Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Deutscher Nazianwalt verteidigt Holocaust-Leugner Williamson

 

Wolfram Nahrath bei einem Aufmarsch für den verstorbenen Nazianwalt Jürgen Rieger 2009 in Wunsiedel © Medien- und Rechercheprojekt Infothek Dessau

Dem britischen Holocaust-Leugner Richard Williamson droht der Ausschluss aus der erzkonservativen Piusbruderschaft. Grund dafür ist, dass der Geistliche nach „Spiegel“-Informationen für das kommende Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Regensburg den rechtsextremen Berliner Anwalt Wolfram Nahrath engagiert hat. Nahrath war in den neunziger Jahren Bundesführer der verbotenen Neonazigruppierung Wiking-Jugend, engagierte sich später bei der 2009 verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend und ist NPD-Mitglied. Er gilt als einer der bekanntesten Anwälte der Neonaziszene und verteidigt regelmäßig namhafte Rechtsextremisten. Nahrath beantragte die Verschiebung des für 29. November geplanten Prozesses.

„Der Generalobere Bischof Fellay hat Bischof Williamson ausdrücklich befohlen, diese Entscheidung zurückzunehmen und sich nicht durch politische Thesen instrumentalisieren zu lassen“, heißt es in einer Stellungnahme der Bruderschaft. „Sollte er diesem Befehl nicht gehorchen, muss er mit dem Ausschluss aus der Priesterbruderschaft St. Pius X. rechnen.“

Auch Papst Benedikt XVI. äußerte sich jetzt, fast zwei Jahre nach der Wiederaufnahme Williamsons in die katholische Kirche, persönlich zu dem Fall. Wenn er damals gewusst hätte, dass der Bischof die Existenz von Gaskammern leugnete, hätte er die Exkommunikation nicht aufgehoben, zitiert das Magazin „Focus“ vorab den Papst aus dem Interview-Buch „Licht der Welt“. Er war für seine Entscheidung weltweit scharf kritisiert worden. Der Papst sagte in dem Gespräch auch, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die wegen der Affäre vom Vatikan öffentlich eine Klarstellung zum katholisch-jüdischen Verhältnis gefordert hatte, sei offenbar nicht vollständig informiert gewesen. Er habe kurz zuvor wiederholt, dass die Leugnung oder Verharmlosung der Shoa inakzeptabel sei.

Williamson war im April wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt worden. Sein damaliger Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine höhere Geldstrafe. Beide legten gegen das Urteil Berufung ein. Der Bischof hatte in einem schwedischen Fernsehinterview gesagt, er glaube nicht, dass es während der NS-Diktatur Gaskammern gegeben habe. Daher seien auch nicht sechs Millionen Juden als „vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers“ vergast worden. Er glaube vielmehr, dass „zwei- oder dreihunderttausend Juden“ in den Konzentrationslagern ums Leben gekommen seien. Seine Aussagen sorgten für Jubel in der europäischen Neonaziszene. Beim ersten Prozess Anfang des Jahres mischten sich zahlreiche Rechtsextremisten, darunter der frühere NPD-Chef Günther Deckert, unter die Zuschauer. Deckert wurde 1994 selbst wegen Volksverhetzung zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Medien- und Rechercheprojekt Infothek