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NPD will sich in Schulgebäude einklagen

 

Die rechtsextreme NPD hat Probleme mit ihrem Veranstaltungsort © Getty

Es nimmt kein Ende: Nachdem die rechtsextreme NPD bereits von der Stadt Landshut und dann auch vom Verwaltungsgericht Regenburg eine deutliche Abfuhr erteilt bekommen hat, gehen die Neonazis nun in die nächste Instanz. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wollen sie ihre Tagung am Hans-Leinberger-Gymnasium jetzt durchsetzen.

Die Stadt Landshut und deren Bürger wollen keine Neonazi-Tagung in einem ihrer Gymnasien. Das haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt schon im Vorfeld mit einer großangelegten Demonstration, an der sich sogar der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) beteiligt hatte, klar signalisiert. Dementsprechend eindeutig fiel dann auch die Entscheidung des Landshuter Stadtrats aus: Man verwehrte der NPD bzw. deren Jugendorganisation, den Jungen Nationaldemokraten (JN), das Hans-Leinberger-Gymnasium als Tagungsort. Weiterhin wurde ein Änderungsantrag gestellt, der vorsieht, dass zukünftig an Landshuter Schulen keine politischen Veranstaltungen mehr abgehalten werden dürfen.

Damit wollten sich die Rechtsextremisten allerdings nicht zufrieden geben, weswegen sie einen Antrag beim Verwaltungsgericht in Regensburg stellten, in dem sie forderten, dass die Stadt Landshut ihnen das Gymnasium als Tagungsort überlasen müsse. Als Grund führte die NPD an, dass zuvor bereits die Jugend der Grünen einen Kongress in den Hallen der Schule veranstalten konnte.

Diese Auffassung teilte das Verwaltungsgericht Regensburg jedoch nicht und lehnte den Antrag der NPD in einer Eilentscheidung vom 21. Dezember ab. „Die NPD habe keinen Anspruch auf Zulassung zu der Mensa, da deren Überlassung gegen die schulischen Belange und den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Bayerischen Verfassung und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen verstoße“, so das Gericht in seiner Pressemitteilung. Weiter heißt es: „Die Überlassung an die NPD sei mit einer Erziehung im Geiste der Demokratie und der Völkerversöhnung nicht vereinbar, da es sich um eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei handle. Hiervon könne bei der Grünen Jugend Bayern nicht die Rede sein.“

Nach der Entscheidung des Gerichts zeigte sich der Landshuter Oberbürgermeister Hans Rampf (CSU) in einer Pressekonferenz „erleichtert“, wie das Landshuter Wochenblatt in seiner Online-Ausgabe berichtete. Er stellte klar: „Der Braune Sumpf hat hier nichts verloren“ und lobte zugleich „dass ein Richter so viel Mut bewiesen hat“.

Doch die Rechtsextremisten wollen sich damit immer noch nicht zufrieden geben, sie gehen in die nächste Instanz. Wie die NPD-Bayern auf ihrer Internetseite mitteilte, haben sie bereits Beschwerde gegen das Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Berichten des Landshuter Wochenblatts nach wird die Entscheidung für die nächste Woche erwartet. Das Hans-Leinberger-Gymnasium stellte auf seiner Internetseite derweilen gleich auf der Titelseite klar: „Wir bleiben bunt…“.

Die Jugendorganisation der NPD, die Jungen Nationaldemokraten, wollen am kommendem Samstag, 7. Januar, einen Kongress in der Mensa des Gymnasiums veranstalten. Für den Fall, dass dieser Termin belegt sein sollte, hat die NPD bereits alle Samstage bis Ende April 2012 als potenzielle Termine ins Auge gefasst. Wie sich das Bayerische Verwaltungsgericht entscheiden wird, ist noch unklar. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen werden wir erneut berichten.