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Gericht untersagt NPD-Kongress in Schulgebäude

 

Mit seiner Entscheidung vom 4. Januar 2012 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der NPD nun ebenfalls eine Abfuhr erteilt. Das Gericht entschied, dass die rechtsextreme Partei beziehungsweise deren Jugendorganisation, die Jungen Nationaldemokraten (JN), ihren Kongress nicht in der Mensa des Landshuter Hans-Leinberger-Gymnasiums abhalten dürfen. Der Beschluss des Gerichts ist nicht mehr anfechtbar.

Nachdem die NPD bereits von der Stadt Landshut und dann auch vom Verwaltungsgericht Regensburg eine deutliche Absage erteilt bekommen hat, scheiterten sie nun auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Die rechtsextreme Partei wollte sich nämlich nicht damit zufrieden geben, dass man ihnen das Hans-Leinberger-Gymnasium als Tagungsort verwehrt hatte. Als Grund führten sie an, dass zuvor bereits die Jugend der Grünen einen Kongress in den Hallen der Schule abhalten durfte.

Doch auch ihre Klage beim BayVGH sollte am Ende keinen Erfolg haben. Denn wie das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichthof Regensburg „im Ergebnis bestätigt“. „Die NPD kann sich nach Auffassung des BayVGH nicht darauf berufen, dass die Schulmensa in der Vergangenheit politischen Parteien zur Nutzung überlassen worden sei. Dafür sei eine entsprechende Widmung erforderlich, die zwar auch stillschweigend erfolgen könne, hier aber nicht vorliege“, so das Gericht in seiner Pressemitteilung. Weiter heißt es: „Zwar habe die Stadtverwaltung erst kürzlich der „Grünen Jugend Bayern“ die Räumlichkeiten überlassen. Im engen zeitlichen Zusammenhang damit habe dann aber der für derartige Entscheidungen tatsächlich zuständige Stadtrat jede künftige Überlassung an politische Parteien und damit eine derartige Widmung verhindert.“

„Der Stadtrat habe in einem Beschluss klargestellt, dass schulische Einrichtungen für parteipolitische Veranstaltungen nicht zur Verfügung gestellt würden und mit dem Zusatz versehen, dass dies ausdrücklich für jegliche politische Gruppierung, also parteipolitisch neutral erfolge“, wie der Begründung zudem zu Entnehmen ist. Gleichzeitig wies das Gericht aber darauf hin, „dass das auf dem Grundgesetz beru-hende Gebot, alle Parteien gleich zu behandeln, in der Regel auch für die Nutzung von Schulräumen außerhalb des Schulbetriebs gelte.“

„Eine Beeinträchtigung der schulischen Belange und eine Gefährdung des schuli-schen Bildungs- und Erziehungsauftrags“ – wie vom Verwaltungsgericht Regensburg in der Begründung angeführt wurde – konnte das Gericht allerdings nicht erkennen, wie erklärt wurde. Denn „zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben unserer Demokratie gehöre, dass extremistische und verfassungsfeindliche Parteien, solange sie nicht verboten seien und nicht gegen Strafgesetze verstießen, die gleichen Zugangs- und Teilhaberrechte wie andere Parteien hätten.“

Die Stadt Landshut äußerte sich derweilen erfreut über das Urteil. Ein Sprecher der Stadt sagte gegenüber dem Störungsmelder: „Wir sind natürlich hoch erfreut, dass uns der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der Sache soweit recht gegeben hat und wir die Schulmensa nicht für eine solche Parteiveranstaltung öffnen müssen.“ Den Versuch der NPD, die Mensa für eine Veranstaltung zu bekommen, sah er indes „nur als Provokation der NPD, da ja eine Landestagung der Grünen Jugend schon mal in Landshut stattgefunden hat, in der Schulmensa“, wie der Sprecher weiterhin ergänzte.

Und auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) „begrüßte den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs“. „Über die Entscheidung des Gerichts bin ich hoch erfreut. Sie ist ein richtungsweisendes Signal, dass Neonazis und ihr gefährliches Gedankengut von unseren Schulen fern gehalten werden können. Verfassungsfeinde und Rechtsextremisten haben an unseren Schulen nichts zu suchen und dürfen dort keinen Platz finden“, so Herrmann in einer Pressemitteilung. Außerdem stellte er klar: „Wo immer sich Neonazis breit machen und ihre Ideologien verbreiten wollen, müssen alle aufrechten Demokraten aufstehen und klare Zeichen setzten. Wir müssen deutlich machen, dass die ganz überwiegende Mehrheit in unserer Gesellschaft den Rechtsextremismus entschieden ablehnt. Die Landshuter Bürger und ihre Stadtverwaltung haben sich hier in der vergangenen Woche vorbildlich verhalten.