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Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot des „Nationalen Antikriegstags“ in Dortmund

 

Dieses Jahr verboten: Der "Nationale Antikriegstag" in Dortmund

Nachdem der Dortmunder Polizeipräsident Norbert Wesseler den neonazistischen „Antikriegstag“ verbieten ließ, zogen die Neonazis vor Gericht, scheiteten dabei aber in allen Instanzen. Erst hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Verbot bestätigt, dann das Oberverwaltungsgericht Münster – und jetzt sogar das Bundesverfassungsgericht. Damit wurde eine endgültige Entscheidung getroffen, das Verbot bleibt also sicherlich bestehen.

Infolge der Verbotsverfügungen gegen die „Kameradschaft Hamm“, die „Kameradschaft Aachener Land“ und den „Nationalen Widerstand Dortmund“ hatte der Dortmunder Polizeipräsident Norbert Wesseler auch den „Nationalen Antirkiegstag“ verbieten lassen, der zum wiederholten Male am 1. September in der nordrhein-westfälischen Metropole stattfinden sollte. Begründet wurde das Verbot damit, dass der Aufmarsch nicht etwa im Namen einer Privatperson, sondern im Namen des „Nationalen Widerstands Dortmunds“ angemeldet worden war, der nur wenige Tage vorher verboten wurde.

Unmittelbar darauf reagierte die Neonazi-Szene in NRW, die derzeit ohnehin von den Verboten und den damit einhergehenden Razzien gebeutelt sein dürfte, indem sie ankündigten, juristisch gegen das Verbot vorzugehen. Doch ohne Erfolg: Sowohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz, als auch das Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz folgten der Argumentation des Polizeipräsidenten und hielten das Verbot aufrecht. Die Rechtsextremisten wollten ihren Aufmarsch aber offenbar unbedingt durchsetzen und wandten sich heute Morgen mit einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte kurz darauf über den Antrag beraten, ihn schlussendlich aber ebenfalls abgewiesen. Auch das Bundesverfassungsgericht teilte die Argumentation der vorherigen Gerichte. Ebenfalls verboten bleibt damit auch eine „rechte Versammlung“, die bereits heute in Lütgendortmund abgehalten werden sollte.

Für den Fall dass die Neonazis trotzdem nach Dortmund kommen, ist die Polizei aber gerüstet. Gegenüber den „Ruhr Nachrichten“ kündigte sie nämlich an, „dass Versammlungsverbot konsequent und mit starken Kräften durchzusetzen.“ Derweilen zeigt sich Dortmunds Polizeipräsident in seiner Entscheidung bestätigt: „Nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem Oberverwaltungsgericht Münster ist auch das Bundesverfassungsgericht meiner Entscheidung gefolgt. Die Begründung des Gerichts zeigt mir, dass unsere Verbotsverfügung notwendig war und rechtsstaatlichen Erfordernissen entspricht.“ Und auch an anderer Stelle zeigt man sich sichtlich erfreut über das Verbot. So sagte beispielsweise Pfarrer Friedrich Stiller vom Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus, dass „diese Information spontane Begeisterung“ ausgelöst hätte und fügte hinzu: „Das ist ein wichtiges Zeichen für die Demokraten in Dortmund“. Jutta Reiter vom Deutschen Gewerkschaftsbund spricht zudem von einer „sehr guten Entscheidung für unsere Republik“.

Die Neonazi-Szene tobt unterdessen und deutet indirekt an, dass dennoch Nazi-Aktionen stattfinden könnten. In einem Szenforum schreibt ein Nutzer zum Beispiel : „Die Dortmunder machen das schon.. Abwarten, Abwarten, Abwarten, Abwarten“. Andere Nutzer des Forums hetzen derweilen mit Foto gegen den Dortmunder Polizeipräsidenten. Es dürfte also spannend werden, wie die Szene auf das Verbot reagiert. Unabhängig von der Entscheidund des Verfassungsgerichts stattfinden werden aber natürlich die antifachistischen Demonstrationen.