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Anklage gegen Neonazi: Drogengeschäfte, illegaler Anabolikahandel und Geldwäsche

 

25.5.13 - Nienhagen
Dietmar G. (Mitte) auf dem Weg zu einem Neonazikonzert in Nienhagen. © DokuRechts

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den ehemaligen Betriebsleiter der Wolfsburger Diskothek „Nachtschicht“ erhoben. Vorgeworfen wird dem  31-jährigen Dietmar G., er habe mit „Kokain bzw. Marihuana gehandelt“ sowie „Anabolika und andere verschreibungspflichtige Medikamente, die er aus dem Ausland bezogen hatte (…) weiterverkauft und dabei erhebliche Gewinne erzielt“. Die „Nachtschicht“ soll dabei als Umschlagplatz und zur Geldwäsche gedient haben. Doch nicht nur das: Offensichtlich war die Diskothek auch ein beliebter Treffpunkt der regionalen Neonaziszene, so war dort auch der damalige Wolfsburger NPD-Vorsitzende Lars S. ein gern gesehener Gast. Bei einer groß angelegten Razzia gegen den Anabolika-Handel war im Sommer letzten Jahres auch die „Nachtschicht“ durchsucht worden. Dort stieß die Polizei nebenbei auch auf ein metallenes Hitler-Bild mit dem Schriftzug „NSDAP“, einen Dolch mit Hakenkreuz und andere NS-Devotionalien. Im Keller der Diskothek entdeckten die neuen Betreiber später noch „haufenweise rechtsextremes Propagandamaterial“, darunter Flugblätter und Poster der NPD, berichteten die Wolfsburger Nachrichten.

Im Mai diesen Jahres besuchte Dietmar G. ein Rechtsrockkonzert in Nienhagen (Sachsen-Anhalt). Er erschien dort in Begleitung des bekannten Celler Neonazi Helge G. und Aktivisten aus dem Spektrum des neonazistischen „Aktionsbündnis 38“ , sowie der Wolfsburgerin Kristin S. Diese gehörte vor einigen Jahren zur Kameradschaft „Widerstand Gifhorn“. Im Rahmen des NSU-Untersuchungsausschuss tauchte auch ihr Name auf. Sie war den niedersächsischen Behörden mehrmals gemeinsam mit dem heute wegen Unterstützung der NSU vor Gericht stehenden Holger G. bei Aktivitäten der rechten Szene aufgefallen. Bis zu seiner Festnahme soll sie in Kontakt mit ihm gestanden haben.

Die Verstrickungen von Dietmar G. in die rechte Szene dürften bei dem anstehenden Prozess  allerdings keine Rolle spielen. Bei einer Verurteilung allein wegen des Anklagepunktes „Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in einem besonders schweren Fall“ erwartet Dietmar G. eine Mindeststrafe von einem Jahr. Da es sich bei den Anabolika um im „Ausland produzierte, verfälschte Medikamente minderer Qualität“ gehandelt habe soll, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, er habe durch die „wahllosen Abgabe der Medikamente die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet“.