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NPD-Verbot Ja oder Nein? – Interaktiver Meinungstest im Netz

 

Ein NPD-Aktivist mit Fahne auf einem Aufmarsch in Berlin © Theo Schneider
NPD-Mitglieder bei einem Aufmarsch in Berlin © Theo Schneider

„Im Kampf gegen Rechtsextremismus ist mehr Bildungs- und Aufklärungsarbeit besser als ein NPD-Verbot“ oder „Die Parteienfreiheit darf nicht für verfassungsfeindliche Parteien gelten“. Zwei von insgesamt 12 Thesen, zu denen sich die Nutzer im neuen Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung positionieren müssen. Auf der Webseite der Bundeszentrale steht zur Debatte: die NPD verbieten oder nicht.

Welche Gründe sprechen für, welche gegen ein Verbot der NPD? Mit dem interaktiven Meinungstest der Bundeszentrale für politische Bildung können sich auf www.bpb.de/NPD-Verbot-Test Internet-Nutzer einen direkten Überblick über die wichtigsten Argumente verschaffen, die bei der Debatte um ein NPD-Verbot eine Rolle spielen – und sich selbst eine Meinung bilden. Nach der Beantwortung der 12 Thesen wird dem Nutzer, ähnlich wie beim Wahl-O-Mat, angezeigt, wie stark die eigene Position mit der eines Befürworters oder Gegners übereinstimmt. Das Ergebnis kann – selbstverständlich anonym – gepostet werden und so entsteht eine – nichtrepräsentative – Übersicht über die Ergebnisse der bisherigen Nutzer.

Ergänzt wird der interaktive Test im Online-Dossier „Rechtsextremismus“ durch multimediale Informationsangebote des Themenschwerpunktes zum NPD-Verbot. Pro- und Contra-Texte, Video-Statements aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft oder O-Töne. Außerdem bieten ein interaktiver Webtalk und eine Bildergalerie Orientierung beim Themenkomplex NPD-Verbot und liefern Antworten für Fragen zu Parteienverboten im Allgemeinen.

„Der NPD-Verbots-Check versucht ein ernstes Thema mit den spielerischen Möglichkeiten des Web 2.0 für die politische Bildung und insbesondere für jüngere Nutzer aufzubereiten“, sagt Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung. Krüger wünscht sich eine „möglichst lebhafte Diskussion über das NPD-Verbot“. Nicht nur im Web.