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„Möglicher Amokläufer“ verurteilt

 

SS-Totenkopfring (CC BY-SA Helfmann)
SS-Totenkopfring (CC BY-SA Helfmann)

Ein 24-jähriger Weilheimer wurde zu einer Haftstrafe wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Der Verteidiger des Ex-NPD-Mitglieds hält ihn für einen „möglichen Amokläufer“. Seine Ärztin meint, „es ist der Wille, den Heldentod zu sterben.“

„Notfalls hole ich mir meine Sachen mit Waffengewalt zurück.“ Mehr hatte der 24-jährige während des ersten Verhandlungstages vor dem Weilheimer Amtsgericht nicht gesagt (bnr.de berichtete). Was ihm genommen wurde, sind verschiedene NS-Devotionalien und Waffen. Unter Anderem einen SS-Totenkopfring photographierte der Weilheimer und veröffentlichte ihn auf Facebook, weshalb er sich wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten muss. Bei seiner Festnahme trug er laut Merkur.de eine durchgeladene Pistole am Gürtel, die er sich gekauft habe, „weil mir die anderen Waffen weggenommen worden waren“. Damals, vor rund einem Jahr, besaß der Angeklagte als Sportschütze noch einen Waffenschein, der ihm ebenfalls genommen wurde.

Der Prozess musste zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens unterbrochen werden. Das Ergebnis: „Der Angeklagte befinde sich zwar im Grenzbereich zu einer Persönlichkeitsstörung und an der Grenze zu einer schizophrenen Psychose, er halte ihn aber dennoch für schuldfähig, weil er in seiner Steuerungsfähigkeit nicht beeinträchtigt sei, so der Gutachter am zweiten Verhandlungstag.

Der Verteidiger versuchte dagegen über die Vernehmung der Ärztin des Angeklagten eine Schuldunfähigkeit zu belegen. Die Psychiaterin, die ihn in der Tagespsychiatrie in Peißenberg behandelt hatte, erklärte, ihr Patient sei besessen davon, die Hausdurchsuchung zu rächen, er wolle eine Bombe bauen und auf das Gebäude der örtlichen Polizei werfen und „den Heldentod sterben.“

Trotzdem wurde er am 23.9., dem dritten Verhandlungstag, ohne Bewährung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Richterin sah in ihm eine „erhebliche Gefahr“. Weil er seine Flucht angekündigt hatte, wurde der „Waffennarr“ direkt abgeführt. Rechtsmittel wurden eingelegt.