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„Pegida Nürnberg rasiert“: Geldstrafen für Aktivisten

 

Der Plakatklau wurde auf Video aufgezeichnet © Screenshot: youtube.com
Der Plakatklau wurde auf Video aufgezeichnet © Screenshot: youtube.com

Zwei junge Männer sind wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und fahrlässiger Körperverletzung vom Amtsgericht Nürnberg zu Geldstrafen verurteilt worden. Die beiden 21-jährigen haben bei einem Aufmarsch des Nürnberger Pegida-Ablegers das Fronttransparent weggerissen und wurden dafür im Internet gefeiert.

„Pegida Nürnberg rasiert“ hieß das Video, das im Netz viral ging. Zu sehen sind zwei junge Männer, die während eines Aufmarsches des Nürnberger Pegida-Ablegers das Fronttransparent wegrissen. Das Video wurde wegen Urheberrechtsverletzungen gelöscht, ist aber an anderer Stelle noch aufrufbar:

[youtube http://www.youtube.com/watch?v=FxMoNPqFY6M]

Marius K.* ist einer der der Beschuldigten. Vor Gericht gab der 21-jährige eine Einlassung ab und erklärte: „Ich bin in einer Familie mit großen politischen Differenzen aufgewachsen, (…) kulturelle Hintergründe spielten für mich nie eine Rolle, ich stehe immer auf der Seite der Schwächeren und setze mich für Flüchtlinge ein“. Deshalb war es für den Anlagenmechaniker auch klar, sich gegen Pegida und „menschenverachtende Hetze“ zu engagieren. Die Aktion bezeichnete er als „zivilen Ungehorsam“.

Der zweite Angeklagte, Johann W.*, ein 21-jähriger Auszubildender aus Nürnberg, schwieg zu den Vorwürfen, ließ aber durch seinen Anwalt erklären, der zweite Beteiligte in dem Video zu sein. Neben Sachbeschädigung und Körperverletzung wurde ihm aber zusätzlich Beleidigung zur Last gelegt. Noch vor dem Beginn des Pegida-Aufmarsches soll er einen Polizisten des „Unterstützungskommandos“ (USK) angeschaut und dabei auf den Boden gespuckt haben. Außerdem, so der Vorwurf, habe er sich umgedreht und in Richtung der Beamten den Stinkefinger gezeigt.

Pegida Nürnberg Chef als Geschädigter

Der Geschädigte, Gernot Tegetmeyer, bezeichnete sich selbst als Verantwortlicher von Pegida Nürnberg und trat als Eigentümer des zerstörten Banners auf. Der 58-Jährige gab an, durch den Wegriss des Transparentes zwei Tage lang Schmerzen in beiden Händen verspürt zu haben, ähnlich „einem Muskelkater“. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb von einer gefährlichen Kopfverletzung aus, was von den Nürnberger Nachrichten als „skurrile Anklage“ bezeichnet wurde.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten Marius K. eine Bestrafung im Sinne einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 15 Euro, für den Angeklagten W. eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen á 15 Euro. Iñigo Schmitt-Reinholtz, Verteidiger von W., las in seinem Plädoyer aus einem kritischen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vor, um die Gefährlichkeit der Pegida-Gruppen zu verdeutlichen. Für seinen Mandanten forderte er eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro.

„Körperverletzung nicht billigend in Kauf genommen“

Rechtsanwalt Yunus Ziyal, Verteidiger von Johann W., plädierte für eine Verurteilung von 15 Tagessätzen oder Arbeitsstunden bei einer Flüchtlingshilfeeinrichtung. Er konnte keine Körperverletzung erkennen und bezweifelte Tegetmeyers Aussage. Zudem seien weder sein Mandant noch der Geschädigte davon ausgegangen, dass das Banner hätte reißen können.

Der Vorsitzende Richter, Richard Pruy, sprach die beiden Jugendlichen schuldig und verurteile Marius K. zu einer Geldstrafe von 450 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung und Johann W. zu 675 Euro wegen Beleidigung und Sachbeschädigung.. Laut dem Richter habe sich der Sachverhalt so zugetragen wie in der Anklageschrift beschrieben. Allerdings sei es keine gefährliche Körperverletzung, sondern eine fahrlässige, da die Angeklagten „nicht billigend in Kauf genommen“ hätten, jemanden zu verletzen.

Rückhalt für die Angeklagten

Vor der Verhandlung riefen linke Gruppen zu einer Kundgebung auf, um sich mit den Angeklagten zu solidarisieren. Schon im Vorfeld bezeichnete die linke Solidaritätsorganisation „Rote Hilfe“ die Vorwürfe als „traurigen Höhepunkt in einer Vielzahl von Verfahren“ gegen Nazigegner. Das Nürnberger Bündnis Nazistopp sieht in der Verurteilung eine „abgeschwächte juristische Keule“ gegen Pegida-Gegner. Das Antifaschistische Aktionsbündnis Nürnberg teilte in einer Presseerklärung mit, sich mit den Angeklagten zu solidarisieren: „Wenn sich der Staat der rechten Hetze und Gewalt mit dem schärfsten Asylrecht aller Zeiten beugt, dann sehen wir es als unsere Pflicht eine praktische Alternative zu Polizei und Staat in der Solidarität mit Flüchtlingen und Aktivisten aufzubauen“. Die Rote Hilfe hat derweil ein Spendenkonto eingerichtet, um „Betroffene von Repression zu unterstützen“.

 

*Name geändert