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Neonazi-Größe vor dem Landgericht Potsdam

 

Maik Eminger bei einem Aufmarsch im Frühjahr 2015 in Werder (Havel). Foto: Presseservice Rathenow
Maik Eminger bei einem Aufmarsch im Frühjahr 2015 in Werder (Havel). Foto: Presseservice Rathenow

Weil er auf einer NPD-Kundgebung gegen Ausländer hetzte, muss sich der Neonazi-Kader Maik Eminger derzeit im Berufungsprozess vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Noch gibt es offene Fragen.

Von René Garzke, Potsdamer Neueste Nachrichten

Das Landgericht hatte am gestrigen Donnerstag die Sicherheitsmaßnahmen hochgefahren, Zuschauer vor Saal 5 wurden durchsucht und abgetastet. Der Grund: Maik Eminger – eine Größe in der brandenburgischen Neonazi-Szene und Gründer des „III. Weg“-Stützpunktes Potsdam-Mittelmark – stand vor Gericht. Angeklagt ist er wegen einer Rede, die er im Februar 2014 bei einer Kundgebung der rechtsextremistischen NPD in Bad Belzig gehalten hat. Dort soll er gesagt haben: „Ein Schwarzer kann aus naturgesetzlichen Gründen niemals Deutscher sein, auch wenn er hier geboren ist oder er einen deutschen Pass hat.“ Und: „Wenn eine Katze zufällig in einer Hundehütte geboren wird, wird sie auch nicht zum Hund.“ Aussagen, die der einzige geladene Zeuge – der Historiker Götz Dieckmann – mit dem 25-Punkte-Programm der NSDAP verbindet.

Wegen dieser Äußerungen wurde Eminger im September bereits vom Amtsgericht Brandenburg/Havel verurteilt – zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung. Sein Verteidiger, Uwe Schadt, legte Berufung ein, weshalb der Prozess nun vor der nächsthöheren Instanz, dem Landgericht in Potsdam, neu aufgerollt wird.

Streit um die genaue Wortwahl

Bislang unklar ist, ob Eminger in seiner Rede auch das Wort „Volksgenosse“ verwendet hat. Bei seiner polizeilichen Vernehmung sagte Dieckmann aus, den Begriff nicht gehört zu haben. Anders bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht: In der Urteilsbegründung hatte die Amtsrichterin angeführt, dass der Begriff dem Zeugen Dieckmann zufolge gleich drei Mal gefallen sei. Vor dem Landgericht wiederum gibt Dieckmann am Donnerstag an, dass Eminger seiner Erinnerung nach nicht vom „Volksgenossen“ gesprochen hat.

Weil er daraufhin die „Aussagekonstanz“ des Zeugen anzweifelte, stellte Rechtsanwalt Schadt Anträge, um weitere Zeugen vorzuladen. Der Staatsanwalt erwiderte, die Anträge seien entbehrlich – auch ohne den Begriff „Volksgenosse“ könnte der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein. Es folgte ein Wortgefecht zwischen der Vorsitzenden Richterin und Emingers Verteidiger: Schadt habe Berufung und nicht Revision eingelegt. Deshalb spiele das erstinstanzliche Urteil in der Verhandlung keine Rolle – die Beweisführung obliege jetzt dem Land- und nicht dem Amtsgericht. Und Dieckmanns Aussage vom Donnerstag decke sich mit dem Vernehmungsprotokoll.

Der Angeklagte schwieg

Der Angeklagte selbst schwieg vor Gericht, so wie es die rechtsextremistische „Gefangenenhilfe“ empfiehlt. Die Organisation betreut Neonazi-Häftlinge, hält zu ihnen Briefkontakt und gibt „Rechtsschulungen“. Eminger ist gut mit der „Gefangenenhilfe“ vernetzt. Er trat etwa im Oktober 2014 als Hauptredner bei einer Kundgebung der Organisation in Brandenburg/Havel auf. In seinem Wohnort Grabow organisierte er ein „Nationales Fußballturnier“, offizieller Veranstalter: die „Gefangenenhilfe“. Auffällig ist: Kurz bevor Eminger im September vom Amtsgericht verurteilt wurde, zog er sich aus der Öffentlichkeit zurück, nahm nicht mehr an Neonazi-Aufmärschen teil. Ob er noch beim „III. Weg“ aktiv ist, wollte er den PNN am Donnerstag nicht sagen. Nachfragen blockte er ab.

Ein Urteil wurde am Donnerstag nicht gesprochen: Der Prozess soll am 19. April fortgesetzt werden. Dann soll auch ein Audiomitschnitt der Rede abgespielt werden. Bis zum 12. April hat Schadt Zeit, weitere Anträge zu stellen.