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Combat 18: Neonazi wegen Munitionsschmuggels zu Freiheitsstrafe verurteilt

 

Combat 18: Neonazi zu Freiheitsstrafe verurteilt
Bewaffnete Mitglieder der Gruppe Blood and Honour Frankreich

Ein Neonazi aus Hessen ist wegen Einfuhr von Munitionen vom Amtsgericht Hof zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-Jährige soll an einer Schießübung deutscher Neonazis der Gruppe Combat 18 in Tschechien teilgenommen und danach Munition nach Deutschland geschmuggelt haben.

Von Jonas Miller

Eigentlich könnte es ein Prozess ohne politische Brisanz sein. Ein Mann führt Munition nach Deutschland ein und wird dafür belangt. Doch was am Amtsgericht Hof verhandelt wurde, hat es in sich: Tobias V. aus Hessen wird beschuldigt, 24 Schuss Munition illegal nach Deutschland eingeführt zu haben. Darunter Munition mit immenser Durchschlagskraft, wie sie bei Sturmgewehren zum Einsatz kommt. Der Anwalt von Tobias V. erklärt zu Beginn des Prozesses, sein Mandant bekenne sich schuldig, möchte darüber hinaus aber keine weiteren Angaben machen.

 Schießtraining in Tschechien

Dem Schmuggel vorausgegangen war ein zweitätiges Schießtraining deutscher Neonazis im tschechischen Grenzort Eger (Cheb) im September 2017. Am dortigen Schießstand treffen sich des Öfteren Rechtsextremisten zu Schießübungen, heißt es aus Ermittlerkreisen. Die Sicherheitsbehörden wussten offensichtlich vom Ausflug der zwölfköpfigen Gruppe ins Nachbarland. Beim Grenzübertritt im oberfränkischen Schirnding wurden sie von der bereits wartenden Bundespolizei-Spezialeinheit GSG9 aufgehalten und anschließend kontrolliert. Bei der Durchsuchung der Fahrzeuge fanden die Beamten mehrere Schuss Munition.

Truppe wird Combat 18 zugerechnet

Combat 18: Neonazi zu sechsmonatiger Freiheitsstrafe verurteilt
Tobias V. und sein Verteidiger im Gerichtssaal
© Jonas Miller

Das Aufgebot an Spezialkräften war dem Umstand geschuldet, dass es sich bei der Reisegruppe um Mitglieder der Neonazi-Gruppe Combat 18 (C18) handeln soll, wie verschiedene Behörden mitteilten. Ins Deutsche übersetzt bedeutet Combat 18 „Kampftruppe Adolf Hitler“. Die international agierende Gruppierung wurde 1992 in England gegründet und gilt als militanter Arm von Blood and Honour. In einem Magazin von C18-Gruppen wird ein „führerloser Widerstand“ propagiert. Konspirative C18-Zellen sollen demnach Todeslisten anlegen und durch Exekutionen und Bombenanschläge einen Rassenkrieg auslösen. C18 war vor allem in den 1990er Jahren aktiv. Zahlreiche militante Anschläge, Morde und Mordversuche gehen auf das Konto der Gruppierung.

Auf Nachfragen gab es keine Antwort

Der Vorsitzenden Richterin Diana Fritzsche war nicht entgangen, dass vor ihr ein mutmaßliches Mitglied der Gruppe saß. Doch die Fragen der Richterin, ob Tobias V. wisse, warum so viele Medien zum Prozess gekommen seien oder ob er schon mal etwas von der Gruppe Combat 18 gehört habe, wurden nicht beantwortet. Bis auf das Geständnis, die Munition eingeführt zu haben, machte der Angeklagte keine Angaben. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro. Das Geständnis legte er dem Angeklagten zu seinen Gunsten aus, zudem sei er nicht vorbestraft.

Verschiedene Munitionsarten eingeführt

Der Rechtsanwalt von Tobias V. hatte lediglich eine Geldstrafe gefordert, da sein Mandant den „Vorwurf vollständig eingeräumt hatte“ und sich bei der Durchsuchung beim Grenzübertritt kooperativ zeigte. Richterin Fritzsche folgte der Forderung nicht und verurteilte den 27-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro. Zu Lasten des Angeklagten wertete sie, dass V. gleich drei verschiedene Munitionsarten unerlaubt einführte, darunter solche mit hoher Durchschlagkraft. Außerdem sei nicht klargeworden, wieso der Neonazi die Munition nach Deutschland geschmuggelt habe. Das Urteil sei die gesetzliche Mindeststrafe für ein solches Vergehen, sagte die Richterin.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Rechtsextremist hat nun eine Woche Zeit, das Urteil anzufechten.