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„Die Häuser werden brennen“

 

Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Weiße Wölfe Terrorcrew stehen vor Gericht, weil sie einen Anschlag auf ein Flüchtlingsheim geplant haben sollen. Diese Woche soll das Urteil verkündet werden – es könnte ziemlich milde ausfallen.

Von Jonas Miller

Der Angeklagte Marcel D. verbirgt sein Gesicht hinter einer Mappe. Er soll Pyrotechnik für einen Angriff auf das Asylheim bestellt haben. © Jonas Miller

In den frühen Morgenstunden des 21. Oktober 2015 stürmen Spezialkräfte der Polizei 15 Wohnungen von Rechtsextremisten in Ober- und Mittelfranken. Sie beschlagnahmen Devotionalien der Hitler-Zeit wie Hakenkreuzfahnen, aber auch eine scharfe Schusswaffe samt Munition sowie Hieb- und Stichwaffen. Zudem haben die Ermittler Pyrotechnik abgefangen, die die Neonazis bestellt hatten. Der Vorwurf: Sie sollen einen Sprengstoffanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft geplant haben. Der Einsatz endet mit 13 Festnahmen.

Gemeinsam sollen die Verdächtigen einen fränkischen Ableger der rechtsextremen Gruppe Weiße Wölfe Terrorcrew (WWT) gebildet haben, deren Mitglieder sich offen zu den Werten des Nationalsozialismus bekennen. Bis vor dem Landgericht Bamberg der Strafprozess beginnt, dauert es drei Jahre – Personalnot bei der Justiz. In der Zwischenzeit verbietet das Bundesinnenministerium bundesweit alle Sektionen der WWT.

Vier der Verdächtigen sitzen seit Oktober dieses Jahres auf der Anklagebank. Sie müssen sich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung, Androhung von Straftaten und Umgang mit explosionsgefährdenden Stoffen vor der Staatsschutzkammer verantworten. Am kommenden Freitag könnten die Urteile verlesen werden. Eigentlich war damit erst im Januar gerechnet worden.

Polizisten verprügelt

Der Angeklagte Patrick H. zwischen seinen Anwälten. Er soll der Anführer der Gruppe gewesen sein. © Jonas Miller

Chef der fränkischen WWT-Sektion war laut Anklage der 32-jährige Patrick H., seine Ehefrau Nadine H. (39) dessen Stellvertreterin. Der ebenfalls angeklagte Andreas G. (24) fungierte laut Staatsanwaltschaft als „Organisationsleiter“, der 26-jährige Marcel D. hatte demnach keinen besonderen Rang.

In Bamberg sorgten die Weißen Wölfe immer wieder für Unruhe. Sie versuchten, einen Vortrag über rechte Strukturen in der Studentenkneipe Balthasar zu stören und gerieten immer wieder mit Neonazi-Gegnern aneinander. In Chatgruppen verabredeten sie sich zum gemeinsamen „Antifas jagen“. Bei einer Auseinandersetzung verprügelte die Gruppe zwei Polizisten, weil sie die beiden für Linke hielten. Im unterfränkischen Stammheim entwendeten sie ein Transparent mit der Aufschrift „Stammheim ist bunt“ und verbrannten es in einem Waldstück.

„Es wird nicht mehr Rostock 1992 heißen, sondern Bamberg 2015“

Zum Prozessauftakt gab es Überraschungen. Der Maschinenbediener Marcel D., der einen Großteil der Pyrotechnik bestellt hatte, gab über seinen Verteidiger an, er habe nach der Razzia die rechte Szene verlassen. Bei ihm habe ein Gesinnungswandel stattgefunden, er sei noch am selben Tag aus allen rechtsextremen Gruppen ausgestiegen. Die Vorwürfe räumte er weitgehend ein. Das Feuerwerk will er aber nur für den privaten Gebrauch bestellt haben, er habe ein Faible dafür.

Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass das Material bei einem Anschlag auf eine Bamberger Flüchtlingsunterkunft zum Einsatz kommen sollte. Den bevorstehenden Angriff sollen die Rechtsextremisten einem Wachmann gegenüber angekündigt haben.

Demnach sollen Patrick H., Andreas G. und die nicht angeklagte Neonaziaktivistin Jessica R. im August 2015 nachts vor den Toren der Asylbewerberunterkunft an den Sicherheitsmann herangetreten sein. Dieser beschrieb vor Gericht, dass die Angeklagten ihn fragten, wie er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, als Deutscher auf Flüchtlinge aufzupassen. Außerdem gebe es in Bamberg ihren Angaben nach „1.500 militante Anhänger“, die das Asylheim mit Steinen angreifen würden. Der Wachmann solle sich deshalb entscheiden, auf welcher Seite er stehe. Die Häuser würden danach brennen, sodass es „nicht mehr Rostock 1992“ hieße, sondern „Bamberg 2015“ – ein Verweis auf die Ausschreitungen und Brandanschläge auf ein Flüchtlingsheim in Rostock-Lichtenhagen.

Gewaltfantasien im Chat

Von der Polizei sichergestellte Chatverläufe zeugen von extremen Gewaltfantasien der Gruppe. So schrieb Patrick H. in einer Nachricht an Andreas G., er wolle die WWT zu einer „militanten Gruppe“ machen. Da die Neonazis davon ausgingen, von der Polizei überwacht zu werden, verabredeten sie sich für Treffen im Wald, bei denen die Handys nicht mitgeführt werden sollten. Außerdem hatten sie sich eine konspirative Wohnung zugelegt.

In weiteren Chatverläufen fabulierte Patrick H. von einer „richtigen Aktion“, die er „allein durchziehen“ wolle, und schrieb seiner Ehefrau: „In Hamburg bringe ich ein paar um“. Er selbst wolle „Deutschland bis aufs Blut“ verteidigen und „aufräumen“. In anderen Chatverläufen schickten sich Angeklagte Bilder von Hakenkreuzen und begrüßten einander mit „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“.

Behörden übersehen rechte Umtriebe

Kurz nach der Festnahme im Oktober 2015 sagte Patrick H. bei der Polizei aus und erklärte, Ziel der WWT sei es gewesen, einen „Kampf gegen das System und gegen links“ zu führen. Vor Gericht will er seine Aussagen nicht wiederholen – er habe den Beamten nur erzählt, was sie hören wollten, um wieder gehen zu können. Derzeit sitzt der gelernte Betonbauer wegen eines anderen Delikts in Haft, bei Gericht wird er in Fußfesseln vorgeführt.

Andreas G. nimmt am 1. Mai an einem rechtsextremen Aufmarsch in Chemnitz teil. © Jonas Miller

Der Angeklagte Andreas G. verweigerte die Aussage vor Gericht. Gegenüber der Jugendgerichtshilfe gab er an, er sei politisch traditionell-konservativ eingestellt, aber auf demokratischer Basis. In den vergangenen Monaten bewegte sich G. im Dunstkreis der Neonazipartei Der III. Weg, marschierte beispielsweise am 1. Mai bei einem Aufmarsch in Chemnitz mit. Die Behörden bekamen davon anscheinend nichts mit: Ein Staatsschützer der Polizei sagte vor Gericht, der Angeklagte sei seit zwei Jahren nicht mehr in rechten Kreisen aufgetaucht.

Auch in anderen Punkten fallen die Belege auffällig dürftig aus: Der Vorsitzende Richter befindet gegen Ende der Beweisaufnahme, die Bildung einer kriminellen Vereinigung lasse sich nur schwer nachweisen. Damit kann ein Anklagepunkt als erledigt gelten – und die Strafe für die mutmaßlichen verhinderten Terroristen deutlich geringer ausfallen.