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„Juristischer Blindflug“ im Mordprozess?

Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke rückt ein ehemaliger Verteidiger des Hauptangeklagten in den Fokus: Hat er ein falsches Geständnis erfunden?

Von Martín Steinhagen

Der Angeklagte Stephan E. (Mitte) mit seinen Verteidigern Mustafa Kaplan (links) und Jörg Hardies. © dpa/Boris Roessler

„Ich bin Frank Hannig. Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger.“ Mit diesen Worten stellt sich der Dresdner Anwalt und Freie-Wähler-Stadtrat gerne in Videos auf seinem YouTube-Kanal vor. Mal geht es darin um Blitzer-Bußgelder, mal um „Impfzwang“ oder um „die Wahrheit über den Migrationspakt“. Auch den Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder Stephan E. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat Hannig dort regelmäßig aus der Selfie-Perspektive kommentiert.

Er hatte einen berechtigten Anlass: Hannig war Verteidiger von E., der sich wegen des Mordes am hessischen CDU-Politiker Walter Lübcke im Juni 2019 und eines früheren Mordversuchs an einem jungen irakischen Geflüchteten verantworten muss. Der Angeklagte hat sich mittlerweile von Hannig getrennt. Inzwischen schweigt der Anwalt auf YouTube zu dem Verfahren. Im Gerichtssaal ist er aber umso mehr in den Fokus geraten.

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