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Drei NPD- Funktionäre wegen Volksverhetzung verurteilt

 

Wegen gemeinschaftlicher Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung, wurden am vergangenen Donnerstag der NPD-Vorsitzende Udo Voigt und zwei weitere Vorstandsmitglieder der NPD zu Haftstrafen zwischen sieben und zehn Monaten verurteilt. 

Die drei Angeklagten Udo Voigt, der NPD- Pressesprecher Klaus Beier und der Leiter der NPD Rechtsabteilung Frank Schwerdt wurden als Verantwortliche für einen „WM-Planer“ verurteilt, den die NPD zum Start der Fußball – Weltmeisterschaft im Mai 2006 verteilte. Auf dem Flyer war das Photo eines Fußballspielers im weißen Trikot der deutschen Nationalmannschaft zu sehen. Das Trikot trug die Nummer 25, die Spielernummer des schwarzen Nationalspielers Patrick Owomoyela. Über dem Photo war zu lesen „Weiß, nicht nur eine Trikotfarbe. Für eine echte Nationalmannschaft“. Über 70.000 solcher Flyer beschlagnahmte die Strafverfolgungsbehörde.

Nachdem Patrick Owomoyela und der Deutsche Fußball-Bund Klage eingereicht hatten, kam es am vergangenen Donnerstag zu einem Richterspruch. Richterin Monika Pelcz vom Berliner Kammergericht verurteilte die bisher nicht vorbestraften Voigt und Beier zu jeweils sieben Monaten, den einschlägig vorbestraften Schwerdt zu zehn Monaten Haft. Die Strafen sind auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich müssen die drei Verurteilten jeweils 2.000 Euro an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF spenden.
In der Urteilsverkündung betonte die Richterin, es handle sich eindeutig um eine Diffamierung, Herabsetzung und Ehrverletzung, die Herr Owomoyela nicht erdulden müsse. „Hier wird einem Menschen nur wegen seiner Hautfarbe das Recht abgesprochen, deutscher Nationalspieler zu sein“. Der WM-Planer sei deshalb geeignet, Teile der Bevölkerung zur Willkürhandlung gegen andere Bevölkerungsteile aufzufordern, weshalb das Gericht den Tatbestand der Volksverhetzung in der Botschaft des Flyers erfüllt sah.

Im Fall eines weiteren WM-Flyers der NPD, auf welchem Piktogramme von Fußballspielern mit unterschiedlichen farbigen Köpfen und dem Titel „Nationalelf 2010?“ abgedruckt waren, wurden die Angeklagten freigesprochen, weil dieser Flyer laut Richterin keine eindeutige Auslegung erlaube.

Die drei Verurteilten NPD- Mitglieder wollen in Revision gehen. Udo Voigt nannte den Richterspruch „absurd und eine Farce“. Bis zum Schluss beteuerte die Verteidigung, der kopflose Spieler auf dem Photo trage nicht die Nummer 25 sondern die Nummer 26. Außerdem wisse der „nicht Fußball kompetente Betrachter“ nicht, dass es sich bei der Nummer 25 um die Nummer des schwarzen Spielers Owomoyela handle. Da es mehrere Deutungsmöglichkeiten für den Flyer gäbe, sei von Volksverhetzung nicht zu sprechen. Voigt sagte laut taz- Berichten am Ende der viertägigen Verhandlung, er kenne internationale Wettkämpfe, dennoch sollten die Völker der Welt sich nicht in einer Nationalmannschaft befinden. Nichts anders habe die NPD mit dem Flyer zum Ausdruck bringen wollen.