Sie hetzten über ein Internet-Radio gegen Juden, Ausländer, Demokraten, Punks, Linke oder Homosexuelle: Sieben Betreiber eines Neonazi-Internet-Radios sind zu Gefängnis- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Von Tagesspiegel-Autorin Kerstin Gehrke
Die Angeklagten hatten dafür eine kriminelle Vereinigung gebildet. Davon war gestern die Staatsschutzkammer des Landgerichts überzeugt. Gegen zwei Betreiber des Senders „European Brotherhood Radio (EBR)“ ergingen zwei Jahre neun Monate sowie zwei Jahre und fünf Monate Gefängnis. Die fünf weiteren Angeklagten kamen mit Bewährungsstrafen zwischen zwölf und 16 Monaten davon.
Das Internet-Radio wurde Mitte 2006 gegründet. Durch den Marzahner Daniel W. sei die Entwicklung entscheidend forciert worden, hieß es im Urteil. Der 24-Jährige, gegen den die höchste Strafe erging, habe einen Server gemietet und Moderatoren gesucht. „Es sollte ein Radio von Kameraden für Kameraden sein“, hieß es im Urteil. „Das Gedankengut war durch und durch national“, sagte der Vorsitzende Richter.
Die 31-jährige Angeklagte Sandra F., die damals auch V-Frau des niedersächsischen Verfassungsschutzes war, hatte ihrer Führungsperson vom EBR berichtet. Nach ihrer Darstellung erfolgte das mehrfach, nach Angaben der Behörde einmalig im November 2008. Es habe auf jeden Fall die Chance bestanden, den Betrieb des Radios früher zu unterbinden, sagte der Richter. Das wirkte sich strafmildernd aus. „Der Verfassungsschutz hätte tätig werden können“, hatte auch der Staatsanwalt kritisiert.
Die Ermittlungen waren im Januar nach einem Hinweis der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern angelaufen. Dort waren Flyer mit Werbung für das Internet-Radio aufgetaucht. „Gesetzesverstöße durch den Sender sprangen ins Auge“, sagte ein Polizist als Zeuge. Wer die Startseite aufrief, wurde von Hakenkreuzen empfangen. In Dauerschleife lief Musik der rechten Szene. Ein 24-Stunden-Programm mit Hetztiraden wie „Synagogen brennen“, „Deutschland erwache“, „Happy Holocaust“. Die Moderatoren nannten sich „Rassenhass“ oder „Sensenmann“. Im März wurde der rechtsextremistische Sender ausgehoben.
Die zwei Frauen und fünf Männer aus Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen sowie Nordrhein-Westfalen hatten im Wesentlichen gestanden. Eine kriminelle Vereinigung aber wollen sie nicht gewesen sein. Der Staatsanwalt hielt dagegen: „Ziel des Radios war es, Gedankengut des Nationalsozialismus zu vertreiben.“ Verbotene Lieder seien „nicht ausnahmsweise“ gespielt worden. Auf der Homepage des EBR gab es zudem eine Unterseite „Sprengmeister“ mit Basteltipps für Bomben jeglicher Art.
Neben Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wurden die sieben Angeklagten außerdem weiterer Straftaten wie Volksverhetzung, Verwendung von Nazi-Kennzeichen, Gewaltverherrlichung sowie Anleitung zum Bau von Bomben schuldig gesprochen. Das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Anklage.