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Razzia bei Berliner Naziband

 

Mehr als 140 Nazi-CDs, Kistenweise T-Shirts, Aufkleber und Schlüsselanhänger beschlagnahmte die Polizei bei einer Razzia am Mittwoch. Am Vormittag durchsuchten die Beamten des Landeskriminalamts die Wohnungen eines 36- und eines 40-Jährigen in den bezirken Weißensee und Mitte sowie die Wohnung eines 29-Jährigen. Zeitgleich wurde eine Geschäftsadresse im sächsischen Chemnitz durchsucht.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen eine CD der Berliner Naziband „Deutsch Stolz Treu“, die inzwischen unter dem Namen „XxX“ auftritt, produziert zu haben. Gegen die Männer wird jetzt wegen Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung ermittelt.

Auf der CD fordern sie in einem Lied über den Hitlerputsch von 1923 zum Weiterführen der damaligen NSDAP-Bestrebungen auf. Ein anderer Titel macht sich über den Holocaust lustig und bezeichnet diesen als Phantasie. In einem weiteren Stück werden Polizisten in Bezug auf ihren Einsatz gegen eine rechtsextremistische Veranstaltung beschimpft. Mitglieder der Band standen in der Vergangenheit schon mehrfach wegen Volksverhetzung vor Gericht.

„Deutsch Stolz Treu“ wurde 1994 gegründet und gehören zu den Rechtsrock-Bands mit den aggressivsten Texten in Deutschland. Fast alle Veröffentlichungen sind indiziert und darüber hinaus auch strafrechtlich relevant.

Herausragend ist der mordlüsterne Antisemitismus, den die Band in ihren Songs transportiert: „Jüdische Brigaden, Racheengel mit irrem Ziel, hier kommt der Deutschen Rache, euer Tod ist beschlossene Sache“, heißt es beispielsweise.

Schon seit 2002 wird gegen die Berliner Band ermittelt, 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Um weiteren Ärger zu vermeiden, treten „Deutsch Stolz Treu“ seither unter dem Kürzel XxX auf. 2005 erschien unter diesem Pseudonym beispielsweise das Album „Die Antwort auf’s System“. Neueste CD ist das Album „Gift für die Ohren“. Auch dieses ist strafrechtlich relevant. Auch nach der Veröffentlichung dieses Albums gab es Hausdurchsuchungen bei den Herstellern und Vertreibern. Die derzeit auf dem Markt befindliche CD „Gift für die Ohren II“ ist eine überarbeitete, strafrechtlich nicht mehr relevante Version.