In Bad Nenndorf haben sich mehr als 1200 Menschen zu einer Kundgebung gegen einen Neonazi-Aufmarsch versammelt. Das OLG hatte die Proteste erst gestern genehmigt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte gestern Abend die Verbotsentscheidung des Landkreises Schaumburg für die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisierte Gegendemonstration in Bad Nenndorf aufgehoben. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Hannover das Verbot der Gegendemonstration bestätigt, den Aufmarsch der Neonazis aber gestattet.
Beide Demonstrationen dürfen nun getrennt voneinander stattfinden. Dem DGB genehmigte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine Versammlung – die Demonstraten dürfen lediglich an einer festen Stelle protestieren und nicht durch die Stadt ziehen. Den Rechten wurde auf einer eingeschränkten Route eine Demonstration eingeräumt. Der Landkreis habe noch am Freitagabend die genauen Veranstaltungsorte geplant, sagte die leitende Kreisverwaltungsdirektorin Ursula Müller-Krahtz.
Das Verbot der DGB-Gegenkundgebung hatte bei dem breiten Bündnis unter Führung des DGB scharfe Proteste ausgelöst. „Nazis dürfen laufen und Demokraten müssen zuhause bleiben“, sagte der hannoversche DGB-Chef Sebastian Wertmüller. Auch SPD und Grüne hatten die Entscheidung des Hannoveraner Gerichts kritisiert.
Der Landkreis Schaumburg hatte beide Demos am Mittwoch verboten, weil polizeilicher Notstand herrsche. Da deutlich mehr gewaltbereite Teilnehmer anreisen würden, reichten die vorhandenen Einsatzkräfte nach Angaben der Kreisverwaltung nicht aus, um für Sicherheit zu sorgen. Ob dieser polizeiliche Notstand tatsächlich herrsche oder nicht, habe das Gericht nicht feststellen können, sagte ein Sprecher. In einem Eilverfahren sei es nicht möglich, die Einsatzplanung der Polizei zu überprüfen.
Im Jahr 2006 hatten sich Neonazis erstmals in Bad Nenndorf zu einem sogenannten „Trauermarsch“ getroffen. In der Stadt gab es nach dem Zweiten Weltkrieg ein Verhörzentrum der britischen Truppen, in dem gefangene Nationalsozialisten misshandelt wurden.
Der DGB will die Neonazis daran hindern, in Bad Nenndorf langfristig eine Nachfolgeveranstaltung für die bis vor wenigen Jahren übliche Gedenkveranstaltung für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel zu etablieren. Diese war höchstrichterlich verboten worden.