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Nazis greifen Dortmunder Kneipe an

 

http://www.youtube.com/v/ZAGGQXEiXzE?fs=1&hl=de_DE

Eine Woche vor dem rechten Großaufmarsch in Dortmund, haben Neonazis in der vergangenen Nacht die alternative Kneipe „Hirsch-Q“ überfallen. Die rund 20 vermummten Angreifer warfen Steine und Flaschen auf die Gäst, riefen „Sieg Heil“ und antisemitische Parolen. Nach Polizeiangaben wurden zwei Personen leicht und eine schwer verletzt. Fünf der in Richtung Hauptbahnhof fliehenden Neonazis konnten von der Polizei gestellt und festgenommen werden.

Die jungen Männer im Alter zwischen 19 und 24 Jahren sind der Polizei als Mitglieder der Naziszene bereits bekannt. Der Staatsschutz der Dortmunder Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Noch am Nachmittag hatten Neonazis unter Polizeischutz in Dortmund Flugblätter für ihren Aufmarsch am 4. September verteilt.

Die Hirsch-Q wurde nicht zum ersten Mal Ziel eines Naziüberfalls. In der Vergangenheit, besonders in den Jahren 2007 und 2008, hat es eine Vielzahl Angriffen auf die Kneipe gegeben. 2008 wurden die bekannten Neonazis Dietrich S. und Markus N. zu Bewährungs- beziehungsweise Haftstrafen verurteilt, weil sie an einem Überfall im September 2007 beteiligt waren.

Unterdessen laufen die Vorbereitungen von „Dortmund stellt sich quer“ zur Verhinderung des Naziaufmarsches weiter. Für den 1. September ruft das Bündnis bundesweit dazu auf, öffentlich „Dortmund stellt sich quer!“-Plakate zu kleben und die Flyer zu verteilen.

Treffpunkt in Dortmund: 1.9.2010. Europabrunnen, Nähe Reinoldikirche, ab 17 Uhr.

Eine unvollständige Chronik von Angriffen auf die „Hirsch-Q“
28.04.2006:
Eine Gruppe von ca. 20-25 vermummten und teilweise bewaffneten Neonazis greift die Gaststätte „Hirsch-Q“ an, in der gerade ein Konzert läuft. Die Neonazis werfen die große Fensterfront der Gaststätte auf voller Breite mit schweren Pflastersteinen ein. Danach sprühen Sie einen chemischen Kampfstoff (vermutlich CS-Gas) in großen Mengen in das Lokal und attackieren Gäste vor der Tür mit Schlägen, Tritten und Knüppeln. Die Gruppe löst sich (wie) auf ein Kommando hin auf und flieht in Kleingruppen geschlossen in verschiedene Richtungen. Lediglich ein Täter kann von einem Türsteher der „Hirsch-Q“ an der Flucht gehindert und später an die Polizei „übergeben“ werden. Die Polizei nimmt im Verlaufe ihrer eingeleiteten Fahndung 16 /17 (Es waren zwei Zahlen in der Presse im Umlauf) Personen fest, „die der rechten Szene zuzuordnen sind. Tatvorwurf: Landfriedensbruch und gemeinschaftlich begangene Körperverletzung.
– Mehrere durch Schläge und Tritte leicht verletze Gäste
– Mindestens 1 schwer verletzter Gast, der einen Pflasterstein ins Gesicht bekam und eine Nasenfraktur und Prellungen erlitt
– Schleimhautreizungen bei allen Anwesenden
– 3 zerstörte Scheiben
– Fotos der beschädigten Fensterfront erscheinen auf einer Homepage der „Kameradschaft Hamm“ unter „Wir in Aktion!“
Folgendes ist anzumerken: Im Mai 2007 wurde lediglich ein Täter vom Jugendschöffengericht wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung zu 1 Woche Dauerarrest und 100 Sozialstunden verurteilt. Damit lag das Schöffengericht mit seinem Urteil sogar noch über den 80 Sozialstunden, die die Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel als Strafe gefordert hatte.
Sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft hatten dem Angeklagten zuvor geglaubt, er habe sich „von der rechten Szene gelöst“ und dies obwohl er zwischenzeitlich in die Wittener Str. 44 (eine stadtbekannte Nazi-WG in der unter anderem Dennis (G-Punkt) Giemsch und Diddi Surmmann wohnen.) umgezogen war und im Prozess szenetypische Kleidung trug. Darüber hinaus ist es unbegreiflich wie man zum einen den Angeklagten so milde bestraft hat, obwohl er alle seine Mittäter gedeckt hat; und wie Frau Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel es mit ihrem Gewissen vereinbaren kann, in einem Satz von „bürgerkriegsähnlichen Zuständen an diesem Abend auf der Brückstr.“ zu sprechen, und dann im nächsten Satz lediglich eine Strafe von 80 Sozialstunden zu fordern. Es kommt erschwerend hinzu, dass der Angeklagte wegen dem Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole einschlägig vorbestraft und ihm somit eine längere „Karriere“ innerhalb der rechten Szene zu unterstellen ist Er hatte einige Jahre zuvor in Hessen mit einigen „Kameraden“ öffentlich laut Rechtsrock gehört und mehrfach „Sieg Heil“ gerufen und den Hitlergruß gezeigt. Gegen alle anderen 15 bzw. 16 Tatverdächtigen (die teilweise bereits polizeilich bekannt sind) wurde das Verfahren, „mangels Beweisen“, eingestellt.
Somit mussten die Dortmunder Neonazis für diesen Überfall auf eine ZIVILE Einrichtung im Stil der SA lediglich ein schmerzloses Bauernopfer erbringen und keine weiteren Konsequenzen fürchten. Eine Abschreckung der Täter vor Wiederholung(en) hätte anders ausgesehen.
Als Skandal ist es zu werten, dass die Dortmunder Justiz es trotz erheblichen öffentlichen Interesses (bedenkt man den Pressespiegel direkt nach dem Angriff…) nicht für nötig hielt die Presse über den Prozess zu informieren. Dass der Prozess und das Urteil überhaupt in der Dortmunder Presse Erwähnung fand, ist lediglich auf das Engagement der Hirsch-Q-Betreiber zurück zu führen, die die Presse informierten welche bis dato (ein Tag vorher) völlig ahnungslos war. Es wurde hier der Eindruck erweckt, dass es der Dortmunder Justiz darum ging möglichst nichts an die Öffentlichkeit dringen zu lassen, um eine erneute Diskussion über das Neonaziproblem Dortmunds von vorne herein zu unterbinden.

17.04.2007:
4 „autonome Nationalisten“ attackieren auf der unteren Brückstr. eine Gruppe von 3 alternativen Jugendlichen, welche sich in die „Hirsch-Q“ flüchten. Die Nazis hatten auf die Jugendlichen eingeschlagen und getreten und sie Richtung Wall gedrängt.
Ein Mädchen, aus der Gruppe wurde im Gesicht und an der Hüfte verletzt.
Ein Junge hatte mehrere Beulen am Kopf und Prellungen an den Armen, da er versucht hatte seinen Kopf zu schützen.
Die Polizei nimmt laut eigener Pressemitteilung am HBF 4 Tatverdächtige in Gewahrsam.

21.4.-28.4.07:
Die gesamte Fensterfront der Gaststätte „Hirsch-Q“ wird mit Hakenkreuzen beschmiert.

29.04.2007:
Fast auf den Tag genau nach dem ersten Angriff attackieren 2 Neonazis die Fensterfront des geschlossenen Lokals mit Pflastersteinen. Da seit dem ersten Angriff Sicherheitsglas verbaut wurde, schlagen die Steine nicht ins innere des Lokals. Als der Wirt, der mit einem Freund „privat“ in der Gaststätte war die Fenster aufreißt, zeigt einer der beiden Neonazis den Hitlergruß und schreit „Sieg Heil!“. Danach ergreifen beide Täter in nördliche (Wall, Münsterstraße…) Richtung die Flucht. Die herbei gerufene Polizei ist erst nach 10 Minuten mit einer Streife vor Ort und nimmt zunächst die Personalien der Zeugen (Wirt + Freund) auf, bevor sie mit deren Täterbeschreibungen eine Fahndung einleitet. Die Neonazis können sich durch diese unnötige Verzögerung dem Zugriff der Beamten entziehen und unerkannt entkommen.
2 beschädigte Scheiben (Macken und Kratzer)

10.05.2007:
Gegen 4 Uhr hält sich ein Gast der „Hirsch-Q“ auf der Brückstr. unmittelbar vor dem Lokal auf, welches bereits geschlossen und verwaist ist. Eine Gruppe von ca. 5 „autonomen Nationalisten“ beleidigt ihn zunächst, um ihn kurz darauf zu attackieren. Die Täter treten, als ihr Opfer am Boden liegt weiter auf dieses ein und hören erst auf als ein Anwohner von dem Lärm geweckt wird, sein Fenster aufreißt und die Neonazis anschreit. Daraufhin ergreifen diese die Flucht. Das Opfer möchte nicht, dass die Polizei verständigt wird und taumelt betrunken von dannen.  Der Gast hatte erhebliche Schwellungen und Blutergüsse im Gesicht und vermutlich einige Prellungen

01.09.2007:
In den späten Abendstunden attackiert erneut eine Gruppe von 15-20 „autonomen Nationalisten“ die Hirsch-Q. Die Täter werfen erneut Flaschen, Pflastersteine und andere Wurfgeschosse gegen die, in diesem Fall geöffnete Fensterfront der Gaststätte. Der schnellen Reaktion des Türstehers, der die Fensterfront sofort schloss und verriegelte, ist es zu verdanken, dass die Wurfgeschosse nicht in vollem Umfang in die Gaststätte schlugen. Als die Neonazis merken, dass das Sicherheitsglas dem „Beschuss“ standhält, nehmen sie mit mehreren Personen den schweren Gehwegaufsteller (Brinkoff´s—Werbe-Schild) und schlagen auf eine der Scheiben ein, bis diese berstet. Zeitgleich sprühen andere Täter erneut große Mengen eines chemischen Kampfstoffes in den Eingangsbereich und die Gaststätte und attackieren Gäste im Eingangs- und Außenbereich. Erneut ergreifen sie (wie) auf ein Kommando die Flucht, werden aber vom Wirt und Gästen verfolgt. Sie fliehen in die „Coronita Bar“ (Platz am Ampfelbrunnen); an/in der sich noch weitere „autonome Nationalisten“ und „doitsche Mädels“ befinden. Die herbeigerufene Polizei nimmt 3 Neonazis (Surmann, Nikolaus und Kirchhof), die als Täter eindeutig identifiziert werden können, vorüber gehend fest.

Mindestens 5 durch CS-Gas verletzte Gäste
mehrere durch Tritte/Schläge leicht verletzte Gäste
1 zerstörte Scheibe

Zuvor hatte in Dortmund eine Demonstration der „autonomen Nationalisten“ zum Antikriegstag stattgefunden. Vielleicht galt es ja „Kameraden“ aus anderen Städten zu zeigen was in Dortmund „geht“…?

07.10.2007:
In den frühen Morgenstunden kommt eine Gruppe von ca. 15 Neonazis (Männer wie Frauen) in die „Hirsch-Q“, ohne zunächst aufzufallen. Sie werden schließlich vom Personal als Neonazis identifiziert, welches da sie trotz mehrmaliger Aufforderung nicht gehen wollen, die Polizei verständigt. Als diese vor Ort eintrifft beginnen die Nazis im Laden eine Schlägerei. Die Polizisten weigern sich die Gaststätte zu betreten mit der Begründung sich nicht „selbst zu gefährden“… Ein Nazi verlässt das Lokal und handelt für alle seine „Kameraden“ „freien Abzug“ mit den Polizisten aus. Die Polizei lässt alle Neonazis gehen, ohne nur einen Ausweis zu kontrollieren. Stattdessen nimmt sie 2 Gäste der Hirsch-Q, die lauthals protestieren, in Gewahrsam. Darüber hinaus zwingt sie den Wirt sein Lokal umgehend zu schließen. Beim Aufräumen findet das Personal ein verstecktes Messer und einen Schlagring ähnlichen Gegenstand.

Das Verhalten der Beamten vor Ort ist einfach unerklärlich… Wie kann man Tatverdächtige von Körperverletzungen einfach laufen lassen und das Lokal schließen, wo den Beamten „die Geschichte“ der Überfälle nicht unbekannt ist..?!

04.02.2008:
Gegen 19:15 flieht eine Person vor einer Gruppe von 5-6 „autonomen Nationalisten“ in die „Hirsch-Q“, da er zuvor von ihnen bedroht worden war. Die Neonazis stellen sich ca. 6 Meter von der „Q“ an eine Kabelbrücke (Ecke Helle/Brückstr.). Gäste der „Hirsch-Q“ fotografieren die autonomen „Nationalisten“ um im Zweifelsfall Beweismittel zu haben. Darüber hinaus verständigt der Wirt die Polizei. Bevor diese eintrifft beginnen die Neonazis plötzlich die Fensterfront der Gaststätte mit Flaschen, Holzklötzen und mindestens einem Stein zu bewerfen, um sich danach in alter Manier (wie) auf ein Kommando hin gemeinsam in Richtung Platz am Ampfelbrunnen („Coronita Bar“?)/Schwanen-Wall zurück zu ziehen.

Die Polizei nahm nach eigener Pressemitteilung 12 Personen, „die dem rechten politischen Spektrum zuzurechnen sind“ in Gewahrsam.   Bei diesem Angriff wurden weder Menschen verletzt, noch entstand am Lokal Schaden.  Trotzdem kann man ihn aufgrund der vergangenen Vorfälle nicht als harmlos abtun. Er reiht sich ein in eine Reihe von Über- und Zwischenfällen, die gezielt, geplant und mit erheblicher Gewalt durchgeführt worden sind.

09.02.2008:
In den Morgenstunden taucht eine Gruppe von „autonomen Nationalisten“ vor der „Hirsch-Q“ auf und fotografiert durch die geschlossene Fensterfront Gäste des Lokals. Täter entkommen vor dem Eintreffen der Polizei.

10.02.2008:
In den späten Abendstunden schlagen 2 Neonazis zunächst im vorbeigehen an die Fensterfront der „Hirsch-Q“ (die am So. geschlossen ist). Danach halten sie sich ca. 10m von der Gaststätte entfernt auf der Brückstraße auf. Als der Wirt, der durch die Schläge aufmerksam geworden war, die Fenster aufreißt und die Nazis anschreit, lässt einer von ihnen einen Stein fallen und beide ergreifen die Flucht.

Die Polizei sieht sich aufgrund der flüchtigen Täter nicht genötigt „raus zu kommen“