Martin Wiese gehört zu den führenden Köpfen im Kameradschaftsnetzwerk „Freies Netz Süd“ (FNS). Der 36-Jährige wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Gemünden wegen Volksverhetzung, Tragen von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Wiese hatte bei der Neonaziveranstaltung „Frankentag“ des FNS und des extrem rechten „Bund Frankenland“ (BF) in Ansbach- Roden (Landkreis Main- Spessart) Journalisten und politischen Gegnern mit folgenden Worten bedroht: „Allen die sich uns entgegenstellen, allen die uns fotografieren, die uns denunzieren und uns von der Arbeit wegbringen wollen (…) allen, die sich gegen deutsche Werte stellen, sei gesagt: Wir werden eines Tages kommen, Euch aus Euren Löchern holen, Euch vor einen Volksgerichtshof stellen und Euch wegen Deutschlands Hochverrats verurteilen zum Tode“. Dabei trug er ein schwarzes T-shirt, mit dem Rückenaufdruck „Seine Idee unser Weg“. Erst bei genauere Betrachtung des Aufdruckes wurde deutlich, wessen Ideen gemeint sind . Unter dem Motto ist die krakelige Unterschrift Adolf Hitlers erkennbar. Zudem stellte er in seiner Rede eine Verbindung zu dem Grundsatzprogramm der NSDAP her, indem er sagte „Es gibt 25 Programmpunkte (…) und daran sollte man sich halten“. In diesen 25 Programmpunkten wird unter anderem ein „Großdeutsches Reich“ angestrebt, Juden solle die Staatsbürgerschaft entzogen werden und die Presse soll, gemäß einem autoritären Staat, politisch gelenkt werden.
Wiese versuchte vor Gericht noch die Anklagepunkte abzustreiten. Sein Anwalt Frank Miksch aus Fürth, der auch im Schiedsgericht der NPD sitzt, sprach davon, dass Wiese durch seine Äußerungen niemanden bedrohen wolle, sondern lediglich abstrakt gesprochen hat. Ebenso sprach Miksch davon, dass Wieses Ideale zwar „Grundgesetzfeindlich“ wären, aber in keinerlei Hinsicht strafbar.
Als Wiese sich vor Gericht äußerte und erklärte er hätte sich lediglich über das „Staatssystem BRD“ echauffiert und der oben genannte Teil seiner Rede wäre „aus dem Zusammenhang gerissen“, sprach er von einem Volksgerichtshof, wie ihn er sich vorstellen würde. Staatsanwalt Pöpperl rief Wiese mit den Worten „Sonst kann ich gleich ein neues Verfahren gegen Sie einleiten“ zur Ordnung.
In den Abschlussplädoyers forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Freiheitsentzug, da Wiese „unbelehrbar“ und „äußerst gefährlich“ sei. Wie nicht anders zu erwarten forderte der einschlägig bekannte Szene Anwalt, Frank Miksch, Freispruch für seinen Mandanten. Richter Reiner Lenz verurteilte ihn schließlich zu einem Jahr und neun Monate Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für internationale Schlagzeilen sorgte Wiese in den Jahren 2004/2005. Am 4.Mai 2005 wurde Wiese wegen „Rädelsführerschaft“ und „Bildung und Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung“ zu sieben Jahren Haft verurteilt. Wiese und seine ehemaligen Komplizen Thomas Schatt und Karl- Heinz Statzberger planten einen Bombenanschlag auf die Grundsteinlegung eines jüdischen Kulturzentrums in München. Der Sprengstoff wird u.a. von dem V-Mann Didier Magnien, der in die Neonazigruppe um Wiese eingeschleust wurde, beschafft.
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Mittlerweile sind neben Wiese, auch Schatt und Statzberger wieder fest in die Neonazistrukturen des „Freien Netz Süd“ eingebunden.