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  1. […] Haribo schmeckt das nun gar nicht und sieht sogar seine Wortmarke “Goldbären” verletzt. Eigentlich verwunderlich, denn als Konsument wird man sich fragen, worin die Gemeinsamkeit zwischen bunten Fruchtgummi-Bären und großen Schokoladebären in Goldfolie liegt. Ein kniffliger Fall, denn das Wort “Goldbären” wird von Lindt in keiner Weise in den Mund genommen. Für die Richter wird es ebenso eine schwierige Sache werden, muss nun ungewöhnlicherweise entschieden werden, ob die Wortmarke “Goldbären” durch ein dreidimensionales Produkt verletzt wird. Egal, wie das Urteil lauten wird – der Streit wird sicher als Präzedenzfall für künftige Auseinandersetzung fungieren. // // Ende 2012 war in einem ersten Entscheid bereits zugunsten von Haribo entschieden worden, da dem Kunden der Begriff “Goldbären” bei Ansicht der in Goldfolie verpackten Schokobären beinahe aufgezwungen wird. Lindt legte darauf Berufung ein und nun liegt der Fall beim Oberlandesgericht Köln. Ganz allgemein haben sich Lindt und Haribo bereits darauf geeinigt, dass die Schoko-Goldbären bis zum Letztentscheid weiter verkauft werden dürfen. Bis alle Instanzen durchlaufen sind, werden also noch viele Goldbären über den Kassatisch wandern, denn erst gegen Ende 2015 ist mit einem finalen Urteil zu rechnen. Eines ist bereits im vorhinein klar: die gesamte Branche verfolgt den Prozess mit Interesse, könnte doch eine Vielzahl weiterer Produkte je nach Entscheid eventuell Rechte anderer Firmen verletzen. […]

 

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