Wir müssen reden. Über Nazis.

Verfassungsrichter werten “Ausländer raus” nicht als Volksverhetzung

Von 5. März 2010 um 22:31 Uhr
Nazis dürfen getrost weiterhetzen - wie hier mit NPD-Propaganda in Hameln © J. Radke

Nazis dürfen getrost weiterhetzen - wie hier mit NPD-Propaganda in Hameln © J. Radke

“Ausländer raus” allein genügt nicht. Um den Straftatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen, müssen “weitere Begleitumstände” hinzukommen. So entschied das oberste deutsche Gericht. Die Naziszene jubelt, Flüchtlingsinitiativen sind entsetzt.

Drei Mitglieder der rechten Gruppierung “Augsburger Bündnis – Nationale Opposition” hatten 2002 großformatige Plakate für sogenannte Aktionswochen in der bayerischen Stadt geklebt. “Aktion Ausländer-Rückführung” war darauf zu lesen. Weiter unten stand: “Für ein lebenswertes deutsches Augsburg”.

Drei Rechte wurden beim Plakatieren erwischt und wegen Volksverhetzung angeklagt. Das Amtsgericht Augsburg verhängte Geldstrafen. Es sah durch die Plakate die Menschenwürde anderer verletzt, weil Ausländer beschimpft und böswillig verächtlich gemacht würden. Das Landgericht und das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigten das Urteil.

Doch die Neonazis klagten sich von einer Instanz in die nächste bis vor das Bundesverfassungsgericht. Mit Erfolg, wie sich nun zeigte. “Der Fall wird an das Ausgangsgericht zurück verwiesen und muss neu verhandelt werden”, erläuterte eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts das nun verkündete Urteil.

Ein Angriff auf die Menschenwürde sei nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt werde, lautet die Begründung. “Dem entspricht es, dass die Strafgerichte bei der Parole ‘Ausländer raus’ nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen”, so die Richter. Welche “Begleitumstände” bei den rassistischen Hetzparolen konkret fehlten, um eine Verurteilung zu ermöglichen, ließen sie jedoch offen.

Nazigegner reagierten empört. “Ich bin entsetzt über diesen Beschluss und halte das Plakat weiterhin für volksverhetzend”, sagte Gotthold Streitberger vom Flüchtlingsrat Bayern. “Natürlich setzen wir uns für die Meinungsfreiheit ein, aber bei Volksverhetzung hörte diese auf.”

Die Richter sahen das anders. “Dem Plakat ist nicht ohne Weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen, beziehungsweise als rechtlos oder Objekt angesehen werden”, heißt es in ihrem Beschluss weiter. Dabei lässt die “Augsburger Bündnis – Nationale Opposition” auf ihrer Webseite wenig Zweifel daran aufkommen, wie die “Aktionswochen Ausländerrückführung” gemeint waren.

“Was soll ein Moslem auch an einer gottlosen und verdorbenen neudeutschen Leitkultur – die sich zudem noch an Auschwitz orientiert – für erstrebenswert halten?”, heißt es dort. Mit der “Einstellung jeglicher staatlichen Zuwendungen” wolle man Menschen mit Migrationshintergrund zur Rückkehr in die Heimatländer ihrer Eltern und Großeltern zwingen.

Zuwanderung nütze nur “dem Großkapital” und zerstöre die deutsche Kultur, so das Fazit der Gruppe. In rechtsextremen Internetforen frohlockt die Szene schon über die “Niederlage der bundesdeutschen Meinungsmafia” und hofft, dass jetzt auch ähnliche Urteile aufgehoben werden.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Rechtsextremismusexperte Sebastian Edathy warnt die Neonazis jedoch. “Der Beschluss ist keinesfalls ein Freibrief für rechtsextreme Propaganda”, sagte er dem Störungsmelder. Die Gerichte müssten zukünftig nur darauf achten, auch andere Veröffentlichungen, wie Flugblätter oder Internetseiten, in die Urteilsbegründung miteinzubeziehen.

So sei leicht nachzuweisen, dass Begriffe wie “Ausländerrückführung” letztendlich rechtswidrige Handlungen meinten. Edathy hofft, dass bei der neuen Verhandlung um die Augsburger Hetzplakate die Richter bei ihrer ursprünglichen Auffassung bleiben und erneut gegen die Angeklagten entscheiden.

Kategorien: Bayern, bundesweit
Leser-Kommentare
  1. 1.

    Auf die Gefahr hin, dass ich hier schief angeguckt werde, aber ich finde das Urteil richtig, auch wenn ich mich politisch links der Mitte orientiere.

    Meinungsfreiheit ist immer die Meinung desjenigen, der eben gerade nicht meiner Meinung ist. Das ist der Trick an der Sache und wenn wir uns einmal darauf geeinigt haben, dass Nazis ihre Meinung (auch wenn sie uns nicht passt) nicht kund tun dürfen, dann haben wir unsere moralische Überlegenheit ihnen gegenüber verspielt.

    Sauber begründete und rechtlich einwandfreie Urteile gegen Nazis gerne, aber wenn wir unsere demokratischen Werte unbedingt auch mit unsauberen Methoden durchprügeln wollen, dann machen wir es dem braunen Pack zu einfach.

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    • 5. März 2010 um 23:17 Uhr
    • Martin
  2. 2.

    [...] Zeit Online: Verfassungsrichter werten “Ausländer raus” nicht als Volksverhetzung [...]

    Antworten

  3. 3.

    [...] mir überhaupt nicht, was es in diesem Artikel im Störungsmelder zu lesen [...]

    Antworten

  4. 4.

    Gefällt mir überhaupt nicht!

    In der Hauptsache gefällt mir natürlich nicht, dass Aussagen wie “Ausländer raus” nicht unter Strafe stehen sollen.

    Und dann wird meine Stadt Augsburg auch noch als “bayerische Kleinstadt” bezeichnet!
    Gilt nicht mehr dass alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern Großstädte sind? (wie lt. Begriffsbestimmung der Internationalen Statistikkonferenz von 1887)
    Wo ich eh schon am Ärgern bin, bin ich nah dran für solche Missachtung der drittgrößten bayerischen Stadt auch irgendeine Form von Strafe zu verlangen ;-) und sei’s nur eine Richtigstellung.

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    • 6. März 2010 um 12:04 Uhr
    • Heidi
  5. 5.

    @ Heidi: Habe das entsprechend geändert.

    Antworten

  6. 6.

    Vielleicht ist die Bezeichnung von Augstburg nicht im Hinblick auf statistische sondern auf intellektuelle und kulturelle Aspekte zu verstehen. Dann stimme ich zu.

    Ansonsten sind juristische Spitzfindigkeiten immer wieder ein Quell der Freude.

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    • 6. März 2010 um 17:36 Uhr
    • Jacques
  7. 7.

    ich musst mich jetz wirklich bei wikipedia und weitern quellen überzeugen dass augsburg die drittgrößte stadt in bayern ist. ich finde die stadt ist schon ein bischen ländlich für eine großstadt, ohne jetzt beleidigend werden zu wollen. keine ubahn, keine s-bahn, die bordsteine werden auch früh hochgeklappt. ich habe mal ein jahr in augsburg gewohnt und ich fand es nicht wirklich großstadt-like und war froh als ich da wieder weg war.

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    • 7. März 2010 um 01:46 Uhr
    • Münchner
  8. 8.

    So weh wie der Spruch “Ausländer raus” in unseren nichtrassistischen Ohren klingt und wenn ich mich auch immer wieder durch die rechte Wahlpropaganda beleidigt fühle, da meine Frau Vietnamesin ist und selbstständig ein multikulturelles Eiscafe betreibt, unsere Demokratie muss rassistische Propaganda ertragen, aushalten. Was unsere Gerichte erst zum Handeln zwingt, sind aus rassistischer Propaganda heraus mit dem “Ausländer raus -Spruch auf den Lippen ” begangene Straftaten: “gejagte, verprügelte und ermordete ” Ausländer … und meistens bekommen junge Rassisten wegen schwerer Körperverletzung nur Bewährungsstrafen wegen dem Jugendstrafgesetz und der Resozialisierun. Das heisst, hingegen da ein fast totgeschlagener Ausländer sein ganzes Leben lang unter den psych. und phys. Folgen als Opfer leidet, lachen die jungen Straftäter über ihre Jugendsünden und lachen unsere deutschen Gesetze samt Justiz aus … (mir passiert hier eh nix mit den laschen Strafgesetzen) Ich hasse Deutschlands festgefahrenen, eingefrohrenen Gesetze aus dem 18. / 19. Jahrhundert…

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    • 7. März 2010 um 14:29 Uhr
    • bernoi
  9. Kommentar zum Thema

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