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Gerichtsurteil: Thor Steinar muss Geschäfte räumen

 

Eines von zwei Thor Steinar-Geschäften in Berlin

Die in der rechten Szene beliebte Marke „Thor Steinar“ muss zwei ihrer bundesweit zwölf Läden schließen. Mit zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Räumungsklagen der Vermieter in Magdeburg und Berlin statt. Der Laden in Magdeburg befindet sich in einem Haus des bekannten österreichischen Architekten Friedensreich Hundertwasser, der eine jüdische Mutter hat. Inhaltlich urteilte der BGH, dass Mieter von Gewerberäumen auch ohne Nachfrage „außergewöhnliche Umstände“ mitteilen müssen, die für den Vermieter „offensichtlich von erheblicher Bedeutung sind“.

Der Geschäftsführer des Betreibers beider Läden ist auch Geschäftsführer des Thor-Steinar-Herstellers. Die Räume wurden 2007 beziehungsweise 2008 für den Verkauf von Textilien, Schuhen und Accessoires angemietet. Erst später erfuhren die Vermieter, dass es sich um Waren der Marke „Thor Steinar“ handeln soll. „Diese Marke wird in den öffentlichen Medien und in einer Internetveröffentlichung des Brandenburger Verfassungsschutzes mit einer rechts-extremistischen Gesinnung in Verbindung gebracht“, heißt es dazu in den Karlsruher Urteilen. „Im Deutschen Bundestag und einigen Fußballstadien ist das Tragen von Kleidung dieser Marke verboten.“ In Berlin kam es mehrfach zu Demonstrationen und Farbbeutel-Anschlägen gegen den Laden. In beiden Städten sahen sich die Vermieter arglistig getäuscht und klagten auf Räumung. Damit hatten sie in allen Instanzen Erfolg. Die Vermieter durften über den Verkauf der umstrittenen Ware „redlicher Weise eine Aufklärung erwarten“, so der BGH. Der Mieter habe vom Stellenwert der Marke gewusst und diese extra verschwiegen.

Bereits vor einem Jahr Thor Steinar ist mit dem Versuch gescheitert, den Ratgeber „Das Buch gegen Nazis“ vom Markt nehmen zu lassen. Die Mediatex GmbH aus dem brandenburgischen Zeesen hatte mit mehreren einstweiligen Verfügungsanträgen an das Landgericht Köln versucht, den Vertrieb des bei Kiepenheuer & Witsch erschienenen Buches gerichtlich verbieten zu lassen und den Verlag zum Rückruf bereits ausgelieferter Exemplare zu verpflichten.