Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus wies am 8. April eine Beschwerde des Bundesvorstands der NPD gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen als unbegründet zurück. Das Amtsgericht hatte der Partei am 5. Dezember 2014 eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro auferlegt. Dieses Geld muss die NPD nun ebenso bezahlen wie die Anwalts- und Gerichtskosten der vier Klägerinnen und Kläger aus Märkisch Buchholz (Dahme-Spreewald), berichtet das Aktionsbündnis Brandenburg.
Die Auseinandersetzung zwischen der Initiative und der NPD begann schon Anfang 2012. Die damals neu gegründete Bürgerinitiative „Buchholz: offen und bunt“ hatte im Ort Aufkleber mit dem Slogan „Keine Werbung der NPD!“ verteilt, um ein Zeichen gegen die Propaganda von rechts zu setzen. Die Aufkleber kümmerten die örtlichen Neonazis jedoch nicht; Mitglieder der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten, die in der Region einen „Stützpunkt“ gegründet hatten, steckten ihre Flugblätter weiterhin in die Briefkästen.
Daraufhin verklagten vier Bürgerinnen und Bürger die Partei. Im Juli 2012 untersagte das Amtsgericht Königs Wusterhausen der NPD, die unerwünschte Werbung einzuwerfen und drohte bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die NPD müsse, betonte das Gericht, dafür sorgen, dass ihre Mitglieder sich an diese Verpflichtung hielten. Dagegen legte die NPD zwar Berufung ein. Diese wurde vom Landgericht Potsdam im April 2013 aber zurückgewiesen. Vertreten wurden die Klägerinnen und Kläger von der damaligen Rechtsanwältin Bianca Urban, die ehrenamtliche Bürgermeisterin von Märkisch Buchholz.
Die Rechtsprechung zu unerwünschter Werbung ist klar: Bereits der erste gegen den erklärten Willen erfolgte Einwurf ist eine rechtswidrige „Störung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ und eine „Besitz-“ bzw. „Eigentumsstörung“. Das wissen auch die Juristen der NPD. Erst im März 2012 hatte die Parteiführung ihre Mitglieder darauf hingewiesen, dass es immer unzulässig sei, „Parteiwerbung in Briefkästen zu werfen, an denen der ausdrückliche Hinweis ,Keine Werbungʻ oder so ähnlich angebracht ist“. Sie betonte zudem die möglichen „hohen Prozesskosten für die Partei“.
In Märkisch Buchholz ließen sich die NPD-Aktivisten von der Rechtslage nicht beirren: Vor den Kommunal- und Europawahlen im Mai 2014, bei denen in der Stadt auch die Bürgermeisterwahl stattfand, verteilte der NPD-Bürgermeisterkandidat Sven Haverlandt wieder Flugblätter, auch in mit dem Aufkleber gekennzeichneten Briefkästen. Bianca Urban und drei weitere Einwohnerinnen und Einwohner beantragten daraufhin beim Amtsgericht Königs Wusterhausen die Verhängung des Ordnungsgeldes.
Im Rückblick auf die vierjährige Auseinandersetzung ist Urban zwar froh, dass die Gerichte ihrer Rechtsauffassung gefolgt sind. Abschließen könne sie das Kapitel aber erst, wenn die NPD bezahlt hat. Anderen Bürgerinitiativen rät sie: „Es lohnt sich, den ganzen Weg zu gehen und das Recht durchzusetzen“.
Eine Anleitung „Was tun gegen Nazi-Post?“ vom Aktionsbündnis Brandenburg ist hier zu finden. Den erwähnten Briefkastenaufkleber gibt es hier. Die Aktenzeichen der zitierten Urteile: 7 T 60/15, LG Cottbus, 9C 205/12 AG Königs Wusterhausen.