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Die Besserwisserbehinderer

Einer sehbehinderten Frau, die jahrelang ein bayerisches Schwimmbad besucht hat und dort problemlos alleine schwimmen war, wurde von der Stadt Neusäß als Betreiber der Zutritt in das Bad verweigert. Dieser will blinde und sehbehinderte Menschen aus Sicherheitsgründen nicht alleine ins Schwimmbad lassen. Das Landgericht in Augsburg hat der Stadt nun recht gegeben. Es sei zu gefährlich, die Frau alleine ins Bad zu lassen. Weiter„Die Besserwisserbehinderer“

 

Der Fake-Rollstuhlfahrer der SPD

Handwerker im Rollstuhl

Die richtige Ansprache politischer Zielgruppen im Internet wird ja derzeit viel diskutiert. Die Parteien erkennen unterdessen, dass auch behinderte Menschen Wähler sind und sogar medial Einfluss nehmen können, wenn ihnen etwas nicht passt. Gerade in diesem Jahr hat sich gezeigt: Wer eine Minderheit zu lange ignoriert, lässt sie am Ende ziemlich laut werden.

Der Rollstuhlfahrer, der keiner ist

Nun gehören zur Zielgruppenansprache auch passende Bilder. Die SPD-Bundestagsfraktion bewirbt gerade ihr von vielen Seiten schwer kritisiertes Bundesteilhabegesetz, das der Bundestag gerade verabschiedet hat und das in der kommenden Woche noch durch den Bundesrat muss.

Zu sehen ist auf dem Bild der Facebook-Kampagne ein behinderter Handwerker im Rollstuhl. Einziges Problem: Jeder, der sich nur ein bisschen mit Rollstühlen und ihren Besitzern auskennt, sieht, dass dieser Mensch nicht behindert ist. Woran man das erkennt? Als Erstes am Rollstuhlmodell. Es wird vorwiegend in Krankenhäusern, an Flughäfen oder in sonstigen Einrichtungen eingesetzt, wo Rollstühle nur kurz ausgeliehen werden. Man sitzt darin nämlich nicht sonderlich bequem, weil solch ein Standardrollstuhl nicht auf den Benutzer zugeschnitten ist. Zudem nutzen ihn oft ältere Menschen, die zwar noch gehen können, aber für längere Strecken gerne sitzen. Junge, fitte Rollstuhlfahrer, die einem Handwerksberuf nachgehen, besitzen solche Rollstühle nur sehr selten.

Falsche Sitzhaltung

Und noch weitere Indizien gibt es dafür, dass dieser Mensch nicht in diesen Rollstuhl gehört. Er sitzt genau so da, wie ein Mensch, den man mal kurz in einen Rollstuhl setzt, um ein Foto zu machen: Füße ganz gerade auf dem Fußbrett, Knie parallel zueinander. So sitzt man auf einem Stuhl, auf dem man noch nie gesessen hat. Und wem das noch zu wenig Argumente sind, den überzeugt vielleicht die Tatsache, dass der junge Mann sich auch auf diversen anderen Bildern einer Bilddatenbank wiederfindet, in immer anderen Lebenslagen und keineswegs nur im Rollstuhl.

Wie man es nicht macht

Die SPD möchte also behinderte Wähler ansprechen, gaukelt ihnen vor, man zeige einen von ihnen. Merkt ja keiner. Nun ja. Die derart Verschaukelten merken es doch und melden sich auf Facebook zu Wort, weil sie sich für dumm verkauft und nicht ernst genommen fühlen.

Empörter Facebook-Post über das Bild

Absolutes Eigentor der SPD. Man bebildert auch keine Kampagne zu Lohngerechtigkeit für Frauen mit einem Mann in Frauenkleidern. Frauen werden in der Werbung allerdings ständig angesprochen. Die Ansprache von behinderten Menschen müssen alle wohl noch ein bisschen üben. Als ersten Schritt würde ich empfehlen, Bilder mit falschen Behinderten auf die Geht-gar-nicht-Liste zu setzen.

 

Wenn der Bundestag an der Barrierefreiheit scheitert

Heute hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll den Anspruch auf Eingliederungshilfe, zum Beispiel den Anspruch auf Assistenzleistungen neu regeln und ist, ohne zu übertreiben, höchst umstritten.

Es gab Proteste im ganzen Land gegen das Gesetz. Viele behinderte Menschen befürchten Verschlechterungen, wenn es um den Zugang zu Leistungen geht. Es ist ein Gesetz, das direkt auf das Leben behinderter Menschen einwirkt und viele Menschen in Deutschland betrifft.

So war es auch nicht verwunderlich, dass es viel Interesse an der Anhörung zum Gesetz Mitte November gab. Von Politikverdrossenheit also keine Spur. Nur der Bundestag war dem Interesse behinderter Bürger überhaupt nicht gewachsen. Obwohl der Bundestag per Gesetz, das er selbst erlassen hat, zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, gestaltet sich das in der Praxis sehr schwierig.

Keine Übertragung in Gebärdensprache

Die Anhörung wurde im Internet übertragen und es wurde zugesagt, dass auch die Übersetzung in Gebärdensprache erfolgen soll. So hätten auch gehörlose Menschen zu Hause an den Rechnern verfolgen können, wie der politische Prozess abläuft. Schließlich ist das ein Gesetz, das auch sie betrifft, wenn sie zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher brauchen, um studieren zu können oder um andere wichtige Termine wahrnehmen zu können.

Die Übertragung im Internet konnte dann am Ende jeder verfolgen. Nur die gehörlosen Zuschauer schauten in die Röhre. Und das, obwohl der Ausschuss bei der Bundestagsverwaltung beantragt hatte, die Dolmetschereinblendung zu ermöglichen. Alle reden von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung und Maßnahmen gegen Politikverdrossenheit, aber wenn dann mal konkret Handeln gefragt ist, scheitert es an der Organisation. Dolmetscher waren durchaus vor Ort. Man hätte sie einfach nur filmen und einblenden müssen.

Aber anders als in Österreich ist es in Deutschland leider immer noch nicht selbstverständlich, dass Debatten in Gebärdensprache übertragen werden.

Zu viele Rollstuhlfahrer für den Brandschutz

Und auch mit Rollstuhlfahrern hat der Bundestag schon seit längerem so seine Probleme, wenn diese nicht gerade der Bundesfinanzminister sind. Die Brandschutzbedingungen machen jede Bundestagsveranstaltung mit mehreren Rollstuhlfahrern zu einer Farce. In der Vergangenheit wurden behindertenpolitische Veranstaltungen sogar schon abgesagt, weil sich – Überraschung! – zu viele Rollstuhlfahrer angemeldet hatten. Und so mussten die meisten Rollstuhlfahrer, die nicht bei der Anhörung sprechen sollten, die Ausschusssitzung im zugigen Foyer eines Nebengebäudes auf zwei viel zu kleinen Monitoren ansehen. Teilhabe und Inklusion geht irgendwie anders.

Man kann dem Bundestag eigentlich nur wünschen, dass Rollstuhlfahrer bald derart stark im Bundestag vertreten sind, dass es dem Bevölkerungsanteil von etwa 2 Prozent entspricht. 12 Rollstuhlfahrer säßen dann im Parlament und man müsste die Feuerschutzbestimmungen anpassen oder andere Maßnahmen ergreifen. Feuerfeste Fahrstühle einbauen vielleicht.

Zudem wäre auch dem deutschen Bundestag zu wünschen, dass das passiert, was in Österreich passiert ist: Nämlich dass eine gehörlose Abgeordnete ins Parlament einzieht. Seit Österreich mit Helene Jarmer eine gehörlose Abgeordnete hat, hat sich auch der Zugang zu Parlamentsinformationen und Debatten für alle gehörlosen Bürger verbessert. Alle Parlamentsdebatten werden in Gebärdensprache übersetzt. Es ist also klar, was fehlt, damit die Bundestagsverwaltung mal versteht, was Inklusion bedeutet: Mehr behinderte Abgeordnete, davon mindestens einer oder eine mit Gebärdensprachbedarf.

 

Alle sind für Selbstbestimmung – nur kosten darf es nichts

Für die meisten Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, dort zu leben, wo sie möchten. Für behinderte Menschen ist das nicht so. Dirk Bergen aus Freiburg kämpfte 15 Jahre lang dafür, endlich das Heim verlassen zu dürfen. Er ist rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen. Mittlerweile lebt er trotzdem seit Jahrzehnten in den eigenen vier Wänden. Weiter„Alle sind für Selbstbestimmung – nur kosten darf es nichts“

 

Wenn trotz Chaos alles klappt

Die Qualität von Fluggesellschaften lässt sich meiner Meinung nach erst bemessen, wenn irgendetwas gründlich schiefläuft. Wenn Passagiere etwa wegen der Aschewolke eines isländischen Vulkans hängen bleiben (ja, selbst erlebt). Oder wenn es, wie am Freitagabend, irgendein Mensch für eine prima Idee hält, einen Tränengaskanister in einer Abflughalle des London City Airport zu deponieren und damit 26 Menschen verletzt.

Wir saßen alle schon abflugbereit auf unseren Sitzen und warteten darauf, dass das Flugzeug endlich zur Startbahn rollt, als die Durchsage kam, dass die Maschine nirgendwohin fliege. Der Flughafen sei aufgrund eines Vorfalls geschlossen worden und wir sollten bitte wieder aussteigen.

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Durch barrierefreie Bahnen in den Ruin?

Bis 2022 sollen öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei sein. So will es die EU. Dieses Ziel ist keineswegs überraschend. Immerhin gibt es barrierefreie Straßenbahnen und Busse nicht erst seit gestern, sondern seit mehr als 25 Jahren. Und obwohl das so ist, befürchten nun einige Städte, die verpflichtende Barrierefreiheit würde ihre Verkehrsbetriebe in den Ruin treiben. Das Ziel treibe die Straßenbahnbetriebe in Brandenburg in Existenznot, berichtete die Märkische Oderzeitung (MOZ) Anfang Oktober.

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Irgendwas mit Inklusion aber ohne behinderte Menschen

Ich bekomme viele Einladungen zu Veranstaltungen, die sich um das Thema Inklusion drehen. Es geht um schulische Inklusion, Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt, politische Themen, das Teilhabegesetz. Die Spannweite des Themas ist weit, das spiegelt sich auch bei den Veranstaltungen wider.

Inklusion steht hoch im Kurs, jedenfalls als Schlagwort. Wenn ich mir dann aber anschaue, wer da so diskutiert, bin ich regelmäßig überrascht. Veranstalter schreiben sich Inklusion auf die Fahnen, setzen sie aber nicht um. Wer über Inklusion diskutiert, könnte vielleicht auf die Idee kommen, auch behinderte Menschen diskutieren oder vortragen zu lassen. Das geschieht jedoch nur selten.

Nichts über uns ohne uns

„Nichts über uns ohne uns“ ist eine Standardforderung der Behindertenbewegungen weltweit. Dieses Ziel ist noch lange nicht erreicht. Man redet weiterhin lieber über behinderte Menschen statt mit ihnen. Dabei finden sich in fast allen Fachbereichen behinderte Experten, Akademiker und Redner. Man muss sie nur einladen. Die Bewegung ist gut vernetzt. Es ist also leicht herauszufinden, wer zum Thema etwas zu sagen beziehungsweise geforscht hat.

Am Wochenende spülte mir Facebook einen guten Aufsatz in meine Timeline. Je mehr behinderte Menschen etwa bei Veranstaltungen und in den Medien sichtbar werden, desto mehr trauen sich andere zu ihrer Behinderung zu stehen, war eines der Argumente der Autorin. Sie hat Recht. Darüber hinaus geht es um die Selbstvertretung. Wenn ich wissen will, was behinderte Menschen denken, lade ich nicht irgendeinen Experten ein, sondern einen Behindertenvertreter. Genau so gehen wir inzwischen auch mit anderen Minderheiten um.

Neulich machte ein Foto die Runde, auf dem eine Diskussionsrunde auf einer Bühne zu sehen war, die ausschließlich aus Männern bestand. Dahinter hingen Plakate mit der Aufschrift Global Summit of Women. An dieses Foto muss ich immer denken, wenn ich etwas über Veranstaltungen zum Thema Inklusion lese, die mit nicht behinderten Gästen besetzt sind. Der Unterschied: das Foto mit den Männern wurde in sozialen Netzwerken tausendfach geteilt und verlacht.

Dass Veranstaltungen zu Inklusion ohne behinderte Menschen stattfinden, finden hingegen alle normal. War ja schon immer so. Dass mit dem Paradigmenwechsel hin zur Inklusion auch dieses Gebaren der Vergangenheit angehören müsste, hat sich offensichtlich noch nicht herumgesprochen. Es zeigt aber leider, wie ernst es manche mit dem Thema meinen. Das Wort Inklusion schmückt, aber leben wollen die Leute es nicht.

Deshalb gehe ich nicht auf solche Veranstaltungen. Ich kann sie nicht ernst nehmen. Ich hoffe, in ein paar Jahren lachen die Menschen genauso über derart besetzte Veranstaltungen wie über eine Frauenkonferenz, die von Männern bestritten wird.

 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – der zahnlose Tiger wird zehn

Neulich war ich auf einer Veranstaltung hier in London. Als ich ankam, gab es nur noch wenige Parkplätze, darunter einen Behindertenparkplatz. Ich steuerte den Behindertenparkplatz also zielstrebig an. Ich habe als Rollstuhlfahrerin einen Behindertenparkausweis und darf den Parkplatz natürlich nutzen.

Kaum hatte ich den Parkplatz erreicht, kam ein Sicherheitsmitarbeiter auf mich zu und sagte mir, ich könne dort nicht parken. „Ich bin Rollstuhlfahrerin“, erklärte ich ihm. Das beeindruckte ihn gar nicht, er sagte mir, dass er diesen Parkplatz für einen prominenten Gast freihalte. „Ob dieser Gast denn seit Neuestem behindert sei?“, fragte ich und versuchte es erst einmal mit Humor. Der Mitarbeiter hatte offensichtlich nicht den gleichen Humor wie ich und sagte: „Nein, natürlich nicht. Aber er ist VIP.“

Nicht prominent genug

Obwohl es noch andere Parkplätze gab, sie hätten mir nichts genutzt, weil ich an der Seite Platz brauche, um meinen Rollstuhl auszuladen und um ein- und auszusteigen. Genau deshalb sind Behindertenparkplätze ja so breit eingezeichnet. Diese ganzen Argumente versuchte ich dem Mitarbeiter zu erklären, aber es nutzte nichts. Irgendjemand hatte ihn angewiesen, diesen einen Parkplatz nur an den Promi freizugeben und ich war definitiv nicht prominent genug, um dort zu parken.

Nach 20 Minuten Diskussion wurde es mir zu bunt. Ich war weit und breit die Einzige, die diesen Parkplatz rechtmäßig nutzen durfte, aber ausgerechnet mir wurde das verweigert. Ich sagte ihm, ob er nicht wisse, dass er gegen den Equality Act 2010 verstoße. Das ist das britische Antidiskriminierungsgesetz. Das gibt es schon seit 1995 für behinderte Menschen, wurde aber 2010 umbenannt und ging in einem allgemeinen Antidiskriminierungsgesetz auf.

Abrakadabra

Und plötzlich bewegte sich etwas. Er funkte seinen Manager an, sagte, ich drohe mit dem Gesetz und er solle jetzt bitte selbst kommen, um die Angelegenheit zu klären. Der Manager kam, ich gab ihm kurz eine Einführung in britisches Antidiskriminierungsrecht: Sowohl staatliche als auch private Einrichtungen sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um behinderten Menschen die Teilhabe an einer Veranstaltung oder den Zugang ins Gebäude zu ermöglichen. Und als hätte ich „Abrakadabra“ gesagt, durfte ich nun endlich parken.

Auch Deutschland hat ein Antidiskriminierungsgetz. Es heißt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das wird in dieser Woche zehn Jahre alt. Allerdings ist es im Vergleich zum britischen Recht ein zahnloser Tiger, auch wenn das die Bundesregierung anders sieht.

Zahnloser Tiger

Während man in Großbritannien in einem Fall wie in meinem locker Schadenersatzzahlungen im vierstelligen Bereich bekommt, sind es in Deutschland ein paar Hundert Euro oder es wird sich gleich auf einen Vergleich geeinigt. Selbst in Österreich steht im Fall einer Diskriminierung ein Schadenersatz von mindestens 1.000 Euro im Gesetz. Bei so einem geringen Streitwert wie das in Deutschland häufig der Fall ist, findet man nicht einmal einen Anwalt, denn Diskriminierungsfälle sind aufwendig, da reicht kein Standardbrief, bringen aber nicht viel ein.

Dementsprechend gibt es auch kaum Klagen. Und deshalb ist das Gesetz ziemlich unbekannt. Das heißt, nicht einmal die Betroffenen kennen ihre Rechte und wissen gar nicht, dass der Gesetzgeber sie bereits seit zehn Jahren vor Diskriminierung schützen will.

Beim Festakt zum zehnjährigen Jubiläum des AGG sagte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas: „In einer Gesellschaft, die immer vielfältiger wird, sichert nur die Gleichbehandlung den Zusammenhalt und den inneren Frieden. Das AGG hat mit dazu beigetragen, Deutschland weltoffen, modern und liberal zu machen. Die Bilanz nach zehn Jahren zeigt, dass das AGG wirkt. Und zwar ohne, dass die Horrorvisionen mancher Kritiker Wirklichkeit geworden sind.“

Ich teile diese Erfolgsmeldung zu dem Gesetz leider nicht. Gerade behinderten Menschen nutzt das Gesetz im Alltag aus den oben genannten Gründen wenig. Es gibt kein Verbandsklagerecht und überhaupt kein Bewusstsein für das Gesetz in der breiten Bevölkerung. Damit ist es in der Praxis relativ wirkungslos. Es wird höchste Zeit, dass Deutschland die Rechte von behinderten Menschen stärkt. Ein vierstelliger Mindestschadenersatz wäre schon mal ein guter Schritt und eine Aufklärungskampagne zum Gesetz, nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch im privaten Geschäftsverkehr, wäre schon mal ein guter Anfang.

 

Aus Protest ins Heim

Der Aktivist und Rollstuhlfahrer Raul Krauthausen ließ sich mehrere Tage in einem Heim mit versteckter Kamera versorgen, um zu zeigen, wie massiv sich sein Leben ändern würde, sollte ihn der Staat ins Heim schicken, statt die Assistenz in den eigenen vier Wänden zu bezahlen. Er und andere behinderte Menschen sowie Rechtsexperten befürchten, dass das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen eingeschränkt werden könnte, wenn das geplante Bundesteilhabegesetz verabschiedet wird, das heute im Bundestag behandelt wird. Weiter„Aus Protest ins Heim“