Sehr geehrter Herr Kessler,
bei der Abgasuntersuchung des TÜV hat mir der Prüfingenieur mitgeteilt, dass die Leerlaufdrehzahl des Motors zu hoch eingestellt ist. Mittels dem Diagnosegerät konnten 880 U/min festgestellt werden. Als Sollwert werden 630 bis 880 U/min angegeben. Man hat mich darauf hingewiesen, dass ich den Leerlauf reduzieren solle.
Der PKW ist mit einem 1,6 l Benzinmotor, Kennbuchstaben BCB und einem 5-Ganggetriebe mit der Codierung ERT ausgerüstet. Die max. Leistung beträgt 77 kW bei 5.700 U/min, das Drehmoment erreicht max. 148 Nm bei 4.500 U/min. Serienmäßig ist eine Climatronic eingebaut.
In der VW-Vertragswerkstatt teilte man mir mit, dass man auf die Leerlaufdrehzahl, die im Steuergerät abgespeichert ist, mit dem Diagnosegerät keinen Zugriff hat. Es kann somit weder die Leerlaufdrehzahl noch die Drehzahl für den Ausschaltpunkt der Schubabschaltung verändert werden. Die Wirkung der Schubabschaltung hört bei n<=1.500 U/min auf. Das VW-Dialogcenter in Wolfsburg teilte mir mit, dass die Drehzahlen als unveränderliche Größen im Steuergerät gespeichert sind und ich mit diesen Werten leben müsse. Als Steuergerät ist ein Magneti Marelli 4MV 4566, mit der Codierung 31, eingebaut. Meiner Ansicht nach werden in Steuergeräten frei programmierbare Speicher (EEPROM) verwendet, wobei man die Drehzahl in Schritten 25 U/min verändern kann.
Bei der gegebenen Motor-Getriebe-Kombination werden bei 1.500 U/min folgende Geschwindigkeiten gefahren: II Gang= 21,1 km/h; III Gang= 29,9 km/h; IV Gang= 39,7 km/h und V Gang= 48,2 km/h. Man erkennt, dass man z.B. im Stadtverkehr im IV und V Gang die Schubabschaltung eigentlich nicht nutzen kann, weil bei n<= 1.500 U/min der Motor wieder zu ziehen beginnt. Man muss dann in den III oder II Gang schalten, wenn die Motorbremse beim Heranfahren an eine Ampel wirken soll.
Meine Vorstellung ist, die Drehzahl für den Leerlauf auf ca. 700 U/min und die Drehzahl für die Schubabschaltung auf 1.000 bis 1.100 U/min zu senken.
Ich möchte Sie nun darum bitten, mir mitzuteilen, ob meine Gedanken sinnvoll sind und wie man diese Veränderung erreichen kann. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schneider
Antwort vom AUTOPAPST:
Lieber Herr Schneider,
Sie haben sehr sauber recherchiert und mit Ihren „Vorstudien“ die nun folgende Einschätzung erst ermöglicht, vielen Dank! Mein erster Gedanke war: „Warum wird verlangt, die Leerlaufdrehzahl zu senken? Sie liegt doch exakt am oberen Rand der Toleranz!“ Eigentlich könnte sicher alles so bleiben, wenn nicht die Sache mit der Schubabschaltung wäre. Ich würde an Ihrer Stelle genau die gleichen Wünsche äußern!
Da der Wagen inzwischen 4 Jahre alt ist, werden Sie kaum noch in den Genuß von Gewährleistungs- bzw. Garantieleistungen des Herstellers kommen. Sie können daher unbedenklich zu einem Chiptuner Ihrer Wahl gehen und die beiden Parameter genau so, wie Sie das beschrieben haben, verändern lassen. Die Komptenz des Tuners dürfte sich schon aus der Reaktion auf eine diesbezügliche Frage ablesen lassen! Viel Erfolg wünscht DER AUTOPAPST