Laut Duden handelt eine Person fahrlässig, wenn sie die gebotene Vorsicht, Aufmerksamkeit und/oder Besonnenheit vermissen lässt. In den Rechtswissenschaften wird Fahrlässigkeit in §276 Absatz 2 BGB folgendermaßen definiert: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“
Wem das alles noch zu abstrakt ist, dem empfehle ich, sich das Spiel HSV gegen Eintracht Frankfurt noch einmal anzuschauen. Vor allem Hamburgs Kapitän Johan Djourou lieferte bei der 1:2-Niederlage der Hamburger eine Menge Anschauungsmaterial. Weiter„Zum Haare raufen“