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Das (vorläufige) Ende von Charles Taylor

Erster Ex-Staatschef seit dem Zweiten Weltkrieg, der wegen Kriegsverbrechen verurteilt wird: Das war nicht der Titel, mit dem Charles Taylor je in die Geschichte einzugehen gedachte. Nun hat er ihn. An diesem Donnerstag haben die Richter des Sondertribunals für Sierra Leone (SCSL) den ehemaligen Präsidenten Liberias schuldig gesprochen wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen von Rebellen im Nachbarland Sierra Leone, die Taylor finanziert und ausgerüstet hatte. Am 30. Mai werden die Richter in diesem letzten Prozess des SCSL das Strafmaß verkünden. Taylor wird es ebenso ungerührt entgegennehmen wie die mehrstündige Urteilsverkündung des vorsitzenden Richter Richard Lussick. Weiter„Das (vorläufige) Ende von Charles Taylor“

 

Lubanga 2012 – oder: Die Lücken des Haager Strafgerichtshofs

„Kony 2012“ kennt inzwischen jeder. Was ist mit „Lubanga 2012“? Nein, hier geht es nicht um die nächste „Klicken gegen Kriegsherren“-Videokampagne, sondern um den ersten Prozess des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) gegen den ehemaligen kongolesischen Kriegsherren Thomas Lubanga. Schuldig im Sinne der Anklage, verkündeten die Richter in Den Haag am 14. März 2012. Ein historisches Ereignis für das Völkerrecht, für den internationalen Menschenrechtsschutz, für den Kampf gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten und natürlich für den Gerichtshof. Auch für die Kongolesen? Weiter„Lubanga 2012 – oder: Die Lücken des Haager Strafgerichtshofs“

 

Wachablösung beim Haager Strafgerichtshof: die neue Chefanklägerin kommt

Bei aller Dramatik der Ereignisse in Kinshasa (noch zwei Tage bis zu Bekanntgabe der Wahlergebnisse) und in Mogadischu (Al Shabaab beschleunigt offenbar den Takt der Bombenanschläge mit und ohne Selbstmordattentäter) ist ein kurzer Blick ins friedlich beschauliche Den Haag fällig.

Die Untersuchungshaftanstalt des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) verzeichnet einen Neuzugang: Am vergangenen Mittwoch wurde Laurent Gbagbo, ehemals Präsident der Elfenbeinküste, nach Den Haag ausgeliefert. Die Elfenbeinküste war Anfang 2011 Schauplatz eines mehrmonatigen Bürgerkriegs, nachdem Wahlverlierer Gbagbo sich geweigert hatte, das Amt für seinen Gegner Alassane Ouattara frei zu machen. Stattdessen begannen Armeeeinheiten Anhänger Ouattaras zu massakrieren. Gbagbo-treue Radio-Stationen riefen zur Menschenjagd auf. Bewaffnete Ouattara-Anhänger gingen ihrerseits auf die Zivilbevölkerung los, verübten Massaker und Vergewaltigungen. Der Konflikt endete schließlich mit der Verhaftung Gbagbos am 11. April durch Ouattaras Kämpfer, die offensichtlich auch durch französische Einheiten unterstützt worden waren. 3000 Tote, eine Million Vertriebene sowie ein tiefer ethnisch-religiöser Graben sind das Fazit dieses Krieges.

Ouattara selbst hatte den ICC gebeten, die Ermittlungen aufzunehmen, da die ivorische Justiz dazu bis auf weiteres nicht in der Lage sei. Das dürfte wohl stimmen. Denn in der Elfenbeinküste sitzen bislang nur Gbagbo-Anhänger im Gefängnis, kein einziger Kämpfer auf Seiten Ouatarras wurde zur Verantwortung gezogen. Auf dem ICC lastet nun der juristische wie politische Druck, auch gegen die andere, nunmehr regierende Seite zu ermitteln. Gelingt dem Gerichtshof das nicht, so könnte Gbabgos Auslieferung nach Den Haag in der Elfenbeinküste die Spannungen wieder anheizen.

Das ist bald nicht mehr das Problem des noch amtierenden Chefanklägers Luis Moreno-Ocampo, sondern seiner Nachfolgerin. Ocampos neunjährige Amtszeit endet in wenigen Monaten. Seinen Posten wird – das steht bereits fest – seine bisherige Stellvertreterin Fatou Bensouda übernehmen.

Wehmut über den Abgang des Argentiniers hält sich in Grenzen. Die Bilanz des Gerichtshofs ist knapp ein Jahrzehnt nach seiner Eröffnung noch mager – und das ist auch Ocampos Arbeitsweise geschuldet. Sein theatralischer Gestus des Ritters gegen das Böse machte sich gut vor Fernsehkameras. Aber er beförderte weder die Ermittlungsarbeit vor Ort noch das diplomatisch Schachspiel hinter den Kulissen, das ein Chefankläger beherrschen muss, dessen Gericht kaum politische, geschweige denn polizeiliche, Mittel hat, um Haftbefehle zu vollstrecken. Bei den Opfern von Kriegsverbrechen weckte Ocampos Pathos zudem oft die Erwartung, der ICC sei eine Art schnelle Eingreiftruppe in Roben. Das ist der Gerichtshof mitnichten. Anfang 2012 wird der ICC endlich sein erstes Urteil fällen – gegen den ehemaligen kongolesischen Kriegsherrn Thomas Lubanga. Wenn die Mühlen irgendwo langsam mahlen, dann in der internationalen Strafjustiz.

Von Bensouda erwartet man sich ein besseres und effektiveres Arbeitsklima und vor allem einen Reputationsgewinn in Afrika. Dass beim ICC bislang „nur“ Fälle aus afrikanischen Ländern (Uganda, Kongo, Zentralafrikanische Republik, Sudan, Kenia, Libyen, Elfenbeinküste) anhängig sind, hat dem Gericht zunehmend den Vorwurf der politischen Einseitigkeit und des „Neokolonialismus“ eingebracht. Bensouda, eine ehemalige Staatsanwältin aus Gambia, kann diese Kritik qua Herkunft und qua Persönlichkeit entkräften. Sie verweist mit Verve und Nachdruck auf die horrenden Kriegsverbrechen, die in den vergangenen zehn Jahren auf diesem Kontinent begangen worden sind.

Wo wir gerade bei Afrika sind: demnächst (wahrscheinlich im Januar 2012) soll in Den Haag endlich das Urteil gegen Liberias Ex-Präsident Charles Taylor gefällt werden. Taylor wäre der erste Ex-Staatschef überhaupt, der wegen Gräueltaten während seiner Amtszeit hinter Gitter muss. Angeklagt ist er der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Rebellen mit seiner Unterstützung im Nachbarstaat Sierra Leone begangen haben. Mit diesem Verfahren beendet das von den UN unterstützte Sondertribunal für Sierra Leone seine Arbeit. Das hatte den Prozess gegen Taylor aus Sicherheitsgründen aus der sierra leonischen Hauptstadt Freetown nach Den Haag verlegt.

Fehlt auf diesem virtuellen Rundgang noch ein Blick auf das UN-Jugoslawien-Tribunal (ICTY). Dieses Gericht befindet sich nun schon seit einiger Zeit in dem eigentümlichen Zustand, seine eigene Abwicklung voranzutreiben, während die beiden wichtigsten Verfahren in der Geschichte des Gerichts gerade erst angefangen haben. Radovan Karadzic gefällt sich zunehmend in der Rolle des Verteidigers in eigener Sache. Mit dem Ende seines Prozesses ist nicht vor Ende 2013 zu rechnen.
Und der Prozess gegen Ratko Mladic wird kaum vor Sommer 2012 beginnen. Mladic’s Gesundheitszustand ist offenbar doch fragiler als nach seiner Auslieferung angenommen. Das ruft in Den Haag natürlich sofort böse Erinnerungen an das größte Debakel des ICTY wach: der Herztod von Slobodan Milosevic, der im März 2006 in Untersuchungshaft starb, während der Mammutprozess gegen ihn noch in Gang war.

Die Anklagebehörde des ICTY versucht nun alles, das Verfahren gegen Mladic zu beschleunigen. Ihr Vorschlag, einen ersten Prozess ausschließlich zum Anklagepunkt des Genozids in Srebrenica zu führen und die anderen Anklagepunkte in ein zweites Verfahren auszulagern, hätte vermutlich zu einem recht zügigen ersten Urteil geführt. Nur mochten die Richter sich dieser Idee leider nicht anschließen. Nun haben die Ankläger die gesamte Anklageschrift zusammengestrichen, die neben Srebrenica auch die Belagerung von Sarajevo und zahlreiche andere Tatorte umfasst. Gut für’s Tempo, aber bitter für zahlreiche Überlebende und Angehörige von Opfern, die über anderthalb Jahrzehnte darauf gewartet haben, gegen ihren Peiniger vor Gericht auszusagen.

 

Einer fehlte noch – zur Verhaftung von Goran Hadzic

Einer fehlte noch. Nach der Verhaftung von Ratko Mladic war der Eindruck entstanden, das UN-Jugoslawien-Tribunal (ICTY) hätte seine Fahndungsliste abgearbeitet. Aber da war immer noch Goran Hadzic.
Wer bitte?

Hadzic, Goran, Jahrgang 1958. Karrierestationen: Lagerarbeiter und überzeugter Kommunist; dann Politfunktionär und überzeugter Nationalist; Mitbegründer und kurzzeitiger Präsident der ebenfalls kurzlebigen Republik Serbische Krajina, die sich auf dem Territorium des heutigen Kroatien befand; vom ICTY wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht – unter anderem wegen Massakern begangen von serbischen Einheiten unter Hadzics Oberbefehl an Kroaten. Verhaftet am vergangenen Mittwoch in einem Wald in der Region Fruska Gora in Serbien, als ein Helfer ihm Geld bringen wollte. Man sei, so heißt es aus Belgrad, dem Verdächtigen auf die Spur gekommen, weil dieser versucht habe, ein Bild des italienischen Malers Amedeo Modigliani zu verkaufen.

Mit etwas mehr Ermittlungsdruck und politischem Willen hätte Serbien den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Hadzic wohl schon früher festnehmen können – lange bevor dieser auf dem Kunstmarkt auf sich aufmerksam machte. Letztlich ist die Verhaftung ein Erfolg für jene Ermittler in Serbien, denen es um die Fahndung nach Kriegsverbrechern immer ernst gewesen war; für das UN-Tribunal, das seinen politischen Druck auf Serbien aufrecht hielt und damit eine zunehmend „Tribunal müde“ EU zwang, das Gleiche zu tun; und für die Überlebenden und Hinterbliebenen der Opfer – unter anderem jene 250 Menschen (überwiegend Kroaten), die 1991 von serbischen Milizen aus dem Krankenhaus von Vukovar verschleppt und exekutiert wurden.

Bleibt die Frage, wie ein mutmaßlicher Kriegsverbrecher an ein Ölbild von Modigliani kommt. Nach Auskunft der serbischen Staatsanwaltschaft hatte Hadzic das Bild mit seinen Profiten aus dem Schmuggel von Treibstoff und Heizöl bezahlt – und zwar angeblich bereits 1991, im ersten Jahr des Kroatien-Krieges.

Das weist auf ein gern übersehenes Phänomen des Krieges hin: Oft gehen dieselben Männer, die Massenvertreibungen und Massaker befehlen, jedes erdenkliche Geschäft mit den Anführern des vermeintlichen Todfeinds ein. Vor und nach dem Krieg – und natürlich mittendrin: Sie dealen mit Zigaretten, Benzin und so ziemlich mit allem, was man in Raubkopie herstellen kann. Wenn es darum geht, in der Kriegsökonomie abzukassieren, spielen ethnischer Hass oder politische Ideologie keine Rolle mehr. Nicht einmal beim Waffenhandel, selbst wenn die Ware am Ende beim Gegner landet. In seinem Buch „McMafia“, erschienen 2008, beschreibt der britische Journalist Misha Glenny sehr genau die Vernetzung von organisierter Kriminalität und organisierter Kriegstreiberei.

Hadzic ging übrigens in den letzten Jahren auf der Flucht dann doch das Geld aus. Ähnlich wie im Fall von Ratko Mladic war sein Netz von Unterstützern aus Kreisen des Geheimdienstes und – vermutlich  – auch der serbisch-orthodoxen Kirche arg geschrumpft. Am heutigen Freitag soll er von Belgrad nach Den Haag gebracht werden.

Die Frage ist, was mit dem Modigliani passieren wird. Das Bild soll bis zu 15 Millionen Euro wert sein. Keine schlechte Grundlage für einen Fonds zur Entschädigung der Opfer.

 

Mladic schon wieder verschwunden ?

Und schon ist er wieder weg. Nach seiner Festnahme und dem ersten Auftritt vor dem UN-Jugoslawien-Tribunals (ICTY) ist Ratko Mladic von der Bildfläche und den Bildschirmen verschwunden. Der nächste Gerichtstermin ist für den 4. Juli angesetzt, ein langwieriges Verfahren wird folgen, und das öffentliche Interesse daran dürfte deutlich geringer sein als im Fall Dominique Strauss-Kahn. Medial – und damit auch in unseren Köpfen – scheint das leidige Kapitel der Jugoslawien-Kriege mit den Bildern von Mladics Verhaftung abgeschlossen.

Das ist es natürlich nicht.

Mehr noch als andere Verfahren vor dem UN-Jugoslawien-Tribunal bietet der Fall Mladic Material für eine europäische Geschichts-und Gegenwartsstunde. Juristisch geht es um die Frage nach seiner Verantwortung für den Massenmord von Srebrenica, die Zerstörung Sarajevos und andere Verbrechen. Historisch und politisch geht um internationale Mitverantwortung. Zum Beispiel um die Doktrin der „Realpolitik“ in London, Berlin oder Paris Anfang der 90er Jahre, wonach die Verhinderung „ethnischer Säuberungen“ mitten in Europa nicht im nationalen Interesse Großbritanniens, Frankreichs oder Deutschlands stand. Und natürlich um das dramatische Versagen der UN, vertreten durch niederländische Blauhelme, gegenüber den bosnischen Muslimen in Srebrenica, die zu schützen sie versprochen hatten. Mladic konnte an jenem 11. Juli 1995 die Enklave einnehmen, weil er seitens der UN nicht auf eine Schutzmacht für die Zivilbevölkerung traf, sondern auf einen selbstgefälligen, trägen Apparat. Die UN-Hierarchen waren vor allem mit der eigenen Bürokratie beschäftigt, die Mitgliedsländer mit der Unversehrtheit ihrer Blauhelm-Soldaten. Unterlassene Hilfeleistung ist noch eine milde Formulierung für das, was da im Juli 1995 in der sogenannten Schuutzzone passiert ist. Die „Mütter von Srebrenica“ kämpfen sich seit Jahren durch die Instanzen der niederländischen Justiz, um sowohl die UN als auch die Niederlande rechtlich zu belangen. Die Erfolgsaussichten stehen nicht gut. Aber immerhin haben sie die grundsätzliche Frage aufgeworfen: Wer zieht eigentlich die Vereinten Nationen zur Verantwortung, wenn sie ihren (völkerrechtlichen) Pflichten und Zusicherungen nicht nachkommen?

Daran muss man sich erinnern, um die Verbitterung der Überlebenden zu verstehen. Die Bilder von Mladic’s Festnahme mögen bei den „Müttern von Srebrenica“ und anderen Opfergruppen kurz Genugtuung ausgelöst haben. Aber es wäre geradzu obszön, ihnen nun weis machen zu wollen, das Kapitel der Jugoslawien-Kriege sei abgeschlossen. Es wird auch nach dem Urteil im Mladic-Prozess nicht abgeschlossen sein. Dass Gerichte einen „Schlussstrich“ ziehen können, ist eine ebenso vermessene wie gefährlich-naive Erwartung. Sie können Pflöcke gegen die Straflosigkeit einschlagen. Sie können – und das ist ebenso wichtig – mit ihren Ermittlungen und Urteilen den Spielraum für Lügner, Leugner und Verdränger verkleinern.

Aber „das Tribunal kann durch seine Urteile allein keinen Frieden und keine Aussöhnung in der Region stiften.“ Patrick Robinson, jamaikanischer Richter und Präsident des Tribunals, hat das gesagt, als er Anfang vergangener Woche zum halbjährlichen Rapport beim UN-Sicherheitsrat in New York antrat. Robinson hat wiederholt einen Fonds zur Entschädigung der Opfer gefordert, finanziert durch freiwillige Beiträge von Mitgliedsländern. Keine sehr populäre Idee in Zeiten von Wirtschafts-und Eurokrise. Aber Gerechtigkeit und Aussöhnung – oder zumindest die Annährung daran – beruhen eben auch auf der Anerkennung dessen, was der einzelne erlitten hat. Auf allen Seiten, der bosniakischen, kroatischen, serbischen, kosovo-albanischen.

Und weil wir schon beim Geld sind: Das Tribunal wird noch etwas mehr davon brauchen. Das Haager Gericht befindet sich seit mehreren Jahren in der prekären Lage, seine eigene Schließung vorzubereiten, während der Gerichtsbetrieb gleichzeitig auf Hochtouren läuft. Der vermeintlich letzte Prozess gegen Radovan Karadzic soll bis 2014 abgeschlossen sein. Doch jetzt kommt der Fall Mladic hinzu – und womöglich finden die serbischen Behörden auch noch den letzten auf der Fahndungsliste des ICTY, den kroatischen Serbenführer Goran Hadzic. Ein Gericht, das mindestens zwei Megaprozesse noch vor sich hat und gleichzeitig seine eigene Abwicklung betreiben muss, wird anfällig für Fehler.

Wie gesagt, Bitten um mehr Finanzen und Personal werden derzeit nirgendwo gern gehört. Aber sehen wir es einmal so: Ratko Mladic wäre der internationalen Justiz beinahe durch die Lappen gegangen. In den letzten Jahren hatte die Entschlossenheit der meisten EU-Mitgliedsländer spürbar nachgelassen, Serbiens Weg in die Union kompromisslos von der Auslieferung aller gesuchten Kriegsverbrecher abhängig zu machen. Am Ende haben einige wenige dafür gesorgt, dass die EU Kurs hält: Mehrere NGOs, das niederländische Parlament und die Anklagebehörde des UN-Tribunals unter dem Belgier Serge Brammertz, der in diesem Fall dafür sorgte, dass seine deutliche Kritik an den Belgrader Ermittlungs– und Verwirrungsstrategien von niemandem mehr überhört oder herunter gespielt werden konnten. Und so fanden die serbischen Behörden Ratko Mladic nach fast sechzehn Jahren.  Scheinbar total überrraschend bei einem seiner Cousins auf dem Land.
In einem Europa, das derzeit wenig Schlagzeilen produziert, auf die man stolz sein könnte, war das die beste Nachricht seit langem. Dafür sollte man dem Tribunal den entsprechenden Respekt zollen – und die nötigen Ressourcen, damit es seine letzten Prozesse ordentlich zu Ende bringen kann.

 

Gadhafi und der lange Weg nach Den Haag

Womöglich hatte er ja eine Vorahnung gehabt, damals im Frühjahr 2006. „Das ist ein ernster Präzedenzfall“, warnte Muammar al-Gadhafi. „Jeden afrikanischen Staatschef könnte ein ähnliches Schicksal ereilen.“ Im Fernsehen hatte Gadhafi gesehen, wie sein ehemaliger Amtskollege und Kriegspartner, Liberias Ex-Präsident Charles Taylor, in Handschellen einem internationalen Sondertribunal überstellt wurde.

Jetzt, fünf Jahre später, kreuzen sich die (Verfahrens-)Wege der beiden wieder, und zwar in Den Haag. Am Montag hat dort Luis Moreno-Ocampo, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGh), Haftbefehle gegen Gadhafi, seinen Sohn Saif al-Islam und seinen Geheimdienstchef Abdullah al-Sanousi beantragt. Wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen durch libysche Sicherheitskräfte, die Proteste gegen das Regime niederschlagen sollten.

Charles Taylor dürfte dieses Ereignis wenige Kilometer entfernt in seiner Zelle in Den Haag verfolgt haben, wo der Liberianer auf das Urteil in seinem Prozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wartet, begangen durch Rebellen, die er während des Bürgerkriegs im Nachbarland Sierra Leone unterstützt haben soll.
Mit Gadhafis tatkräftiger Hilfe.

Zusammen hatten die beiden die „Revolutionary United Front“ (RUF) mit Waffen, Geld und Munition versorgt, jene Rebellen, die in Sierra Leone als Terrortruppe gegen die eigene Bevölkerung Furore machten – spezialisiert auf die Ausbeutung der Diamantenfelder und das Abhacken von Händen bei „Strafaktionen“. Anführer der RUF hatten seinerzeit Gadhafis internationales Ausbildungslager für Befreiungskämpfer und Terroristen (die Trennlinie ist bekanntlich schwammig) in der libyschen Wüste durchlaufen.

Und nun? Endet der Libyer jetzt doch noch neben Taylor im Haager Untersuchungsgefängnis, wo die Häftlinge mehrerer internationaler Gerichte untergebracht sind?
Die Vorstellung ist verlockend, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich.

Ein paar prozedurale Formalitäten vorweg: Ob der IStGh tatsächlich Haftbefehle gegen Gadhafi und Co. erlässt, entscheidet nicht der Ankläger, sondern ein Richtergremium. Dieses wird in einigen Monaten vermutlich Ocampos Antrag stattgeben. Beweismaterial für Gräueltaten von Gadhafis Kämpfern gibt es reichlich, unter anderem Handyvideos, die unverhohlenen Drohungen des Diktators gegen Regimegegner im Staatsfernsehen.

Ob und wie schnell „Bruder Führer“ festgenommen und dem IStGh überstellt wird, ist eine andere Frage. Der Gerichtshof hat bekanntlich keine Polizei. Der andere amtierende Staatschef auf der Liste der Gesuchten, Sudans Omal al-Baschir, ist immer noch auf freiem Fuß und im Amt und erfreut sich darüber hinaus des mehr oder weniger verhohlenen Zuspruchs anderer afrikanischer Staatsoberhäupter.

Das lädt natürlich ein, wieder einmal an der Sinnhaftigkeit des Strafgerichtshofs zu zweifeln. Schließlich, so die Kritiker, habe die Ankündigungen von Ermittlungen Gadhafi keineswegs von weiteren Gräueltaten abgeschreckt. Und womöglich verbaue ein Haftbefehl dem Diktator den Weg ins Exil und ziehe damit den Krieg in die Länge.
Alles richtig und möglich. Bloß: Käme irgendjemand auf die Idee, die Strafverfolgung von Mafiabossen einzustellen, weil deren Organisation weiter mordet, raubt und erpresst? Und was die Frage des Exils betrifft: Natürlich kann ein Haftbefehl die Betroffenen veranlassen, sich erst recht im Krieg einzubunkern. Er kann aber auch den Machtzirkel um einen Diktator veranlassen, diesen zu verraten und „abzustoßen“. Völlig ausgeschlossen ist es also nicht, dass sich Charles Taylor und Muammar al-Gadhafi doch noch im Haager Untersuchungsgefängnis begegnen.

Nach Ansicht mehrerer Juristen gehört Gadhafi dort längst hin  – und zwar zusammen mit Taylor als Angeklagter im selben Verfahren. In der Anklageschrift des Sondergerichts zu Sierra Leone (SCSL) wird der Libyer ausdrücklich als Strippenzieher der westafrikanischen Bürgerkriege mit ihren Abertausenden von Toten aufgeführt. Haftbefehl wurde nie erlassen. Es habe mehrere Hindernisse gegeben, erklärte unlängst in einem Interview der amerikanischer Völkerstrafrechtler David Crane, von 2002 bis 2005 Chefankläger des Tribunals. „Eines davon war politisch.“ Auf Nachfrage bestritt Crane allerdings, dass westliche Länder Druck auf ihn ausgeübt hätten, Gadhafi zu schonen. Der hatte 2003 mit dem Verzicht auf den Bau von Massenvernichtungswaffen seinen Pariah-Staat weitgehend von Sanktionen befreit. Europäische Regierungschefs gaben Gadhafi wieder die Hand, libysches Erdöl floss wieder nach Europa, die EU hofierte den Diktator als Türsteher gegen afrikanische Migranten, bis Gadhafi im Februar 2011 friedliche Demonstranten in Bengasi niederschießen ließ und dem arabischen Frühling eine blutiges Ende zu machen drohte. Daraufhin fiel der internationalen Staatengemeinschaft, allen voran Frankreich und Großbritannien, auf, dass Gadhafi mitsamt seiner bizarren Skrupellosigkeit verzichtbarer ist, als er selbst meinte. Im Februar verhängte der UN-Sicherheitsrat Sanktionen und verwies den Fall Libyen an den IStGh. Wenige Wochen später folgte Resolution 1973 – und damit die internationalen Bombenangriffe auf Gadhafis Panzer.

Für den Haager Gerichtshof kann die vermeintliche Aufwertung durch den Sicherheitsrat durchaus zum Bumerang werden. Erstens ist die Anklagebehörde, die in der Vergangenheit häufig eine unglückliche Figur abgegeben hat, überlastet. Zweitens gerät der Gerichtshof im Fall Libyen massiv unter Druck, mit den politischen Ereignissen Schritt halten zu müssen. Das hat noch keinem Verfahren gut getan hat. Justiz ist nun mal langsamer als Politik und Krieg.

Womöglich wird also ein Prozess gegen Muammar al-Gadhafi, so er denn nach Den Haag ausgeliefert wird, erst in zwei oder drei Jahren beginnen, wenn sich kaum ein Fernsehsender oder Krisenstab mehr für Libyen interessiert. Was nichts daran ändert, dass Gadhafi au die Anklagebank gehört. Seit Jahren schon.

 

Von Nairobi nach Den Haag – Kenia und der ICC

Der Sohn des Staatsgründers, die rechte Hand des Präsidenten, der engste Vertrauter des Premierministers –  es sind die Mächtigen in der zweiten Reihe, die der Internationale Strafgerichtshof gestern als Hauptverdächtige in seinen Kenia-Ermittlungen benannt hat. Seitdem bebt die politische Bühne in Nairobi, die Polizei ist in Alarmbereitschaft – und auch in den Nachbarländern ist der Gerichtshof wieder einmal in aller Munde.

Insgesamt sechs Tatverdächtige hat Chefankläger Luis Moreno-Ocampo am Mittwoch benannt, die zum Jahreswechsel 2007/2008 nach den Präsidentschafts-und Parlamentswahlen eine Welle der ethnischen Gewalt in Kenia orchestriert haben sollen. Die herrschende „Partei der Nationalen Einheit“ (PNU) um Präsident Mwai Kibaki hatte eine offensichtliche Niederlage durch dreiste Fälschung „korrigiert“. Die Proteste seitens der damals oppositionellen „Orangenen Demokratischen Bewegung“ (ODM) eskalierten in Pogrome und Vertreibungen. 1200 Menschen wurden getötet, 350.000 vertrieben. Nach zähen Verhandlungen schubste damals Vermittler Kofi Annan die verfeindeten Parteien in eine Koalitionsregierung – mit der Maßgabe, die Verantwortlichen für Massaker und Vertreibungen zur Verantwortung zu ziehen. Weil das bis heute nicht geschehen ist, wurde der ICC aktiv.

Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollen sich nun unter anderem Kibakis potenzieller Nachfolger, der Finanzminister Uhuru Kenyatta, Bildungsminister William Ruto, Präsidentenberater Francis Mathaura und Henry Kosgey verantworten, derzeit Industrieminister und Vertrauter des ODM-Chefs und Premiers Raila Odinga.

Kenias politische Elite wird also ordentlich durchgeschüttelt. Gerade erst hatte die kenianische Presse teils entsetzt, teils genüsslich die Wikileaks-Depeschen durchforstet, in denen der US-Botschafter das Land als „blühenden Sumpf der Korruption“ beschrieben hat. Was eine durchaus zutreffende Analyse ist. (Wer sich in dieses Thema vertiefen möchte, dem sei das Buch „Jetzt sind wir dran: Korruption in Kenia. Die Geschichte des John Githongo“ der britischen Journalistin Michela Wrong empfohlen)

Und nun die Vorladungen aus Den Haag. Ruto, ODM-Mitglied und einer der mächtigsten und berüchtigsten Politiker im Land, war schon von der kenianischen Menschenrechtskommission beschuldigt worden, zur Jagd auf Angehörige der Kikuyu geblasen zu haben, deren politisches Sammelbecken die PNU ist. Mathaura soll für einen „shoot-to-kill“-Befehl an die Polizei mitverantwortlich sein, dem vor allem der Angehörige der ethnischen Gruppe der Luo zum Opfer fielen. Die organisieren sich hauptsächlich in der ODM. Kenyatta wird vorgeworfen, eine hochkriminelle Sekte aus einem Kikuyu-Slum in Nairobi zur Hatz auf den politischen und ethnischen Gegner mobilisiert zu haben.

Schon wieder Afrika, werden die Kritiker des ICC einwenden. Dank eines Afrikaners, könnte man entgegen. Es gehörte 2008 zu Kofi Annans Verhandlungsstrategie, den verbohrten Kontrahenten mit dem Internationalen Strafgerichthof zu drohen. Annans Vorgehen fand damals den großen Beifall kenianischer Menschenrechtsorganisationen. ‚Wenn Ihr Euch nicht politisch zusammenrauft und die begangenen Verbrechen ahndet’, so seine Botschaft, ‚dann landen einige von Euch in Den Haag.‘

Das ist eine riskante Strategie. Denn was passiert, wenn die Drohkulisse des ICC in sich zusammenfällt? Wenn das Gericht nicht die Ressourcen hat, den politische Warnungen auch juristische Ermittlungen folgen zu lassen? Oder wenn es feststellen muss, dass in einem bestimmten Land zwar schwere Verbrechen begangen wurde, aber nicht schwer und systematisch genug, um unter das Statut des ICC zu fallen?

Im Fall Kenia hatte die dreiköpfige Vorverfahrenskammer im März 2010 dem Antrag des Chefanklägers auf Eröffnung einer offiziellen Ermittlung zugestimmt und damit die Zuständigkeit des ICC bejaht.
Allerdings bei einer Gegenstimme. Der deutsche Richter Hans-Peter Kaul, zugleich Vize-Präsident des ICC, befand in seinem Minderheitsvotum, dass die Gewalt – so verheerend sie war –  nicht in Folge oder Ausführung der „Politik eines Staates oder einer Organisation“ verübt worden ist. Dieses Tatmerkmal aber muss vorliegen, um nach den Statuten des ICC den Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit festzustellen.

Man kann tatsächlich darüber streiten, ob es sich bei den Unruhen in Kenia 2008 um eine geplante Politik der Regierung und der Opposition gehandelt hat – oder um den kriminellen, skrupellosen Machtanspruch einzelner Politikercliquen. Auch der darf natürlich nicht straffrei bleiben. Aber wenn sich der Gerichtshof auf solche Fälle einlässt, läuft er Gefahr, sich für tödliche Unruhen aller Art zuständig zu erklären.

Das Büro des Chefanklägers hat derzeit unter anderem den Fall Guinea unter Beobachtung, wo Militärs im September 2009 bei einer friedlichen Demonstration der Opposition über 150 Menschen erschossen und hunderte von Frauen vergewaltigt hatten.

Und gerade erst hat die Anklagebehörde eine Warnung an die politischen Kontrahenten in der Elfenbeinküste herausgegeben, ihre Anhänger unter Kontrolle zu halten und sämtliche Gewaltakte zu ahnden. Gut gemeint – aber womöglich überschätzt die Haager Behörde da ihre abschreckende Wirkung gewaltig.

Was Kenia angeht, so hat sich der ICC nun auch mitten in die kenianische Politik katapultiert. Die nächsten Wahlen sind für 2012 angesetzt. Genau dann soll ein Teil von Kenias politischer Elite in Den Haag auf der Anklagebank sitzen.

 

FDLR-Führer soll vor den Haager Strafgerichtshof

Das ist mal wirklich eine gute Nachricht – für den Kongo und für den Internationalen Strafgerichtshof (ICC): Callixte Mbarushimana, Exekutivsekretär der Hutu-Miliz der FDLR, ist am Montag in Paris festgenommen worden  und soll nun an den ICC in Den Haag überstellt werden. Der Gerichtshof hatte Ende September einen zunächst versiegelten Haftbefehl gegen Mbarushimana erlassen wegen Verdachts auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dabei geht es um Morde, Vergewaltigungen, Folter, Plünderungen, also um eine Terrorkampagne gegen die Zivilbevölkerung, begangen von Mitgliedern der FDLR im Ostkongo zwischen Januar und September 2009.

In diesem Zeitraum hatte die kongolesische Armee, zunächst mit Unterstützung von Truppen aus Ruanda, eine Militäroffensive gegen die FDLR gestartet. Die überwiegend aus Hutu bestehende Miliz ist eine Nachfolgeorganisation jener Militärs und Milizen, die 1994 den Völkermord in Ruanda durchführten und nach ihrer Flucht in den Ostkongo Teile der Kivu-Provinzen unter Kontrolle gebracht haben. Auf die Militäroffensive 2009 reagierte die FDLR mit einer Eskalation der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, um, so der Strafgerichtshof, „eine humanitäre Katastrophe“ zu provozieren und auf diese Weise internationalen Druck zu erzeugen, um politische Zugeständnisse zu erzwingen. Mbarushimana habe als Exekutivsekretär der FDLR „persönlich und vorsätzlich“ an diesem Plan mitgewirkt.

Mit seiner Festnahme verliert die FDLR nun auch den dritten Kopf ihres Führungstrios in Europa. Im November vergangenen Jahres verhafteten die deutschen Behörden den Präsidenten der FDLR, Ignace Murwanashyaka, und seinen Stellvertreter Straton Musoni wegen Verdachts auf Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sollte es, wie erwartet, demnächst zum Prozess kommen, wäre es das erste Verfahren in Deutschland nach dem Völkerstrafgesetzbuch.

Anders als Murwanashyaka, der zu Zeiten des Völkermords bereits in Deutschland lebte, steht Mbarushimana im Verdacht, am Genozid 1994 beteiligt gewesen zu sein. Als Mitarbeiter des UN-Entwicklungsprogramms (UNDP) soll er damals für die Ermordung von Tutsi-Kollegen mit verantwortlich gewesen sein. Das UN-Ruanda-Tribunal (ICTR) ermittelte kurzzeitig, erhob aber nie Anklage gegen ihn. Mbarushimana blieb bis 2001 Mitarbeiter der UN und setzte nach seiner Entlassung sogar noch Entschädigung für Lohnausfall durch. Er bekam schließlich politisches Asyl in Frankreich, dessen Behörden ohne den Haftbefehl des ICC wohl bis heute nichts in seinem Fall unternommen hätten.

Mit dem Haftbefehl gegen Mbarushimana hat der ICC erstaunlich schnell auf die aktuelle Lage im Ostkongo reagiert. Dass er den Ruander „nur“ wegen der Verbrechen der FDLR und nicht für seine mögliche Tatbeteiligung am Genozid 1994 anklagen will, hat einen ganz einfachen Grund: Der ICC kann ausschließlich bei Verbrechen ermitteln, die nach dem Inkrafttreten seines Statuts 2002 begangen worden sind.

 

Thomas Lubanga bleibt in Haft

Im heimischen Bunia hatten seine Anhänger wohl schon das Empfangskomitee organisiert. Doch Thomas Lubanga, ehemaliger Milizenführer aus Ituri im Ostkongo und Angeklagter im ersten Prozess des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), bleibt in Haft. Die Berufungskammer entschied am Freitag Nachmittag, den Prozess gegen den 49-jährigen Kongolesen fortzuführen. Die untere Instanz, die Strafkammer, hatte das Verfahren Anfang Juli ausgesetzt und Lubangas Freilassung angeordnet – ein ziemlich lauter Schuss vor den Bug des Chefanklägers Luis Moreno-Ocampo. Der hatte sich der richterlichen Anordnung widersetzt, dem Gericht die Identität eines intermediary preiszugeben, eines lokalen Vermittlers bei der Suche von Zeugen für die Anklage. Lubangas Verteidiger wollten besagten Vermittler zu ihrem Verdacht befragen, wonach Zeugen der Anklage für Falschaussagen präpariert worden seien.

Es ging um die Abwägung zwischen zwei wichtigen Gütern: dem Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren und dem angemessenen Schutz von Zeugen. Ersteres ist in rechtstaatlichen Verfahren eine Selbstverständlichkeit, letzteres gewinnt in Prozessen gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher eine ganz besondere Bedeutung – vor allem wenn der Tatort noch nicht endgültig befriedet ist.

Im Bezirk Ituri im Nordosten des Kongos hat der ethnisch durchfärbte Krieg zwischen Hema, Lendu und anderen kleineren Gruppen aufgehört – nicht zuletzt dank einer EU-Militärintervention 2003. Aber die Ursachen der Konflikts – Landrechte, politische Teilhabe und Kontrolle über die reichen Goldvorkommen – sind keineswegs gelöst. Lubangas „Union kongolesischer Patrioten“ (UPC) ist weiterhin einflussreich und in der ethnischen Gruppe der Hema fest verankert. Wer in den Verdacht gerät, mit dem ICC im Fall gegen Lubanga zusammen zu arbeiten, riskiert Drohungen und Schlimmeres. Gleiches gilt für die so genannten intermediaries, oft Angehörige von lokalen NGOs, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, Zeugen befragen und für die internationalen Ermittler meist unverzichtbar sind. Denn die kennen oft weder Sprache noch Region. Die Identität des betreffenden Vermittlers hat der Ankläger gegenüber Richtern und Verteidigern inzwischen preisgegeben.

Umstritten blieb aber bis zur heutigen Entscheidung eine weitere Frage: Ist ein faires Verfahren garantiert, wenn sich der Ankläger ziemlich nassforsch über eine richterliche Anordnung hinwegsetzt, die womöglich der Verteidigung zugute kommt? Anders gesagt: Wer ist Herr des Verfahrens? Logische Antwort der Berufungskammer (mit drohendem Zeigefinger Richtung Ankläger): der Richter und sonst niemand. Aber wegen eines solchen Konflikts gleich den Prozess auszusetzen und den Angeklagten freizulassen, fand die  Berufungskammer dann doch übertrieben.

Der Prozess gegen Thomas Lubanga, angeklagt der Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten (was man angesichts der ständigen Verfahrensstreitereien manchmal schon vergisst), geht also weiter.

Alles gut soweit?

Nun ja. Je länger das ganze Procedere dauert (seit der Überstellung Lubangas nach Den Haag sind über vier Jahre vergangen), desto mehr schrumpft der Rückhalt des ICC in der Öffentlichkeit, vor allem in der kongolesischen. Der berechtigte Einwurf hilft da wenig, dass dieses Gericht völliges Neuland betreten hat und unter unendlich schwierigen Bedingungen in (Nach)Kriegsgebieten ermittelt. Ebenso wenig der Hinweis, dass der zweite Prozess des ICC gegen zwei kongolesische ehemalige warlords und Kriegsgegner Lubangas, Germaine Katanga und Mathieu Ngudjolo, relativ zügig und reibungslos vonstatten geht.

Zumal die politische Luft für das ICC im Kongo dicker wird. Die kongolesische Regierung hatte seinerzeit die justizielle Aufarbeitung des Ituri-Krieges an Den Haag übergeben. Als Zeichen des guten Willens zur Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen. Und weil dieser Krieg zwar verheerend, für die politischen Machtspiele in Kinshasa aber irrelevant war.

Inzwischen sind für November 2011 Präsidentschafts-und Parlamentswahlen im Kongo angesetzt. Zum Wahlkampf des Amtsinhabers Joseph Kabila gehören Repression gegen Dissidenten, das Einkaufen von Regionalfürsten und Zugeständnisse an Wählergemeinden. Gerade im Osten braucht er jede Stimme. Bei seinem Besuch in Ituri Ende September wurde er von Vertretern der UPC bestürmt, sich für Lubangas Freilassung einzusetzen und inhaftierte UPC-Anhänger in Kinshasa freizulassen. In Ituri wiederum propagiert die UPC immer lauter, der Prozess gegen Lubanga verhindere eine Versöhnung zwischen den ethnischen Gruppen und Kampfparteien. Das kann man auch als Drohung lesen, wieder zu den Waffen zu greifen.

Gegen Lubangas ehemaligen Militärchef Bosco Ntaganda hat das ICC ebenfalls Haftbefehl wegen Verdachts auf Kriegsverbrechen in Ituri erlassen. Ntaganda, dessen Spitznamen mit gutem Grund „The Terminator“ lautet, verdingte sich nach dem Ituri-Krieg bei den pro-ruandischen Rebellen der CNDP, die inzwischen im Rahmen eines sehr brüchigen Abkommens in das kongolesische Militär integriert worden sind. „The Terminator“, zahlreicher Kriegsverbrechen verdächtigt, ist derzeit General der regulären Armee – und die kongolesische Regierung, immerhin Vertragspartei des Internationalen Strafgerichtshofs, denkt gar nicht daran, ihn an Den Haag auszuliefern.

Wem diese politischen und justiziellen Verwicklungen zu verwirrend erscheinen, dem sei verziehen. Das geht mir oft auch so. Aber ab und an lohnt sich ein genauerer Blick darauf. Nur um zu sehen, in welchen politischen Minenfeldern die Haager Richter, Ankläger, Ermittler und Verteidiger herumstochern.

 

Das gefährliche „G-Wort“ – die UN haben ihren Bericht zu Kriegsverbrechen im Kongo veröffentlicht

Na also, es geht doch. Trotz massiven Drucks, Drohungen und Erpressungsversuchen mehrerer afrikanischer Länder hat Navanethem Pillay, UN-Hochkommisarin für Menschenrechte, nun den Report über Kriegsverbrechen im Kongo veröffentlicht – und  keinen der schweren Vorwürfe gegen Armeen Ruandas und Ugandas entschärft.

Eine vorläufige, noch nicht autorisierte Fassung des Berichts war im August der Presse zugespielt worden und hatte umgehend eine diplomatische Krise ausgelöst. Denn unter anderem werfen Pillays UN-Ermittler den ruandischen Truppen des heutigen Präsidenten Paul Kagame zahlreiche Massaker an Hutu-Zivilisten im Ostkongo vor, deren offensichtliche Systematik von einem ordentlichen Gericht als Genozid „eingestuft werden könnte“. Eine juristisch sehr vorsichtige, aber politisch hoch brisante Formulierung. Es waren es Kagames Truppen, die ihrerseits 1994 den Völkermord an Tutsi in Ruanda gestoppt. Ihre Invasion in den Ostkongo 1996 zwecks  Auflösung der Hutu-Flüchtlingslager ist nach herrschender Lesart in Kigali bis heute ein  Akt der Selbstverteidigung gegen die Hutu-genocidaires, die aus den Camps im Kongo weiterhin Angriffe gegen Tutsi durchführten. Der UN-Bericht legt nun nahe, dass es ein massenmörderisches Rachemanöver war.  Ruandas Regierung hatte im August gedroht, seine Soldaten aus der ohnehin schon wackeligen UN-Blauhelmmission im Sudan abzuziehen, sollte der Report in dieser Form offiziell veröffentlicht werden.

Das brisante „G-Wort“ wurde nicht gestrichen – ebensowenig die Aufzählung von Kriegsverbrechen im Ostkongo durch Armeen anderer Nachbarländer, vor allem Burundi und Uganda, das aus Empörung über die Vorwürfe ebenfalls mit einem Abzug seiner Blauhelm-Truppen gedroht hatte. Bei Drohungen ist es nun geblieben, die betroffenen Regierungen durften allerdings Stellungnahmen zu dem Bericht hinzufügen. Unter dem Strich darf man festellen: die Erpressung hat nicht funktioniert.

Und nun? Genozid beschreibt eines der schlimmsten Menschheitsverbrechen. Das „G-Wort“ war und ist aber auch ein medialer Kampfbegriff mit zweischneidiger Wirkung. Es rüttelt auf wie im Fall Darfur (obwohl die Expertenmeinungen immer noch darüber auseinander gehen, ob es sich dort um einen Völkermord gehandelt hat). Es verursacht mittlere diplomatische Erdbeben wie im Fall Ostkongo. Es überschattet andere schwere Menschenrechtsverletzungen und hierarchisiert den Status der Opfer. Für die und ihre Hinterbliebenen ist es aber letztlich egal, ob das Massaker, in dem sie starben, im Nachhinein als Genozid oder als Kriegsverbrechen eingestuft wird. Tot ist tot. Brutal ermordet ist brutal ermordet.

Weshalb man nun den eigentlichen Verdienst dieses Berichts würdigen sollte. Der besteht nicht darin, die Regierung in Kigali in Wut versetzt zu haben. Der Verdienst dieser über 500 Seiten Lektüre besteht darin, zum ersten Mal ein umfassende, wenn auch keineswegs vollständige Dokumentation des verheerendsten Kriegsschauplatzes seit 1945 geliefert zu haben.

Unübersichtliche Konflikte – zumal solche in Afrika – lösen in der westlichen Öffentlichkeit gern den „Die-haben-sich-da-immer-schon-gemeuchelt“-Reflex aus. Dieser Reflex enthält die Vermutung, die betroffenen Menschen hätten kein Interesse und damit auch keinen Anspruch an der Aufarbeitung dieser Verbrechen. Dass diese Annahme ebenso unsinnig wie infam ist, zeigen die Wahrheitskommissionen in Südafrika, in Liberia und Sierra Leone, das zeigt auch das UN-Ruanda-Tribunal zur Ahndung des Genozids 1994. Keine dieser Institutionen ist unumstritten, keine ihrer Ergebnisse auch nur annährend vollkommen. Aber sie demonstrieren, dass Erinnerungspolitik und Wahrheitsfindung sehr wohl auch ein afrikanisches Anliegen sind. Und ein kongolesisches wie die über tausend Zeugenaussagen für den UN-Bericht beweisen.

Was daraus folgt? Im UN-Bericht wird unter anderem eine Wahrheitskommission gefordert. Kongolesische Menschenrechtler setzen sich schon seit langem für „hybride Tribunale“ ein, Gerichte mit internationalen und nationalen Juristen zur Ahndung von Kriegsverbrechen, die die Arbeit des überforderten Internationalen Strafgerichtshofs dringend ergänzen müssten.

Es gehört zu den ebenfalls reflexartigen Einwänden, dass solche Forderungen im „chaotischen“, „korrupten“, „anarchischen“ Kongo utopisch sind. Aber das hat man über alle anderen Wahrheitskommissionen und Tribunale anfangs auch gesagt.