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Royal Mail veröffentlicht erste Augmented-Reality-Briefmarke

Die britische Post hat eine erste Serie mit Augmented-Reality-Briefmarken beziehungsweise sogenannten intelligent stamps herausgebracht. Anlass ist der 50. Geburtstag der letzten British-Rail-Dampflokomotive „Evening Star Royal“.

Mithilfe der Junaio-Software lässt sich beim Betrachten der Briefmarke durch die Kamera eines iPhones oder Android-Smartphones ein kleines Video aktivieren, in dem der Schauspieler Bernard Cribbins das Gedicht The Night Mail von W. H. Auden vorliest. Dafür muss man lediglich den Junaio-Channel Royal Mail abonnieren.

Auch das SZ-Magazin nutzte Junaio für sein erstes Augmented-Reality-Heft. Dort wurden die entsprechenden Stellen mit kleinen AR-Logos ausgezeichnet. Neu ist, dass für Augmented-Reality-Anwendungen ganz offenbar keine speziellen Logos mehr nötig sind, weil die Bilderkennung schon so fein ist, dass auch spezielle Fotos oder Bilder erkannt werden können. Allerdings reicht die schlechte Bildauflösung auf der Website der Royal Mail  nicht aus, um das ganze vor dem Bildschirm selbst auszuprobieren.

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P.S. Für die AR-Kritiker in den Kommentaren sei noch folgende neue iPhone-App nachgereicht, die sich ebenfalls an Bildmerkmalen orientiert und dabei das Bild selbst erweitert – diesmal keine Briefmarke, sondern ein Geldschein:

 

Bücher mit erweiterten Ansichten

Die Frankfurter Buchmesse naht und mit ihr schwillt wieder die Zahl der Veröffentlichung zu den neuesten Trends in der Buchbranche an. Vor allem im E-Book-Bereich tut sich einiges – Stichwörter sind hier „enhanced e-book“ oder „enriched e-book“. Darunter versteht man in der Regel E-Books, die nicht mehr aus PDFs bestehen, sondern mit multimedialen und interaktiven Elementen erweitert wurden.

Interessant ist das vor allem dann, wenn man keine schwarz-weißen E-Reader, sondern farbige Multifunktionsreader wie das iPad verwenden. Wie man sich das vorstellen darf, zeigte vor einiger Zeit bereits „Alice im Wunderland“:

Dass den Animationen keine Grenzen gesetzt sind, zeigt das Pop-Up-„Rumpelstilzchen“ von IdealBinary:

Man beachte hier: Der dunkle Hintergrund, der die Animation wirkungsvoll in Szene setzt – und die dramatische Musik. Das Buch als Handkino sozusagen.

Nicht an Pop-Ups, aber an den herkömmlichen CD-Rom-Umsetzungen von Kinderbüchern orientiert sich die „Die Burg in der Ritterzeit“:

Der neueste Trend ist aber „Augmented Reality“. Welche Bereiche bieten sich hier am ehesten an? Natürlich Wissensbücher für Kinder – am Besten mit einem gewissen Gruseleffekt:

 

Wie der Cybermob angeblich die Freiheit bedroht

Die Slate-Kolumnisten Ron Rosenbaum und Lee Siegel vom New York Observer haben einen Essayband herausgegeben, in dem sie sich den „New Threats for Freedom“ widmen, den modernen Bedrohungen für die Freiheit also. Dazu gehört ihrer Meinung nach – wie sollte es anders sein – auch das Internet. Das Problem sei der sogenannte „Cyber Mob“. Gemeint sind all die Menschen, die unter dem Schutzmantel der Anonymität ihren dunkelsten Instinkten freien Lauf ließen und herumpöbelten und zankten.

Die Verdienste des Internets hätten eben auch ihre Kosten, moderiert Michael Goodwin seine Gesprächsrunde mit den beiden Autoren auf Big Question Online an. Und die seien vor allem deshalb so gefährlich, weil man sie zunächst gar nicht wahrnehme, bei all dem vermeintlichen Nutzen des Netzes, wie auch Rosenbaum sofort beipflichtet.

Rosenbaum gesteht, das digitale Zeitalter anfangs abgelehnt zu haben. Damals habe er geglaubt, es würden lediglich drei Gruppen von Menschen vom Internet profitieren: Neonazis, Pädophile und Bill Gates. Zumindest mit Bill Gates lag er daneben, wie er inzwischen eingesteht. Doch würden Tarnnamen und falsche Identitäten Menschen Schutz bieten, die diesen Schutz nicht verdienten.

Lee Siegel pflichtet dem bei und warnt noch schärfer als Rosenbaum vor dem „interaktiven Mob“. Was er sagt, klingt kulturpessimistisch: Partizipation führe nur dazu, dass die breite Masse allen ihren Geschmack diktiere. Die Diktatur des Kommentariats, sozusagen.

Jedes kulturelle Zeitalter, so scheint es, führt die gleichen mahnenden Debatten.

Interessant ist vor allem der Versuch, die Positionen der beiden Skeptiker im politischen Umfeld zu verorten. Sie geben sich nämlich in dem Interview keinesfalls sofort als marktliberale Hardliner oder religiöse Hinterwäldler zu erkennen. So beschreibt Ron Rosenbaum, aus welchem Grund er das erste Mal unter den Attacken des Cybermobs zu leiden hatte: als er einen Blogpost gegen die konservative Tea-Party-Bewegung verfasste nämlich.

Und Lee Siegel klagt, der Motor des Internets sei in Wirklichkeit nicht der Wunsch nach mehr Partizipation und Demokratisierung – Werte, die offensichtlich auch er zu teilen wüsste. Nein, der Motor der weiteren Entwicklung des Internets sei vielmehr der Kommerz, die Geschäftsinteressen ganz bestimmter Firmen. Teilweise könnte man ihm in dieser Sorge sogar zustimmen.

Dennoch sind die anderen in ihrem Buch versammelten „Bedrohungen“ sehr aufschlussreich: „Die Regierung“, ist nämlich eine weitere. Es könne nicht ihre Aufgabe sein, für Gerechtigkeit im Leben zu sorgen. „Single Frauen“ sind freiheitsgefährdend, denn seit sie nicht mehr von ihren Männern abhängig seien, würden sie dem Staat auf der Tasche liegen. Weitere Feindbilder sind die Europäische Union, „Die Antireligös-Orthodoxen“, die „partizipative Kultur“ und die „Multikulturalisten“.

Und allein an den diesen Schlagworten zeigt sich der konservative Geist, der diese Anti-Internet-Mob-Positionen offensichtlich nährt.

 

Fragen Sie den Minister

Am 20. September diskutiert Innenminister Thomas de Maizère mit Experten über die „Digitalisierung von Stadt und Land“, vulgo Street View. Wer will, kann dabei mitmachen. Indirekt zumindest. Bis zum 14. September könne jeder Bürger Fragen dazu einreichen, schreibt das Innenministerium. Hier. Die Fragen können anschließend von anderen Lesern bewertet werden. Die mit der höchsten Punktzahl will de Maizère dann in einer Videobotschaft beantworten.

Das ist nett. Die Chance, dass Inhalte der Fragen etwas verändern, ist jedoch wohl eher gering. Immerhin gibt es schon eine fertige Gesetzesvorlage zu dem Thema von den Bundesländern. Die hier.

Und auch die Bundesregierung hat schon eine ziemlich klare Meinung zu dem Thema. Sie lautet: „Eine gesetzliche Regelung müsse einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen des Datenschutzes einerseits sowie wirtschaftlichen Interessen und der grundsätzlich möglichst uneingeschränkten Nutzung des Internets andererseits gewährleisten.“ Nur ein Punkt kann demnach überhaupt ein Google-Gesetz rechtfertigen: die „Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“. Die ist bei Street View wohl eher nicht gegeben. Es sei denn, man betrachtet Hausfassaden als personenbezogene Daten.

Entweder also ist ein Gesetz schon fertig, oder es wird gar keines geben. Da können die Bürger fragen, so viel sie wollen.

 

A hunter … a bear

Gedauert hat es ja, aber nun wird endlich auch Werbung interaktiv (und kreativ):

Meine Lieblingsversionen bislang: paint, plays, kiss, shoots und vor allem moonwalk!

Via.

Update: Auch wunderbar: eats, smokes und „a hunter ‚is‘ a bear!“

 

Wunderschöne Datenmengen

Wer sich für die Visualisierung von Datenmengen interessiert, kommt an dem Blog Information is Beautiful von David McCandless nicht vorbei. Das fanden wohl auch die Organisatoren der berühmten TED-Konferenzen, die David McCandless baten, etwas darüber zu erzählen, wie man mit Design in unübersichtlichen Informationsmengen interessante Muster entdecken kann:

 

High-Tech aus Holz

Ein Spiegel aus Holz? Ja, dank High-Tech: ein Computer, eine Kamera und viele kleine Motoren. Die bewegen viele, viele Holzplättchen, sodass sie mal hell, mal dunkel scheinen. Schwarz und weiß, sozusagen. So lassen sich tatsächlich Bilder wiedergeben – mit einer Auflösung von 835 Pixeln. Die rattern dabei auch noch ganz herrlich.

Via.

 

Wenn Daten in der Cloud verschwinden

Über „deutsche Daten auf Geheimservern in den USA“ schreibt der Datenschutzexperte Rainer Erd in der „Außenansicht“ der Süddeutschen Zeitung. Googles Server, mutmaßt Erd, stehen in den USA an „geheim gehaltenen Orten“. Und dort gilt nicht das europäische Datenschutzrecht, sondern etwas dem sogenannten Safe-Harbor-Abkommen entsprechend „angemessenes“.

Das Safe-Harbor-Abkommen regelt den Datenaustausch zwischen der EU und den Vereinigten Staaten. Das europäische Gesetz verbietet normalerweise, personenbezogene Daten in Staaten zu übertragen, in denen geringere Datenschutz-Standards gelten. Dadurch wäre aber ein Datenaustausch der EU mit den USA praktisch unmöglich. Der Datenschutz ist dort weniger geregelt als in der EU. Zu diesem Zweck haben EU und USA das Safe-Harbor-Verfahren entwickelt. Firmen, die dem Abkommen beigetreten sind – unter anderem Facebook, Microsoft, Amazon und Google – und die dort verabredeten Grundsätze einhalten, bieten nach derzeitiger Auffassung der EU den Daten ihrer Kunden ausreichend Schutz.

Erd legt nun den Finger auf die politisch richtige Wunde: Das Safe-Harbor-Abkommen ist wunderbar in der Theorie, aber wirkungslos in der Praxis: Laut einer Galexia-Studie halten sich nämlich nur 3,4 Prozent der beigetretenen Unternehmen auch an die vereinbarten Grundsätze.

Doch Widerstand aus der Politik regt sich kaum. Während Politiker medienwirksam gegen Google, Facebook und andere wettern, trauen sie sich an das Thema Cloud Computing bislang nicht heran. Vielleicht, weil das Problem nur im Rahmen von Verhandlungen auf US-EU-Ebene zu lösen wäre. Vielleicht, weil das Thema wenig taugt zu Zwecken der Symbolpolitik. EU-Politik gilt gemeinhin als zu bürokratisch und weniger interessant. Vielleicht aber auch, weil sie ohnehin nicht glauben, dass sie ein besseres Abkommen heraushandeln könnten.

Dieses mittlerweile in die Jahre gekommene Abkommen hinkt jedoch nicht nur der Rechtspraxis, sondern auch den Datenrealitäten hinterher. Wie die Website Data Center Knowledge berichtete, speichert Google seine Daten nicht nur in den USA, sondern weltweit. Details hält das Unternehmen aus Wettbewerbsgründen geheim. Dennoch wurden einige Standorte bekannt, unter anderem

in den USA:

in der EU:

  • Berlin
  • Frankfurt
  • München
  • Zürich
  • Groningen, Niederlande
  • Eemshaven, Niederlande
  • Mons, Belgien
  • Paris
  • London
  • Dublin
  • Mailand

und anderswo:

  • Toronto, Kanada
  • Moskau, Russland
  • Sao Paolo, Brasilien
  • Tokyo
  • Hong Kong
  • Beijing

Auf einer Karte – einer Google Map – haben Freiwillige alle derzeit bekannten Standorte markiert. Weitere Orte in Asien werden angeblich zurzeit ausgekundschaftet.

Was Google in diesen Rechenzentren genau tut, ist unbekannt. Gemunkelt wird in der Szene nur, dass nicht nur Suchanfragen abgearbeitet, sondern Daten jeglicher Art gespeichert und verarbeitet werden, darunter auch sensible Daten aus den Google Apps. Die Daten werden aus Kapazitäts- und Effizienzgründen heute in Berlin, morgen in San Jose und übermorgen vielleicht in Hong Kong gespeichert. Vielleicht werden die Daten auch nicht täglich, sondern nur monatlich, vielleicht aber auch stündlich oder minütlich physisch hin- und hergeschoben. Je nach Erfordernis.

Fest steht jedenfalls: Für den Nutzer ist völlig uneinsehbar, wo sich seine persönlichen Daten befinden, und ob sie tatsächlich vor unbefugten Zugriffen geschützt sind.

Fraglich ist zudem, ob europäische Nutzer den ihnen auf dem Papier gewährten Datenschutz mit allen Konsequenzen einfordern könnten. Würden die bestehenden Abkommen dies in der Praxis tragen? Daraus ergeben sich zahlreiche, bislang ungeklärte Fragen: Unter welcher Jurisdiktion werden Daten von deutschen Privatpersonen und Unternehmen verarbeitet, die Google Docs verwenden? Welches Recht gilt, wenn ausländische Strafverfolgungsbehörden oder gar Geheimdienste von ihren territorialen Rechten Gebrauch machen und auf die Daten aus irgendeinem Grund zugreifen wollen? Transferiert Google die Daten dann schnell in den Bereich einer anderen Jurisdiktion oder gewährt es, den nationalen Gesetzen entsprechend, Zugriff?

In der Diskussion um Google Books und Google Streetview betonte das Unternehmen stets, dass es sich an nationale Gesetze halte.

Auch den Justiziaren anderer Cloud-Anbieter bereitet diese keineswegs abwegige Frage Kopfschmerzen. Microsoft, das ebenfalls Cloud-Dienste anbietet, hat bereits beim US-Gesetzgeber ein internationales Abkommen für amerikanische Cloud-Anbieter eingefordert, weil sich amerikanische Anbieter schon heute in verschiedenen Ländern vor Gericht für Datenverluste verantworten müssen. Ein internationales Cloud-Gesetz gibt es nämlich ebenso wenig wie eine „Lex Google“, „Lex Amazon“ oder „Lex Microsoft“.

Allein zwischen den USA und der Europäische Union lassen sich die juristischen Probleme des Cloud Computing nicht mehr lösen. Angesichts der weltweiten Verteilung wäre wohl eine höhere Stelle gefragt – wie die Vereinten Nationen zum Beispiel. Aber ob sich die Staaten hier auf gemeinsame Regeln verständigen könnten, ist wohl bis auf weiteres mehr als fraglich.