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Auch in Rechtsstaaten gibt es großes Unrecht

Immerhin: Das Untersuchungsgericht in Paris (Chambre de l’instruction de la Cour d’appel) hatte ihn zum 1. März vorgeladen, den ehemaligen Kommandeur des US-Gefangenenlagers Guantanamo, Major General Geoffrey Miller. Miller, einer der bekanntesten Promoter der Folter von Terrorverdächtigen, sollte zu eben diesem Thema in Frankreich aussagen. Denn dort läuft seit über zehn Jahren ein Ermittlungsverfahren, weil zu Millers Zeiten in Guantanamo auch die mittlerweile heimgekehrten französischen Staatsbürger Nizar Sassi und Mourad Benchellali misshandelt wurden. Wie in vergleichbaren Fällen in Spanien, Großbritannien und Deutschland besteht kein Zweifel daran, dass europäische Gerichte sich mit den Folterverbrechen von US-Armee und CIA befassen können, ja: zu befassen haben.

Miller erschien nicht zum Gerichtstermin – keine wirkliche Überraschung. Das Verfahren in Frankreich ist damit aber keineswegs beendet. Dafür werden unsere französischen Kooperationsanwälte sorgen.

Allerdings haben Menschenrechtsanwälte und -organisationen derzeit mit der Situation im eigenen Land alle Hände voll zu tun. Denn der Notstand, den Frankreich nach den Anschlägen von Paris im November 2016 ausgerufen und im Februar 2016 verlängert hat, ist nicht nur ein abstraktes Problem: Hunderte Personen wurden verhaftet und unter Hausarrest gestellt – und wie so oft wird das Label Terrorismus auch gerne gegen unliebsame Protestler genutzt. Im Dezember 2015 beispielsweise wurden der Klimaaktivist Joel Domenjoud und 25 weitere Menschen vor dem Klimagipfel in Paris unter Arrest gestellt – mit der Auflage, sich dreimal täglich bei der Polizei zu melden.

Ebenso menschenrechtswidrig wie Guantanamo

Auch Guantanamo ist in den vergangenen Wochen wieder ins Gespräch gekommen. Auf der Zielgeraden seiner Amtszeit startete US-Präsident Barack Obama gerade einen neuerlichen Versuch, das Folterlager zu schließen. Für die 34 Gefangenen, die selbst die US-Regierung inzwischen nicht mehr für gefährlich hält, könnte dies endlich die Entlassung nach über zehn Jahren unrechtmäßiger Haft bedeuten. Wenn sich denn endlich Staaten finden, die zu ihrer Aufnahme bereit sind. Die anderen 57 Guantanamo-Insassen erwartet nicht unbedingt eine Verbesserung ihrer Lage, sollten sie in die USA verlegt werden: Für sie sollen besondere Sicherheitsgefängnisse oder -trakte eingerichtet werden, die nach Auffassung von Menschenrechtsorganisationen und vieler Juristen ebenso menschenrechtswidrig wie das US-Haftlager auf Kuba sind.

Für die dort eingesperrten Menschen interessiert sich die Öffentlichkeit noch weniger als für die in Guantanamo – obwohl deren Schicksal unsere Aufmerksamkeit verdiente. An dieser Stelle sei nur an den Fall des Black-Panther-Aktivisten Albert Woodfox erinnert, der im Sommer 2015 nach dreiundvierzig (43!) Jahren Isolationshaft entlassen wurde. Woodfox war ohne Beweise, nur auf Grundlage der Aussage von drei Häftlingen, verurteilt worden.

Vergeben an Nordkorea

Beispiele wie diese – mit ihnen ließen sich Bibliotheken füllen – belegen, wo man mit dem Der-Zweck-heiligt-das-Mittel-Denken landet: im Unrecht. Unschuldige Menschen werden ohne rechtsstaatliches Verfahren inhaftiert und misshandelt, weil man sie als Terroristen, Kriminelle, Staatsfeinde oder alles zusammen einstuft. Wenn Hunderte oder Tausende von derartigem Unrecht betroffen sind, also massenhaftes Unrecht begangen wird, ließe sich auch von Unrechtsstaaten reden – aber dieses Etikett ist ja schon für die Nordkoreas dieser Welt vergeben.

Warum über all das jetzt und hier in Europa zu reden ist? Weil den von den USA und ihren Verbündeten Gefolterten bisher keine Gerechtigkeit widerfahren ist. Weil sich die republikanischen Präsidentschaftskandidaten in den USA mit widerwärtigen Vorschlägen zur Behandlung Terrorismusverdächtiger überbieten. Weil in Frankreich, in Großbritannien und in der Schweiz aus unterschiedlichen Gründen laut darüber nachgedacht wird, sich der Gerichtsbarkeit des Europäischen Menschenrechtsgerichthofes zu entledigen. Und weil auch bei der Behandlung nach Deutschland und Europa Geflüchteter das Recht nur dann eine Rolle zu spielen scheint, wenn es keine Unannehmlichkeiten bereitet.

 

Keine Geschäfte mit dem Militär von Sri Lanka

Seit es dieses Blog gibt, war geplant, Kollegen, denen ich viel Inspiration und Motivation verdanke, ebenfalls zu Wort kommen zu lassen. Heute schreibt Andreas Schüller. Er leitet den Bereich Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und arbeitet unter anderem zu den Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bürgerkrieg in Sri Lanka.

Berlin vergangene Woche: Deutsche Wirtschaftsverbände haben zum Sri Lankan-German Business Forum geladen. Die sri-lankische Delegation besteht aus dem Präsidenten Maithripala Sirisena sowie drei seiner Minister. Kräftig rühren Sirisena und seine Begleiter die Werbetrommel für den Standort Sri Lanka, dem Land, das einen jahrzehntelangen Bürgerkrieg erst 2009 beendet hat, auf ziemlich blutige Art und Weise. Zur Frage der Aufarbeitung des Konflikts und der Versöhnung spult der sri-lankische Außenminister brav die Versprechen seiner Regierung an den UN-Menschenrechtsrat ab: Einrichtung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission (es gab bereits 2011 eine Kommission, die aber schwerste Menschenrechtsverletzungen in ihrer Arbeit ausließ), ein Sondergericht (aus dem die Regierung internationale Richter und Ankläger fernhalten möchte), eine Kommission zu Vermissten aus der Zeit des Bürgerkriegs.

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Colonia Dignidad – ein Skandal, der seiner Aufklärung harrt

Ab heute wird der Spielfilm Colonia Dignidad – Es gibt kein Zurück in den Kinos gezeigt. Er handelt von der gleichnamigen deutschen Sekte, die über Jahrzehnte in Chile systematisch deutsche und chilenische Kinder vergewaltigte und während der Pinochet-Diktatur Regimegegner auf dem eigenen Gelände foltern und „verschwinden“ ließ.

Der Film hat schon jetzt eines erreicht: Er lenkt die Aufmerksamkeit auf einen der größten Skandale der alten BRD, einen Skandal, der bis heute nicht vollständig aufgeklärt ist und dessen Folgen nicht beseitigt sind. Weiter„Colonia Dignidad – ein Skandal, der seiner Aufklärung harrt“

 

Der Umgang mit Assange ist unmenschlich

Seit es dieses Blog gibt, war geplant, Kollegen, denen ich viel Inspiration und Motivation verdanke, ebenfalls zu Wort kommen zu lassen. Heute schreiben Annemie Schaus und Christophe Marchand. Die beiden Anwälte aus Belgien vertreten Julian Assange vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Rechtsfall Julian Assange ist hochgradig komplex, man könnte ihn mit dem Labyrinth des Dädalus vergleichen, in dem er auf ewig eingesperrt ist, ständig auf der Flucht vor dem Minotaurus USA, der ihn zu verschlingen trachtet. Nur eine internationale Rechtsinstitution hat die notwendige Unabhängigkeit, die Unwilligkeit gleich dreier wichtiger Staaten (USA, Großbritannien und Schweden) herauszufordern und den Mut eines Staates (Ecuador) zu unterstützen. Genau das geschah am 5. Februar 2016, als die UNWGAD (United Nations Working Group on Arbitrary Detention, Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu willkürlicher Haft, – Red.) ihre Entscheidung in diesem Fall veröffentlichte.

Nachdem die UNWGAD zu dem Schluss gekommen war, dass Julian Assange derzeit willkürlich festgehalten wird, hat sie angeordnet, dass Großbritannien und Schweden Julian Assange sofort freilassen. Dies ist der einzige Ariadnefaden, der Julian Assange erlauben würde, dem juristischen Labyrinth zu entkommen, in dem er sich befindet, und das Ende einer unakzeptablen, unmenschlichen Behandlung, seiner willkürlicher Festsetzung und des unfairen Prozesses gegen ihn einzuleiten, denen er wegen seiner Tätigkeit als Journalist und Herausgeber von Whistleblower-Material ausgesetzt ist. Julian Assange ist eingesperrt, aber er wurde keines Verbrechens angeklagt, und der vollständige Zugang zu seiner Strafakte wurde ihm verwehrt. Schweden behauptet, gegen ihn wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffs ermitteln zu wollen. Julian Assange hat verneint, sich eines Verbrechens schuldig gemacht zu haben und war stets bereit und willens, Fragen zu beantworten.

Im Dezember 2010 erwirkte ein schwedischer Ankläger einen Europäischen Haftbefehl mit dem Ziel, dass er ausgeliefert und verhört würde. Schweden hat dabei ein merkwürdiges Spiel gespielt und sich unwillig gezeigt, die normale internationale Kooperation in Strafsachen in Anspruch zu nehmen und das Interview in London stattfinden zu lassen. Im Mai 2015 entschied das oberste schwedische Gericht, diesen vier Jahre alten Haftbefehl zu bestätigen (die Entscheidung fiel nicht einstimmig, ein Richter war anderer Ansicht), was, endlich, den schwedischen Ankläger dazu zwang, diplomatische Verhandlungen mit Ecuador aufzunehmen, um das Verhör nach den üblichen Standards des internationalen öffentlichen Rechts stattfinden zu lassen.

Die schwedischen Ermittlungen und die Strafverfolgung demonstrieren, dass dieser Fall vom schwedischen Ankläger nicht nach den üblichen Verfahrensweisen durchgeführt wird. Das wirft Fragen auf nach der Fairness des Verfahrens und nach den wahren Absichten der schwedischen Strafverfolgung. Julian Assange wurde bereits einmal in Schweden verhört (hinsichtlich des einen, damals bestehenden Verdachtsfalles); und die Frau hat selbst erklärt, die Polizei habe sich den Verdacht ausgedacht. Großbritannien setzt den Haftbefehl durch, und obwohl die Tage, die Julian Assange bereits in der ecuadorianischen Botschaft verbracht hat, den größten möglichen Strafrahmen überschreiten, sollte er in Schweden angeklagt und verurteilt werden.

Schlimmer als Gefängnishaft

Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Anklagebehörde der US-Regierung derweil mit einer geheimen, tiefgehenden und invasiven Ermittlung gegen Julian Assange, seine Anwälte, angeblichen Quellen und seine Kollegen bei WikiLeaks beschäftigt ist. Das FBI bestätigte das am 15. Dezember 2015 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Diese Ermittlung zielt darauf ab, die Veröffentlichung und Enthüllung abstoßender Menschenrechtsverletzungen der USA im Zuge des „Kriegs gegen den Terror“ zu einer Angelegenheit von „Verrat“, „Spionage“ oder sogar „Terrorismus“ zu machen. Für Julian Assange ist es naheliegend davon auszugehen, dass sein Schicksal in den USA auf eine lebenslange Unterbringung in der fürchterlichen Supermax-Haftanstaltenmaschinerie hinauslaufen würde. Julian Assange verdient Respekt und Schutz als Mitglied einer Gruppe von Menschen, die von der Idee der Verteidigung der Menschenrechte inspiriert ist und sich dem Bloßstellen der Misshandlung von Whistleblowern und ihren Herausgebern verschrieben hat.

Schweden mag als der ideale demokratische Rechtsstaat erscheinen, in dem jeder gerne leben würde; aber dieses Image lässt die enge Polizei- und Geheimdienstkooperation zwischen den USA und Schweden außer Acht. Seit 9/11 ist Schweden 17-mal von internationalen juristischen Institutionen (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, Komitee gegen Folter der Vereinten Nationen) verurteilt worden – wegen Nichtbeachtung der Grundstandards der Genfer Flüchtlingskonvention oder des Verbots der Abschiebung in Staaten, in denen ein Risiko für Folter oder unmenschliche oder herabwürdigende Behandlung besteht, mit inakzeptablen und blutigen Konsequenzen für die betreffenden Personen und ihre Familien. Seit dem 19. Juni 2012 lebt Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London. Experten halten diese Situation für schlimmer als Gefängnishaft, wo Häftlinge wenigstens ab und zu frische Luft atmen oder die Wärme der Sonne spüren können – von der abgerissenen Verbindung zu seinen Kindern und Lebensgefährten ganz abgesehen.

Auch wenn Großbritannien und Schweden eine andere Position einnehmen, handelt es sich hierbei um einen ganz gewöhnlichen und nicht-strittigen Anwendungsfall für das Fallrecht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hinsichtlich der Definition von Haft. Der Gerichtshof hat in mehreren Sprüchen über unklare rechtliche Situationen und den Status von Personen, die „freiwillig“ in Transitzonen auf Flughäfen verbleiben (der erste war Aamuur vs. Frankreich, 1996), entschieden, dass sich diese Personen „in Haft“ befinden. Es gibt keinen Zweifel daran, dass Julian Assanges Situation der rechtlichen Definition von Haft und unmenschlicher und herabwürdigender Behandlung entspricht und dass dieses im Gegensatz zu unseren Standards für Menschenrechte im 21. Jahrhundert steht.

Übersetzung aus dem Englischen: Yassin Musharbash 

Wolfgang Kaleck ist Berliner Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Kaleck hat sich in den vergangenen Jahren mit Menschenrechtsverletzungen in Argentinien bis Abu Ghuraib und in Kolumbien bis zu den Philippinen beschäftigt; aktuell ist der NSA-Whistleblower Edward Snowden einer seiner Mandanten.

 

Frischer Wind an den juristischen Fakultäten

Egal bei welchem Thema, ohne Änderungen in Erziehung und Bildung sind nachhaltige Veränderungen schwer zu erreichen – und insofern ist es auch kaum ein Wunder, dass deutsche Juristinnen und Juristen in der internationalen Menschenrechtsszene eher unterrepräsentiert sind. Lange spielten die Menschenrechte, wie sie vor allem im internationalen Recht niedergeschrieben sind, in der juristischen Ausbildung hierzulande keine Rolle. Weiter„Frischer Wind an den juristischen Fakultäten“

 

Obamas Trippelschritte gegen die Folter

Kürzlich wurde ich auf einer Diskussionsveranstaltung gefragt, ob denn nicht doch alles gleich geblieben sei, seit US-Präsident Barack Obama im Januar 2009 sein Amt angetreten habe. Gemeint waren die Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung und insbesondere die Haltung zum Einsatz von Folter bei Verhören. Ich erwiderte, eine derart pauschale Sichtweise verkenne die kleinen, wichtigen Schritte, Entscheidungen und Positionen, die eine kritische Öffentlichkeit, Betroffene und Anwälte der US-Regierung in vielen Auseinandersetzungen abgerungen haben. Weiter„Obamas Trippelschritte gegen die Folter“

 

Die Militärdiktatur nicht vergessen

Die Präsidentenwahl in Argentinien – aus welcher der rechtskonservative Kandidat Mauricio Macri als Sieger hervorging – war noch keine 48 Stunden vorbei, da forderte die Tageszeitung La Nación in einem Leitartikel schon „Nicht noch mehr Rache“. Gemeint waren die laufenden juristischen Prozesse wegen Verbrechen während der argentinischen Militärdiktatur von 1976 bis 1983. Mehr als 30.000 Menschen wurden damals ermordet, die meisten „verschwanden“ in geheimen Folterlagern, von vielen fehlt bis heute jede Spur. Weiter„Die Militärdiktatur nicht vergessen“

 

Glyphosat: Die organisierte Blindheit

Seit es dieses Blog gibt, war geplant, Kollegen, denen ich viel Inspiration und Motivation verdanke, ebenfalls zu Wort kommen zu lassen. Heute schreibt Christian Schliemann. Er ist im Programmbereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin tätig und beschäftigt sich u.a. mit der Verantwortlichkeit von Unternehmen für die Schäden durch Pestizide.

In den vergangenen zwei Wochen mussten wir mit Erschrecken miterleben, wie die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ihren gesetzlichen Auftrag wahrnahm und ein international sehr umstrittenes Pflanzenschutzmittel als unbedenklich einstufte. Die europäischen Funktionäre agierten auf Grundlage einer Bewertung ihrer deutschen Amtskollegen, die den Pestizidwirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich nicht krebserregend“ einschätzten und keine sonstigen Gründe gegen die Verlängerung der Zulassung dieses Pflanzenschutzmittels sahen. Eine waghalsige Behauptung, wenn man bedenkt, dass die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im März 2015 zu dem Schluss gelangte, Glyphosat sei „wahrscheinlich krebserregend“. Das gesundheitsschädliche Potenzial von Glyphosat macht schon lange weltweit Schlagzeilen. Argentinien berichtet über hohe Krebsraten in landwirtschaftlichen Gebieten, die aus der Luft mit Glyphosat besprüht werden, Sri Lanka verbietet Glyphosat wegen Zusammenhangs mit chronischen Nierenerkrankungen, ebenso El Salvador und die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Weiter„Glyphosat: Die organisierte Blindheit“

 

Trittbrettfahrer des Terrors

Jetzt sind sie wieder unterwegs, die Trittbrettfahrer des Terrors: Jene, die ihr reaktionäres Gedankengut von Abschottung und Identität ebenso wie die Gesetze zur inneren Sicherheit schon lange in ihren Schubladen liegen haben. Nach den Anschlägen von Paris sehen sie die Zeit gekommen, ihre Vorstellungen durchzusetzen.

Schon vor den Attentaten war es kaum möglich, eine rationale Diskussion über Migration zu führen, doch es gibt keine Alternative. Migration gab es, gibt es und wird es geben. Laut UN-Flüchtlingswerk waren allein 2014 geschätzt 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, doch anders als derzeit suggeriert wird, bleiben neun von zehn Flüchtlingen in ihren Regionen, das heißt in Ländern der sogenannten Dritten Welt, nur etwa jeder Zehnte macht sich auf den weiten Weg. Die Frage ist, wie Deutschland und Europa mit diesen Menschen umgehen. Weiter„Trittbrettfahrer des Terrors“

 

Gegen die mächtigen Rechtsbrecher

In wenigen Tagen wird ein großer Rechtsanwalt und persönlicher Freund, Peter Weiss, in New York seinen 90. Geburtstag feiern. 1925 in Wien geboren, floh er 1941 in die Vereinigten Staaten von Amerika und war am Ende des Zweiten Weltkrieges in der US-Armee als Dolmetscher tätig. In Fort Hunt bei Washington arbeitete Weiss in einem Gefangenenlager für hochrangige Nazis, wo unter anderem der Raketenforscher Wernher von Braun und der spätere BND-Chef Reinhard von Gehlen inhaftiert waren. Nach Kriegsende war er in Deutschland für die sogenannte OMGUS-Abteilung der US-amerikanischen Besatzungsmacht in Berlin tätig. Diese Abteilung befasste sich mit der Entflechtung der großen deutschen Wirtschaftskartelle, die den Nationalsozialismus an die Macht gebracht und unterstützt hatten. Weiss befragte unter anderem Herrmann-Josef Abs, den vormaligen Nazibankier und später führenden Bankier der BRD. Auch an Vorarbeiten zu den Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen deutsche Wirtschaftsführer war er beteiligt.

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