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Pogida-Chef gilt bei Fahndern als „gewalttätig“

 

Pegida-Abeleger gibt es in vielen Städten, nicht nur in Potsdam © Danny Marx
Pegida-Abeleger gibt es in vielen Städten, nicht nur in Potsdam © Danny Marx

Der Anmelder der fremdenfeindlichen Pogida-Demonstrationen, Christian Müller, ist bei der Polizei einschlägig bekannt. 170 Strafverfahren sind im Fahndungssystem verzeichnet.

Von Alexander Fröhlich, Potsdamer Neuste Nachrichten

Dass Christian Müller, Anmelder der wöchentlichen Pogida-Märsche in Potsdam, eine Karriere als Krimineller hinter sich hat, gab er bereits offen zu. „Ich habe aber auch hier und da mal gegen das Gesetz verstoßen, aber man ändert sich“, hatte er Ende Januar gesagt. Doch Tagesspiegel-Recherchen ergaben, dass der 32-Jährige tatsächlich eine Karriere als Intensivtäter hinter sich hat.

Bei der Polizei ist Müller einschlägig bekannt: Insgesamt 170 Strafverfahren sind im Fahndungssystem für die Jahre 2002 bis 2015 verzeichnet, zudem wird er mit den Vermerken „Drogenkriminalität“, „bewaffnet“ und „gewalttätig“ geführt. Bei den meisten Fällen handelte es sich um Rohheitsdelikte wie Nötigung, Bedrohung und Körperverletzungen.

Mehrere Ermittlungsverfahren liefen gegen ihn wegen Mitführens und Besitzens von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Auch der polizeiliche Staatsschutz hatte Müller mehrfach im Visier, der 32-Jährige fiel mehrmals mit politisch motivierter Kriminalität auf. In den Jahren 2002 bis 2011 ging es um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung.
Insgesamt fünf Mal verurteilt

Er rief Parolen, verbreitete rechtsextremes Gedankengut an einer Gesamtschule in Potsdam. Müller war einst in Potsdam bei der JN aktiv, der Nachwuchsorganisation der rechtsextremistischen NPD. Er lässt sich von dem Neonazi-Szene-Anwalt Wolfgang Nahrath vertreten.

Müller wurde insgesamt fünf Mal verurteilt und saß zwei Mal im Maßregelvollzug für psychische kranke Straftäter, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. „Ich habe Probleme, meine Aggressionen zu zügeln“, sagte er dem Blatt. Insgesamt habe er fünf Jahre im Knast gesessen. Erst 2013 kam er das letzte Mal aus dem Knast.

Er war zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden – wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Er hatte einen Mann über Stunden gefoltert. Die Bewährungszeit läuft noch, zudem steht er unter Führungsaufsicht und ist in psychologischer Behandlung. Sein Auszug beim Bundeszentralregister weist auch Drogendelikte und mehrfach Betrug auf.

Der Staatsschutz ermittelt gegen Müller wegen Volksverhetzung, die Staatsanwaltschaft prüft den Fall: Müller hatte Ende Januar ein „Nürnberg 2.0“ für die Bundesregierung gefordert, er sprach von Volksverrätern und Verbrechern, „die wieder mal vorgeführt und abgeurteilt werden“ müssten.