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Durch barrierefreie Bahnen in den Ruin?

Bis 2022 sollen öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei sein. So will es die EU. Dieses Ziel ist keineswegs überraschend. Immerhin gibt es barrierefreie Straßenbahnen und Busse nicht erst seit gestern, sondern seit mehr als 25 Jahren. Und obwohl das so ist, befürchten nun einige Städte, die verpflichtende Barrierefreiheit würde ihre Verkehrsbetriebe in den Ruin treiben. Das Ziel treibe die Straßenbahnbetriebe in Brandenburg in Existenznot, berichtete die Märkische Oderzeitung (MOZ) Anfang Oktober.

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Irgendwas mit Inklusion aber ohne behinderte Menschen

Ich bekomme viele Einladungen zu Veranstaltungen, die sich um das Thema Inklusion drehen. Es geht um schulische Inklusion, Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt, politische Themen, das Teilhabegesetz. Die Spannweite des Themas ist weit, das spiegelt sich auch bei den Veranstaltungen wider.

Inklusion steht hoch im Kurs, jedenfalls als Schlagwort. Wenn ich mir dann aber anschaue, wer da so diskutiert, bin ich regelmäßig überrascht. Veranstalter schreiben sich Inklusion auf die Fahnen, setzen sie aber nicht um. Wer über Inklusion diskutiert, könnte vielleicht auf die Idee kommen, auch behinderte Menschen diskutieren oder vortragen zu lassen. Das geschieht jedoch nur selten.

Nichts über uns ohne uns

„Nichts über uns ohne uns“ ist eine Standardforderung der Behindertenbewegungen weltweit. Dieses Ziel ist noch lange nicht erreicht. Man redet weiterhin lieber über behinderte Menschen statt mit ihnen. Dabei finden sich in fast allen Fachbereichen behinderte Experten, Akademiker und Redner. Man muss sie nur einladen. Die Bewegung ist gut vernetzt. Es ist also leicht herauszufinden, wer zum Thema etwas zu sagen beziehungsweise geforscht hat.

Am Wochenende spülte mir Facebook einen guten Aufsatz in meine Timeline. Je mehr behinderte Menschen etwa bei Veranstaltungen und in den Medien sichtbar werden, desto mehr trauen sich andere zu ihrer Behinderung zu stehen, war eines der Argumente der Autorin. Sie hat Recht. Darüber hinaus geht es um die Selbstvertretung. Wenn ich wissen will, was behinderte Menschen denken, lade ich nicht irgendeinen Experten ein, sondern einen Behindertenvertreter. Genau so gehen wir inzwischen auch mit anderen Minderheiten um.

Neulich machte ein Foto die Runde, auf dem eine Diskussionsrunde auf einer Bühne zu sehen war, die ausschließlich aus Männern bestand. Dahinter hingen Plakate mit der Aufschrift Global Summit of Women. An dieses Foto muss ich immer denken, wenn ich etwas über Veranstaltungen zum Thema Inklusion lese, die mit nicht behinderten Gästen besetzt sind. Der Unterschied: das Foto mit den Männern wurde in sozialen Netzwerken tausendfach geteilt und verlacht.

Dass Veranstaltungen zu Inklusion ohne behinderte Menschen stattfinden, finden hingegen alle normal. War ja schon immer so. Dass mit dem Paradigmenwechsel hin zur Inklusion auch dieses Gebaren der Vergangenheit angehören müsste, hat sich offensichtlich noch nicht herumgesprochen. Es zeigt aber leider, wie ernst es manche mit dem Thema meinen. Das Wort Inklusion schmückt, aber leben wollen die Leute es nicht.

Deshalb gehe ich nicht auf solche Veranstaltungen. Ich kann sie nicht ernst nehmen. Ich hoffe, in ein paar Jahren lachen die Menschen genauso über derart besetzte Veranstaltungen wie über eine Frauenkonferenz, die von Männern bestritten wird.

 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – der zahnlose Tiger wird zehn

Neulich war ich auf einer Veranstaltung hier in London. Als ich ankam, gab es nur noch wenige Parkplätze, darunter einen Behindertenparkplatz. Ich steuerte den Behindertenparkplatz also zielstrebig an. Ich habe als Rollstuhlfahrerin einen Behindertenparkausweis und darf den Parkplatz natürlich nutzen.

Kaum hatte ich den Parkplatz erreicht, kam ein Sicherheitsmitarbeiter auf mich zu und sagte mir, ich könne dort nicht parken. „Ich bin Rollstuhlfahrerin“, erklärte ich ihm. Das beeindruckte ihn gar nicht, er sagte mir, dass er diesen Parkplatz für einen prominenten Gast freihalte. „Ob dieser Gast denn seit Neuestem behindert sei?“, fragte ich und versuchte es erst einmal mit Humor. Der Mitarbeiter hatte offensichtlich nicht den gleichen Humor wie ich und sagte: „Nein, natürlich nicht. Aber er ist VIP.“

Nicht prominent genug

Obwohl es noch andere Parkplätze gab, sie hätten mir nichts genutzt, weil ich an der Seite Platz brauche, um meinen Rollstuhl auszuladen und um ein- und auszusteigen. Genau deshalb sind Behindertenparkplätze ja so breit eingezeichnet. Diese ganzen Argumente versuchte ich dem Mitarbeiter zu erklären, aber es nutzte nichts. Irgendjemand hatte ihn angewiesen, diesen einen Parkplatz nur an den Promi freizugeben und ich war definitiv nicht prominent genug, um dort zu parken.

Nach 20 Minuten Diskussion wurde es mir zu bunt. Ich war weit und breit die Einzige, die diesen Parkplatz rechtmäßig nutzen durfte, aber ausgerechnet mir wurde das verweigert. Ich sagte ihm, ob er nicht wisse, dass er gegen den Equality Act 2010 verstoße. Das ist das britische Antidiskriminierungsgesetz. Das gibt es schon seit 1995 für behinderte Menschen, wurde aber 2010 umbenannt und ging in einem allgemeinen Antidiskriminierungsgesetz auf.

Abrakadabra

Und plötzlich bewegte sich etwas. Er funkte seinen Manager an, sagte, ich drohe mit dem Gesetz und er solle jetzt bitte selbst kommen, um die Angelegenheit zu klären. Der Manager kam, ich gab ihm kurz eine Einführung in britisches Antidiskriminierungsrecht: Sowohl staatliche als auch private Einrichtungen sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um behinderten Menschen die Teilhabe an einer Veranstaltung oder den Zugang ins Gebäude zu ermöglichen. Und als hätte ich „Abrakadabra“ gesagt, durfte ich nun endlich parken.

Auch Deutschland hat ein Antidiskriminierungsgetz. Es heißt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das wird in dieser Woche zehn Jahre alt. Allerdings ist es im Vergleich zum britischen Recht ein zahnloser Tiger, auch wenn das die Bundesregierung anders sieht.

Zahnloser Tiger

Während man in Großbritannien in einem Fall wie in meinem locker Schadenersatzzahlungen im vierstelligen Bereich bekommt, sind es in Deutschland ein paar Hundert Euro oder es wird sich gleich auf einen Vergleich geeinigt. Selbst in Österreich steht im Fall einer Diskriminierung ein Schadenersatz von mindestens 1.000 Euro im Gesetz. Bei so einem geringen Streitwert wie das in Deutschland häufig der Fall ist, findet man nicht einmal einen Anwalt, denn Diskriminierungsfälle sind aufwendig, da reicht kein Standardbrief, bringen aber nicht viel ein.

Dementsprechend gibt es auch kaum Klagen. Und deshalb ist das Gesetz ziemlich unbekannt. Das heißt, nicht einmal die Betroffenen kennen ihre Rechte und wissen gar nicht, dass der Gesetzgeber sie bereits seit zehn Jahren vor Diskriminierung schützen will.

Beim Festakt zum zehnjährigen Jubiläum des AGG sagte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas: „In einer Gesellschaft, die immer vielfältiger wird, sichert nur die Gleichbehandlung den Zusammenhalt und den inneren Frieden. Das AGG hat mit dazu beigetragen, Deutschland weltoffen, modern und liberal zu machen. Die Bilanz nach zehn Jahren zeigt, dass das AGG wirkt. Und zwar ohne, dass die Horrorvisionen mancher Kritiker Wirklichkeit geworden sind.“

Ich teile diese Erfolgsmeldung zu dem Gesetz leider nicht. Gerade behinderten Menschen nutzt das Gesetz im Alltag aus den oben genannten Gründen wenig. Es gibt kein Verbandsklagerecht und überhaupt kein Bewusstsein für das Gesetz in der breiten Bevölkerung. Damit ist es in der Praxis relativ wirkungslos. Es wird höchste Zeit, dass Deutschland die Rechte von behinderten Menschen stärkt. Ein vierstelliger Mindestschadenersatz wäre schon mal ein guter Schritt und eine Aufklärungskampagne zum Gesetz, nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch im privaten Geschäftsverkehr, wäre schon mal ein guter Anfang.

 

Aus Protest ins Heim

Der Aktivist und Rollstuhlfahrer Raul Krauthausen ließ sich mehrere Tage in einem Heim mit versteckter Kamera versorgen, um zu zeigen, wie massiv sich sein Leben ändern würde, sollte ihn der Staat ins Heim schicken, statt die Assistenz in den eigenen vier Wänden zu bezahlen. Er und andere behinderte Menschen sowie Rechtsexperten befürchten, dass das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen eingeschränkt werden könnte, wenn das geplante Bundesteilhabegesetz verabschiedet wird, das heute im Bundestag behandelt wird. Weiter„Aus Protest ins Heim“

 

Zusammen statt getrennt – was sich bei den Paralympics ändern sollte

Jetzt ist sie wieder da, diese komische Zeit, von der irgendwie niemand so genau versteht, warum es sie gibt: Die Zeit zwischen Olympischen und Paralympischen Spielen. Die Abschlussfeier der Olympischen Spiele ist vorbei und nach zwei Wochen Pause fangen die Paralympics mit einer Eröffnungsfeier wieder an. Weiter„Zusammen statt getrennt – was sich bei den Paralympics ändern sollte“

 

Pokémons im Rollstuhl fangen – der Weg ist das Ziel

Die Welt ist im Pokémon Go-Fieber. Vor Kirchen, Wanderwegweisern und Bahnhöfen versammeln sich plötzlich Scharen von Menschen, die auf ihr Handy starren und versuchen Pokémons zu fangen oder einen virtuellen Kampf zu gewinnen. Ziel des Spiels: so viele verschiedene Pokémons wie möglich fangen. Millionen von Menschen sind weltweit auf der Jagd nach den Figuren. Weiter„Pokémons im Rollstuhl fangen – der Weg ist das Ziel“

 

Debattenkultur: Wenn Randgruppen nicht mehr am Rand stehen

„Randgruppen-Artikel“ steht über dem Text. Das ist, zugegeben, keine sehr originelle Überschrift, aber der Text selbst hat es in sich. Er stammt aus der Abizeitung der Liebfrauenschule im hessischen Bensheim aus dem Jahr 1996. Der ironische Text macht die Leser darauf aufmerksam, dass sich im Abiturjahrgang der katholischen Mädchenschule nicht weniger als 41 Randgruppen befunden hätten – und das bei einer Jahrgangsgröße von etwas mehr als 90 Abiturientinnen. Weiter„Debattenkultur: Wenn Randgruppen nicht mehr am Rand stehen“

 

Als Einziger nicht eingeladen

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind wird als einziges Kind in der Klasse nicht zum Geburtstag eingeladen – und das obwohl es weder die Klasse tyrannisiert noch sich ständig daneben benimmt. Das ist Jennifer Engele passiert. Ihr Sohn Sawyer hat Downsyndrom und geht in eine Regelschule in Kanada, wo die Familie wohnt. Alle Kinder der Klasse bekamen von einem Mitschüler die Einladung zu einer Geburtstagsfeier. Nur er eben nicht. Der Grund ist so einfach wie offensichtlich: Es liegt daran, dass Sawyer behindert ist. Die Mutter verfasste daraufhin einen offenen Brief an die Eltern des Geburtstagskindes, der auf Facebook derzeit massenweise geteilt wird.

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