Lesezeichen
 

40 Jahre Warten auf ein Gesetz

Noch Anfang der Woche hatte Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) umfassende gesetzliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in Aussicht gestellt. Sie wolle noch in diesem Jahr Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz vorlegen, sagte Nahles bei der Eröffnung der Werkstätten-Messe in Nürnberg. Mit dem Teilhabegesetz könnte zum Beispiel ein Teilhabegeld geschaffen werden, mit dem behinderte Menschen und ihre Angehörigen finanziell entlastet werden. Außerdem soll das Gesetz die Assistenz behinderter Menschen endlich von der Sozialhilfe lösen.
Weiter„40 Jahre Warten auf ein Gesetz“

 

Das Problem mit den Sonderlösungen

Diese Woche habe ich mein Auto auf dem Langzeitparkplatz am Londoner Flughafen Gatwick geparkt, bevor ich eingecheckt habe. Der einzige verfügbare Parkbereich war Bereich E. Mit einer Ausnahme: Es standen überall Schilder, dass Besitzer eines blauen Behindertenparkausweises den Bereich A nutzen sollten. Nur dort gebe es breitere Behindertenparkplätze.

Also fuhr ich in den eigentlich geschlossenen Bereich A und parkte dort auf einem der ausgewiesenen Behindertenparkplätze. Dieser lag auch praktischerweise gleich neben einer Bushaltestelle für den Zubringerbus zum Terminal. Ich begab mich also zur Bushaltestelle und auch im Wartehäuschen gab es wieder Schilder: Der Parkbereich A sei eigentlich geschlossen. Wenn man aber einen blauen Parkausweis habe und das Auto deshalb dort geparkt habe, solle man die Gegensprechanlage nutzen. Man würde dann dem Zubringerbus sagen, doch den Bereich anzufahren.

Einbahnstraße

Ich betätigte also den Rufknopf der Gegensprechanlage und es tat sich erst mal gar nichts. Ich klingelte noch mal. Dann meldete sich eine Stimme. Noch ohne dass ich überhaupt etwas sagen konnte, sagte sie, der Parkbereich A sei gesperrt. Ich solle mein Auto in den Parkbereich E fahren. Ich erklärte ihr, dass ich ja gerade dort geparkt habe, weil ich einen breiten Behindertenparkplatz benötige. Schweigen am anderen Ende.

Dann entdeckte ich ein weiteres Schild. Die Gegensprechanlage sei schon älter. Man müsse den Knopf beim Sprechen gedrückt halten und wenn die Gegenseite spreche, könne man nichts sagen. Die Frau am anderen Ende hatte mich also gar nicht gehört. Unterdessen war ich bereits 10 Minuten an der Bushaltestelle und wollte einfach nur ins etwa 5 Minuten entfernte Terminal.

Mit Glück zum Flughafen

Ich drückte also wieder den Knopf und hielt ihn gedrückt und sagte sofort, ich sei Rollstuhlfahrerin. „Wo ist denn der Rollstuhl? Haben Sie den dabei?“ wollte die Stimme nun wissen. Nun wurde ich langsam etwas ungehalten. „Ich sitze drin. Schicken Sie jetzt einen Bus?“ rief ich und ließ dann den Knopf los, um die Antwort hören zu können. Wieder keine Reaktion. Ich gab auf und hoffte, dass einer der Busse bei dem Weg nach draußen sowieso vorbeifahren würde. Ich hatte Glück. Ich konnte dem Busfahrer zuwinken und er hielt an der eigentlich geschlossenen Bushaltestelle für mich an. Ich war mit 15 Minuten Verspätung endlich in einem Bus, der zum Flughafen fuhr.

Nicht praxistauglich

Ich bin immer skeptisch, wenn ich irgendwelche „Sonderlösungen“ für behinderte Menschen sehe, weil ich schon x Mal erlebt habe, dass sie in der Praxis genauso funktionieren, wie die Gegensprechanlagenlösung in Gatwick. Nämlich gar nicht. Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. Deshalb steht auch im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, dass Gebäude und andere Einrichtungen dann barrierefrei sind, „wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Die Worte „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ machen den entscheidenden Unterschied aus. Wird es nervig in ein Gebäude zu kommen oder klappt es vielleicht gar nicht, weil keine Hilfe erreichbar oder verfügbar ist wie im Fall mit der Gegensprechanlage? Das Konzept „Da kann ja dann schnell jemand helfen“ funktioniert ganz oft gar nicht und ist in den meisten Fällen gar kein Konzept sondern eine Ausrede.

Sicher ist es besser, beispielsweise eine mobile Rampe zu haben, die man an eine Stufe anlegt, und eine Klingel als gar nichts. Aber es ist ein Unterschied, ob das eine nachträgliche Lösung für ein altes Gebäude ist oder ob einfach jemand bei der Planung nicht nachgedacht hat. Warum ein Flughafen seine Behindertenparkplätze nicht grundsätzlich von Bussen anfahren lassen kann und eine Gegensprechanlage aus Urzeiten hat, erklärt sich mir überhaupt nicht.

 

Nicht alleine ins Schwimmbad

Zehn Jahre lang geht Angelika Höhne-Schaller in ihrem örtlichen Bad alleine schwimmen. Dann übernimmt die Stadt selber den Betrieb des Bades. Seitdem wird der Frau, die sehbehindert ist, der Zugang zum Schwimmbad verweigert, wenn sie keine Begleitperson mitbringt. Mit dieser Posse schafft es gerade die Titania-Therme im schwäbischen Neusäß bundesweit in die Medien.

Thermen-Chef und Stadtbaumeister Dietmar Krenz sagt: „Wir haben eine gewisse Verantwortung für unsere Benutzer und die nehmen wir auch ernst.“ Die Verantwortung sieht er darin, behinderten Besuchern den Zugang zum Bad grundsätzlich zu verweigern, wenn diese keine Begleitperson mitbringen. Die Schwimmbadsatzung sieht das genauso vor. Sie setzt behinderte Besucher mit Kindern unter acht Jahren gleich. Die Frau zieht jetzt gegen die Stadt vor Gericht. Sie will sich nicht aufgrund ihrer Sehbehinderung diskriminieren lassen.

Kein Einzelfall

Wer glaubt, das sei ein Einzelfall, der irrt. Von Schwimmbädern, über Diskotheken bis hin zu Kinos, es gibt immer noch Serviceanbieter und Dienstleister, die behinderte Menschen als Sicherheitsrisiko und nicht als Kunden ansehen. Fast könnte man den Eindruck gewinnen, in der deutschen Bäderlandschaft geht die Zeit rückwärts. Vor 20 Jahren konnte ich als behindertes Kind und Jugendliche problemlos alleine in jedes Schwimmbad. Warum heutzutage behinderten Erwachsenen der Zugang verweigert wird, ist kaum zu erklären. Die Welt redet von Inklusion behinderter Menschen in die Gesellschaft, während die Bäderbetreiber ihre Türen für behinderte Menschen verschließen.

Schon 2006 hatte der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) von den deutschen Bädern verlangt, dass diese ihre Satzungen ändern. Damals war in Sindelfingen einer blinden Frau der Zugang ins Schwimmbad verweigert worden. Dabei geht es in den wenigsten Fällen um konkrete Gefahren, sondern um Hysterie und Diskriminierung.

Falsche Einschätzungen von außen

Wie selbstverständlich behinderten Menschen aber die eigene Urteilsfähigkeit abgesprochen wird, zeigt die Stadt Neusäß eindrucksvoll. Man traut der Frau nicht zu, dass sie sich alleine orientieren kann, sagt das Bad. Es sei zu laut für sehbehinderte Besucher, die Rutschen zu gefährlich, es könnte eine Tasche im Weg stehen. Dabei maßt man sich an, zu beurteilen, was die Kundin kann und was sie nicht kann, obwohl sie seit zehn Jahren beweist, dass sie das Bad problemlos nutzen kann. Wenn man bedenkt, wie viele Vorurteile und falsche Vorstellungen es über Behinderung, in dem Fall über Sehbehinderung gibt, gehen solche Einschätzungen von außen fast immer schief.

Was ein einzelner behinderter Mensch kann oder nicht, ist höchst individuell. Während sich vielleicht ein gerade frisch erblindeter Mensch schwer tut, sich überhaupt zu orientieren, ist es für einen gut geübten blinden Menschen kein Problem, durch den Straßenverkehr zu navigieren oder sich eben in einem Schwimmbad zurechtzufinden. Angelika Höhne-Schaller verfügt sogar über eine Restsehfähigkeit. Aber auch vollblinde Menschen sind durchaus in der Lage, sich alleine zurechtzufinden, wenn sie zum Beispiel gelernt haben, sich mit einem Blindenlangstock zu orientieren. Dafür gibt es ein Mobilitätstraining. Alle behinderten Menschen über einen Kamm zu scheren, ist sicher nicht die Lösung und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wohl auch rechtswidrig.

Behinderte Menschen sind keine Kinder

Der Neusäßer Bürgermeister Richard Greiner kann nicht verstehen, dass Angelika Höhne-Schaller vor Gericht ziehen will, um sich ihr Recht auf den selbstbestimmten Schwimmbadbesuch zu erkämpfen. „Wir gehen so vor, wie es sachgerecht ist“, teilte er mit. Das ist wohl genau das Problem: Es geht hier nicht um eine Sache, die man vom Schreibtisch aus regulieren kann, sondern um Menschen, die am gesellschaftlichen Leben teilnehmen möchten und daran gehindert werden. Inklusion muss nicht immer viel kosten. Manchmal reicht es, wenn einige Verantwortliche ihre Vorurteile ablegen und behinderte Menschen nicht behandeln wie Kinder.

 

Aus dem Kino geworfen

Richard Bridger ist aus einem Kino geworfen geworden. Der 31-Jährige hat Duchenne-Muskeldystrophie, eine Muskelerkrankung, die ausschließlich Männer betrifft. Die durchschnittliche Lebenserwartung für Menschen mit Duchenne beträgt 25 Jahre. Bei vielen lässt irgendwann auch die Lungenfunktion nach. Sie brauchen ein Beatmungsgerät. Und genau an diesem Gerät störten sich Kinogäste eines Kinos im englischen Epsom. Sie beschwerten sich über den jungen Mann, der den Actionfilm Taken 3 sehen wollte. Sie mochten das Geräusch des Beatmungsgerätes nicht. Statt die anderen Gäste umzusetzen oder sie darauf hinzuweisen, dass auch behinderte Menschen ein Recht darauf haben, ein Kino zu besuchen, forderten Kinomitarbeiter Richard Bridgers Assistenten auf, zu gehen. Mit ihm selber sprach man erst gar nicht. Erst nach einer Diskussion mit dem Manager des Kinos bekam Richard Bridger sein Eintrittsgeld zurück, nachdem er das Kino verlassen hatte.

Nicht lauter als Popcorn

Bis vor ein paar Jahren sah man Menschen mit einem Beatmungsgerät nur sehr selten in der Öffentlichkeit. Viele Geräte waren nicht transportabel. Das bedeutete, die Menschen konnten das Haus deshalb gar nicht verlassen. Das ist heute anders. Auch Menschen, die beatmet werden, können unter Umständen heute am normalen Leben teilnehmen, ins Kino gehen zum Beispiel. Ich kenne viele Menschen mit Beatmungsgerät, ich sitze oft in Meetings, in denen jemand mit Beatmungsgerät neben mir sitzt.

Ich habe mir sogar mal mit dem Hollywoodschauspieler Christopher Reeve einen Rollstuhlplatz geteilt in einem Theater, in dem es nur einen Rollstuhlplatz gab – er sollte einen Preis bekommen, ich sollte darüber berichten. Der Superman-Darsteller war seit einem Reitunfall hoch querschnittgelähmt und wurde mit einem Beatmungsgerät beatmet. Und dann kam es zu der etwas bizarren Situation, dass es für uns beide eigentlich nicht genug Platz in dem Theater gab. Aber natürlich wollte man keinen von uns wieder wegschicken und so saßen wir notgedrungen recht eng nebeneinander. Ich weiß also, wie sich Beatmungsgeräte anhören. Sie machen keine Geräusche, die bei einem Actionthriller wirklich störend wären. Nicht einmal bei einem Stummfilm, schätze ich. Man kann gut darüber hinweghören, wenn man das Gerät bei den Umgebungsgeräuschen überhaupt hört. Das sieht auch der Vater des Rollstuhlfahrers in Epsom so: „Das Gerät macht nicht mehr Lärm als wenn neben einem jemand Popcorn isst“, sagte er dem britischen Fernsehsender ITV. Daran stört sich im Kino sonst auch niemand.

Es geht nicht nur um Rampen

Der Fall zeigt ganz deutlich: Inklusion bedeutet nicht nur Rampen und Fahrstühle zu bauen. Es geht auch bis zu einem gewissen Maße darum, behinderungsbedingte Dinge, die man nicht ändern kann, hinzunehmen. Dazu gehört meines Erachtens auch, das Beatmungsgerät eines Gastes im Kino zu ertragen oder sich im Zweifelsfall umzusetzen. Die Lösung ist sicher nicht, einen Kinogast mit Beatmungsgerät des Kinos zu verweisen und zu sagen, er darf nur zu Vorstellungen kommen, die schlecht besucht sind, so wie es das Kino getan hat.

Die Kinokette, zu der das Kino gehört, hat sich unterdessen für das Verhalten ihrer Mitarbeiter entschuldigt. Richard Bridger sei jederzeit willkommen und könne den Film jetzt als Wiedergutmachung kostenlos sehen. Damit kommt das Kino übrigens recht preiswert davon. In ähnlichen Fällen werden in Großbritannien auch schon mal hohe vierstellige Schadenersatzzahlungen fällig, wenn dem Unternehmen Diskriminierung eines Kunden wegen seiner Behinderung nachgewiesen werden kann.

 

Auf dem Weg zur Inklusion – die wichtigsten Themen 2015

Das Jahr hat gerade erst angefangen, aber dennoch ist abzusehen, dass es gerade was Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen angeht, ein wichtiges Jahr werden könnte. Das sind die Themen, die für 2015 auf der Agenda stehen:

Schulische Inklusion

Es war schon 2014 ein Dauerbrenner und wird auch 2015 weiter für Diskussion sorgen: Die schulische Inklusion. Zwar gibt es mit der UN-Behindertenrechtskonvention einen Rechtsanspruch auch für behinderte Kinder eine Regelschule zu besuchen, aber wie dieser Anspruch in die Praxis umgesetzt werden soll, darüber gibt es sehr viel Diskussionsbedarf.

Es fehlt an Konzepten, barrierefreien Schulen, Rückzugsmöglichkeiten, geschulten Lehrkräften, Assistenz und vor alle am Geld. Inklusion ist sicher keine Sparmaßnahme, sondern eine Investition in die Zukunft der Kinder. Wer glaubt, mit schulischer Inklusion sparen zu können, hat nicht verstanden was Inklusion bedeutet: Individuelle Förderung und die kostet Geld.

Staatenprüfung

Die Bundesrepublik Deutschland hat als einer der ersten Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention 2007 unterzeichnet und 2009 ratifiziert. Damit ist sie in Deutschland verbindlich und ihre Einhaltung wird regelmäßig von der UNO kontrolliert.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht eine regelmäßige Überprüfung der Vertragsstaaten vor. Bei dieser Kontrolle wird überprüft, ob ein Land die garantierten Rechte für behinderte Menschen auch einhält. Die Staatenprüfung Deutschlands wird in der 13. Sitzung des UN-Fachausschusses in Genf erfolgen, die vom 25. März bis zum 17. April 2015 anberaumt ist. Im Vorfeld musste die Bundesregierung bereits einen Fragenkatalog beantworten. Er enthält 25 Fragen. Es geht bei den Fragen beispielsweise um den Schutz vor Diskriminierung behinderter Menschen oder auch um die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von privaten Trägern. Natürlich steht auch das Thema schulische Inklusion auf der Fragenliste.

Nach Abschluss der Staatenprüfung wird der Fachausschuss seine „Abschließenden Bemerkungen“ („Concluding Observations“) veröffentlichen. Das sind konkrete Handlungsempfehlungen, um die Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland zu verbessern.

Bundesteilhabegesetz

Dass das Gesetz kommt, steht wohl fest. Die Frage ist, was wird im neuen Teilhabegesetz stehen? Bis Mitte 2015 soll das Bundesteilhabegesetz entwickelt und bis Mitte 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Eine der wichtigsten Forderungen ist, Menschen, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind, nicht länger arm zu halten, sondern die Finanzierung der Assistenz einkommensunabhängig zu regeln, damit auch Menschen wie Raul Krauthausen mehr als 700 Euro mit nach Hause nehmen können, wenn sie arbeiten.

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat einen Gesetzentwurf und ein Eckpunktepapier erarbeitet.

Antidiskriminierungsrichtlinie der EU

Vielleicht wird 2015 das Jahr, in dem Deutschland endlich seine Blockade gegen eine weitere Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union aufgibt, durch die der diskriminierungsfreie Zugang für alle Menschen zu Dienstleistungen und Gütern verankert werden soll.

Was in Großbritannien bereits seit 20 Jahren für behinderte Menschen zum Alltag gehört, könnte bald in der ganzen EU Wirklichkeit werden, wenn Deutschland sich nicht querstellt.

Seit 1995 gibt es im Königreich ein Gesetz, das es Unternehmen und Dienstleistern verbietet, behinderte Menschen zu diskriminieren, ihnen beispielsweise einen schlechteren Service als nichtbehinderten Kunden anzubieten. Außerdem verpflichtet das Gesetz Geschäftsinhaber angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Angebote barrierefrei zu machen.

Ein ähnliches Gesetz europaweit einzuführen, wäre ein Meilenstein auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter EU-Bürger und anderer Gruppen. Deutsche Behindertenverbände hatten die zuständige Ministerin Manuela Schwesig (SPD) bereits Ende 2014 aufgefordert, ihre Blockadehaltung bei der EU aufzugeben.

Spannendes Jahr

2015 könnte also was diese und andere Themen angeht eine wirklich spannendes Jahr werden. Ich hoffe, ich schaue in 12 Monaten nicht enttäuscht zurück.

 

Was 2014 für behinderte Menschen gebracht hat

Kaum ein anderer Begriff war 2014 so in aller Munde wie das Wort „Inklusion“. Aber wie weit sind wir 2014 mit der Inklusion vorangekommen?

Bildung

Noch immer wird der Begriff „Inklusion“ in erster Linie dann benutzt, wenn es um den Bildungsbereich geht. Auch 2014 wurde mehr über schulische Inklusion diskutiert als über die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen.

Keine Frage, der schulische Bereich ist wichtig, denn er legt den Grundstein für die Bildung behinderter Kinder, die bislang stellenweise sehr zu Wünschen übrig ließ.

Wissenschaftler zweier seriöser Studien kamen zu dem Schluss, dass Kinder mit Förderbedarf mehr und besser lernen, wenn sie mit nichtbehinderten Kindern gemeinsam unterrichtet werden. Eine Erkenntnis, die 2014 für viel Aufmerksamkeit sorgte. Zudem gibt es mit der UN-Behindertenrechtskonvention einen Anspruch auf inklusive Beschulung.

Politik

Politisch gab es schon zu Beginn des Jahres eine Überraschung. Die Bundesregierung ernannte Verena Bentele zu ihrer Behindertenbeauftragten. Hubert Hüppe musste den Hut nehmen. Bentele ist blind und ehemalige Paralympics-Sportlerin. Mit ihrer Ernennung kam die Bundesregierung der Jahrzehnte alten Forderung behinderter Menschen und deren Verbände nach, endlich eine Person mit Behinderung selbst in dieses Amt zu hieven. Insofern war es ein lange erwarteter Meilenstein in der deutschen Behindertenpolitik.

Dennoch waren die meisten überrascht, denn Verena Bentele ist weder in der politischen Behindertenbewegung sonderlich verwurzelt noch brachte sie ein großes politisches Profil mit. Bentele kam, setzte sich in viele Talkshows, erzählte viel vom Sport und über ihr Buch, nur über ihr Amt und wie sie es ausfüllen möchte erzählte sie 2014 viel zu wenig. Aber immerhin unterstützt sie die Forderung nach einem Teilhabegesetz, das behinderten Menschen ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen soll.

Recht

Inklusion und die Teilhabe von behinderten Menschen hängt nicht zuletzt von rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Am 30. Juni 1994 beschloss der Deutsche Bundestag den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Für viele, die damals am politischen Prozess beteiligt waren, war 2014 ein Grund, das Jubiläum zu feiern. Es war aber auch ein guter Anlass, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass endlich jetzt ein gutes Bundesteilhabegesetz folgen muss.

Dass rechtliche Rahmenbedingungen sogar das nächste Lebensumfeld betreffen können, machte in diesem Jahr ein Urteil eines Gerichts in Bonn deutlich. Die Mutter einer behinderten Tochter wurde im März verurteilt, ihre Tochter ruhig zu stellen. Nachbarn hatten sich über die Schreie und Klopfen beschwert und sind vor Gericht gezogen. Wenn die Mutter ihre Tochter nicht zur Ruhe bringt, drohen ihr Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Wie genau sie das machen soll, ließ das Gericht offen.

Und sonst so?

Wer erinnert sich nicht an den Ice Bucket Challenge? Er sollte für die Krankheit ALS Aufmerksamkeit sorgen und Spendengelder eintreiben. Das Geld sammeln hat wohl gut geklappt. Bei Ersterem habe ich so meine Zweifel. Nicht repräsentative Stichproben in meinem persönlichen Umfeld zum Jahresende haben ergeben, kaum einer kann sich erinnern, um was es eigentlich noch einmal genau ging.

Und erst heute morgen las ich auf Twitter von einer Frau, die sich bei ihrer Bank beschwerte, weil diese sich weigerte mit der Frau zu telefonieren, da sie aufgrund von ALS einen Sprachcomputer nutzt.

Ich bleibe dabei, Wasser über den Kopf kippen ist lustig, spenden ist gut, aber am Ende kommt es darauf an, wie man mit den Menschen im Alltag umgeht. Da habe ich weiterhin so meine Zweifel, ob der Ice Bucket Challenge ein großer Erfolg war.

In diesem Sinne wünsche ich mir, dass 2015, was die Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen angeht, etwas größere Schritte folgen als 2014.

Meinen Leserinnen und Lesern wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2015!

 

Kein Wahlrecht

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

So lautet Artikel 38 des Grundgesetzes.

Weiter heißt es:

„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.“

Und trotzdem gibt es in Deutschland Menschen, die über 18 sind und denen der Staat dennoch kein Wahlrecht gegeben hat.

Bundesverfassungsgericht soll es richten

Acht behinderte Menschen haben deshalb jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften. Zuvor war ihr Einspruch gegen die Wahl durch den Bundestag abgelehnt worden.

Die Beschwerdeführer wollen, dass die Verfassungshüter die Gründe, warum sie nicht wählen dürfen, für nichtig erklären. Unterstützt werden sie dabei von der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP).

Wählen darf nach einer Regelung des Bundeswahlgesetzes nicht, für wen eine Betreuung in allen Angelegenheiten besteht. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen.

Die acht von der Wahl Ausgeschlossenen sind damit nicht alleine. Die Lebenshilfe schätzt, dass deutschlandweit rund 10.000 Menschen von diesen Regelungen betroffen sind und man ihnen kein Recht einräumt, zur Wahl zu gehen.

Leichte Sprache gibt Zugang zu Information

Lebenshilfe und Caritas halten das für verfassungswidrig. „Natürlich können auch Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben, eine überlegte Wahlentscheidung treffen“, so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt. Wichtig sei, dass Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung Informationen zur Wahl in leichter Sprache erhalten und so bei der Ausübung ihres Wahlrechts unterstützt werden.

Diese Angebote in leichter Sprache gibt es immer mehr. So bietet beispielsweise die Zeitung Das Parlament, öffentlich-rechtliche Sender, aber auch politische Parteien und der Bundestag selbst politische Informationen in leichter Sprache an.

Was bei der Problematik deutlich wird: Den Gründen für den Ausschluss zur Wahl liegt ein veraltetes Bild von dieser Gruppe behinderter Menschen zugrunde. Das sieht man auch bei der Caritas so: „Sie stammen aus einer Zeit, als Gesellschaft und Recht Menschen mit Behinderung nicht zutrauten, in allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben zu können“, sagte Johannes Magin, Vorsitzender des CBP.

Willkür

Das Wahlrecht wird obendrein willkürlich entzogen: Dass jemand betreut wird oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird, heißt nicht automatisch, dass er oder sie nicht wählen und sich vor der Wahl informieren kann.

In Artikel 3 Satz 2 verbietet das Grundgesetz zudem, dass Menschen wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Auch Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert behinderten Menschen das Wahlrecht. Deutschland hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Das bedeutet auch, behinderten Menschen das gleiche Wahlrecht einzuräumen wie nicht behinderten Menschen.

Das alles ist leider ein unschönes Beispiel dafür, dass Inklusion oft nicht am Geld scheitert, sondern an Vorurteilen. Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht das auch so sieht.

 

Schwer vermittelbar

Behinderte Menschen haben es auf dem Arbeitsmarkt weiter schwerer als nichtbehinderte Menschen, berichtete gestern Tagesschau.de. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind sie in der Regel besser qualifiziert als nichtbehinderte Arbeitslose, aber dennoch deutlich länger ohne Job.

Kaum jemand mit einer Behinderung wird das überraschen, denn das ist leider die Erfahrung, die viele behinderte Menschen machen, wenn sie sich um einen Job bemühen. Selbst finanzielle Anreize für den Arbeitgeber und gute Beziehungen nutzen manchmal nichts. Wer eine Behinderung hat, hat es schwer, Arbeitgeber von den eigenen Fähigkeiten zu überzeugen. Kaum ein Vorurteil hält sich hartnäckiger in der deutschen Gesellschaft als das, dass Menschen mit Behinderungen nicht leistungsfähig seien. Und wer stellt schon gerne Mitarbeiter ein, die er für nicht leistungsfähig hält?

Zahnloser Tiger

Trotz Einser-Abitur und Top-Abschluss schaffen es viele doch nicht auf den ersten Arbeitsmarkt oder ihnen bleibt nach einem Unfall oder Krankheit verwehrt, im normalen Berufsleben wieder Fuß zu fassen. Dem soll die Schwerbehindertenquote entgegenwirken. Eigentlich ist jeder Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern verpflichtet mindestens 5 Prozent seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Ansonsten müssen diese Unternehmen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Wie gut dieses Instrument funktioniert, sieht man an den Arbeitslosenzahlen: Die Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten steigt, während die Arbeitslosigkeit insgesamt zurückgeht. Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe sehen anders aus.

Hinzu kommt, von den knapp 143000 Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern, beschäftigen mehr als 37000 überhaupt keinen schwerbehinderten Menschen, berichtete der Tagesspiegel Anfang des Jahres.

Hoher Schadenersatz

Das heißt, das Instrument der Ausgleichsabgabe funktioniert teilweise überhaupt nicht und insgesamt nicht gut genug. Die Ausgleichsabgabe ist zum einen sehr niedrig. Es tut den Unternehmen nicht wirklich weh, sie zu zahlen. Zum anderen ist eine Quote auf Papier nichts wert, wenn sie viel zu viele ignorieren. Großbritannien hat die Quote daher schon vor Jahrzehnten abgeschafft und setzt stattdessen auf hohe Schadenersatzleistungen, wenn ein Arbeitgeber überführt wird, Bewerber aufgrund ihrer Behinderung abzulehnen oder behinderte Mitarbeiter zu diskriminieren.

Viele Arbeitgeber kontrollieren seitdem ihren Bewerbungsprozess, in dem sie darüber Statistiken führen, wie viele behinderte Bewerber sie hatten und wie viele davon einen Job bei ihnen bekommen haben. Vor allem bei großen Konzernen macht das durchaus einen Unterschied, denn nur so wird überhaupt einmal realisiert, wo die Probleme liegen und dass es welche gibt. Es fällt dann plötzlich auf, wenn eine Abteilung zwar diverse behinderte Bewerber hatte, aber dort kein einziger behinderter Mitarbeiter eingestellt wurde.

Ansprache behinderter Bewerber

Manche Arbeitgeber versuchen unterdessen, gezielt behinderte Bewerber anzusprechen. Viele britische Konzerne haben sich einem freiwilligen Programm angeschlossen, in dem sie sich verpflichten, behinderten Bewerbern, die die Qualifikation mitbringen, in jedem Fall zum Bewerbungsgespräch einzuladen, um die Zahl ihrer behinderten Mitarbeiter zu erhöhen.

Wenn also die Ausgleichsabgabe nicht hilft, die Arbeitslosenquote behinderter Menschen nachhaltig zu verbessern, sollte man wirklich mal darüber diskutieren, was alternative Maßnahmen sind anstatt weiterhin auf ein totes Pferd zu setzen.