Wo man Minarette verbietet

Von 30. November 2009 um 11:21 Uhr

Braucht ein Land mit 4 (!) Minaretten ein Gesetz gegen den weiteren Bau solcher Türme?  Ist es überhaupt statthaft, ein Sonder-Gesetz gegen bestimmte religiös motivierte Bauformen zu erlassen? Gibt es in der Schweiz etwa kein Baurecht, in dem alles Nötige ohnehin geregelt ist?

Das sind alles ebenso naheliegende wie sinnlose Fragen. Denn der siegreichen Initiative zum Minarettverbot geht es ja gar nicht um dieses spezielle Bauwerk. Und dass ein Europäischer Gerichtshof die Sache wahrscheinlich stoppen wird, ist den Initiatoren um die SVP natürlich sehr recht: Wieder einmal wäre bewiesen, dass Europa schlecht für die Schweizer ist, weil es ihre Souveränität einschränkt.

Sie haben die Volksabstimmung ja gerade so formuliert, dass sie quer zu den obigen Fragen das Unbehagen am Islam und an den Fremden im Lande abfragt: Ein Minarett, so die Suggestion, ist ja eben nicht einfach Teil einer üblichen Sakralarchitektur, sondern Symbol einer mit den schweizerischen Werten nicht vereinbaren Ideologie namens Islam. Letztlich heißt das: Islam ist keine Religion, sondern eine politische Idee, die zurückgewiesen werden muss und mit allen Mitteln bekämpft werden darf. Für den Islam gilt die Verfassung nicht, gilt das Religionsprivileg nicht, gilt die Religionsfreiheit nicht.

Das ist die radikale Kampfansage, die in dem Volksbegehren steckt.

Es gibt sicher Leute, die diese Botschaft verstehen werden. Dann beginnt eine andere Debatte.

Leser-Kommentare
  1. 345.

    Riexinger,

    war das Hannibal in der jungle world?

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    • 3. Dezember 2009 um 14:18 Uhr
    • Saki
  2. 346.

    @Jörg Lau
    Als ich die Überschrift “Wo man Minaretten verbietet” las, fiel mir die Aussage von Heines Hassan ein “Das war nur ein Vorspiel. Dort, wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen”, und ich fragte mich, ob diese Assoziation Ihrerseits beabsichtigt war.

    Eben las ich einen Lese-Kommentar zum ZEIT-Online-Artikel “Boykott-Aufrufe gegen die Schweiz nehmen zu”, der sich explizit auf das Heine-Zitat Bezug nimmt:

    >>Migrant99
    265. @ 261. und jetzt: “Kauft nicht beim Schweizer!”?
    Genau richtig! Kauft nicht bei den Schweizern und legt nicht eure Gelder ein bei den Schweizern.
    Wie hiess es damals: “Wer heute dei Buecher verbrennt, wird morgen auch die Menschen verbrennen.” Genauso kam es auch. Und wer heute in der Schweiz ueber Grundrechte der Minderheiten abstimmt, hier Minarettverbot, wird morgen ueber Menschenverbot abstimmen. Davon bin ich ueberzeugt. Deshalb wehret den Anfaengen.
    Die Dickkoepfe hierzulande werden nie begreifen: Diese Verbot wird im EUGH fuer Menschenrechte abgelehnt. Die Schweizer werden fuer ihren Arroganz buessen muessen.>>

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    • 4. Dezember 2009 um 16:26 Uhr
    • Miriam
  3. 347.

    Da haben wie m.E. den Hauptgrund:

    SVP-Präsident Toni Brunner hat die Landesregierung für ihr Verhalten nach dem Ja zur Minarett-Initiative scharf kritisiert. Die Reaktionen hätten gezeigt, dass es die Initiative zur Volkswahl des Bundesrates dringend brauche.

    http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/svp_pfaeffikon_brunner_kritisiert_bundesraete_1.4111634.html

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    • 5. Dezember 2009 um 14:28 Uhr
    • M. Riexinger
  4. 348.

    @ MR

    Die SVP müsste dazu noch das Mehrheitswahlrecht (britisches System ohne Stichwahl) einführen. Dann hätte sie realistische Chancen auf eine Alleinregierung.

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    • 7. Dezember 2009 um 15:22 Uhr
    • Hans Joachim Sauer
  5. 349.

    @ HJS

    Die SVP müsste …

    Oder das “Schweizervolk”.

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  6. 350.

    @ HJS

    Besser kann es für die SVP nicht kommen.

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  7. 351.

    @ MR

    Und taktisch blöder können sich Gegner der Initiative nicht verhalten.

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    • 7. Dezember 2009 um 21:06 Uhr
    • N. Neumann
  8. 352.

    Tatsächlich geht es den Staatsjuristen längst nicht mehr um ein Ja oder ein Nein zu dieser oder anderen Vorlagen, sondern schon um das Thema, welche Abstimmungen hierzulande überhaupt noch zugelassen werden sollten. Konkret zielt «Unser Recht» auf die Revision von zwei Verfassungsartikeln. Den ersten Angriff auf die Volksrechte hat die Zürcher Professorin Helen Keller unter dem Motto «Volksinitiativen und Völkerrecht: Die Zeit ist reif für eine Verfassungsänderung» skizziert: Nach neuer akademischer Lehre, behauptet sie, sollten Volksinitiativen nicht nur dann für ungültig erklärt werden, wenn sie zwingendes Völkerrecht verletzen (Art. 139), sondern bereits dann, wenn sie internationale Bestimmungen und Verträge tangieren, die für die Schweiz von «vitaler Bedeutung» seien – was immer dies heissen mag. Unter solchem Titel liessen sich alle ungenehmen Volksbegehren, etwa die Forderungen nach einem Minarettverbot oder der Ausschaffung schwerkrimineller Ausländer, rasch erledigen. (Die Frage, ob ein Schweizer Offroader-Verbot, wie die Grünen es per Initiative verlangen, nicht auch vitale WTO-Bestimmungen verletze und dann dem Volk nicht vorgelegt werden dürfe, brachte Keller kürzlich an einer Tagung allerdings in etwelche Verlegenheit.)

    http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2008-20/artikel-2008-20-kreise-der-auserwaehlten.html

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  9. Kommentar zum Thema

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