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Bundesgerichtshof spricht Nazigruppe Clubhaus zu

 

Voice of Anger wird zum Clubhaus geführt © S. Lipp

Voice of Anger erhält nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs den Zuschlag für die ehemalige Gartenschänke bei Memmingen. Das Gebäude wurde zwar von Unbekannten niedergebrannt, dürfte aber nun von den Neonazis wieder aufgebaut werden, die damit im Allgäu einen Treffpunkt für das internationale militante Blood and Honour-Netzwerk etablieren könnten.

Das meldet das Recherche-Blog Allgäu rechtsaußen unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Das Karlsruher Gericht weist darin das Grundbuchamt Memmingen an, die Grundbucheintragung von Brois G. als Erbbaurechtsinhaber des Grundstücks an der Schrebergartenanlage in Buxach-Hart bei Memmingen nicht länger zu verweigern.

Nun werde, so Allgäu rechtsaußen, die Allgäuer Neonazi-Szene aller Wahrscheinlichkeit nach das Gebäude neu – und entsprechend der eigenen Ansprüche als Neonazi-Veranstaltungsort – errichten. Dann könne Voice of Anger zusätzlich zum Geschäft mit Produktion und Vertrieb von Neonazi-Musik, in der Region auch wieder Neonazi-Konzerte organisieren – und einen Treffpunkt für das internationale militante Blood&Honour-Netzwerk etablieren.

Voice of Anger-Mitglieder am Clubhaus am 12.11. 16 ©S. Lipp

Voice of Anger konnte die ehemalige Gartenschänke in Buxach-Hart bei Memmingen im Jahr 2016 etwa für international besetzte Treffen im Blood&Honour-Milieu nutzen, nachdem einer ihrer Anhänger das entsprechende Erbbaurecht an dem Grundstück erwarb. Recherchen machten die Nutzung durch die Neonazis öffentlich. Seit Jahren kämpfte die Vereinigung, die der bayerische Verfassungsschutz als die größte ihrer Art im Freistaat ausweist, um ein Clubhaus. Einige Örtlichkeiten konnten nur zeitweise genutzt werden.

Voice of Anger 2009 auf ihrer Homepage
Voice of Anger“2009 auf ihrer Homepage

Die Stadt Memmingen verweigerte nachträglich als Eigentümerin des Grundstücks die Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechts als sie Kenntnis vom Hintergrund des Käufers erhielt. Das Grumdbuchamt vollzog die Eintragung nicht, wogegen der Käufer Boris G. eine Entscheidung am OLG in München beantragte. Dieser entschied im Sinne der Stadt, auf ein weiteres Rechtsmittel des Neonazis erstritt daraufhin Szeneanwalt Alexander Heinig für Boris G. den Zuschlag für die Skinheadkameradschaft vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung vom 29. Juni hebt der V.  Zivilsenat des BGH den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 29. September 2016 sowie die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes am Amtsgericht Memmingen vom 4. Mai auf, mit denen die Eintragungen ins Grundbuch verweigert wurden.

Die ausgebrannte Hütte am Tag nach dem mutmaßlichen Anschlag
Die ausgebrannte Hütte am Tag nach dem mutmaßlichen Anschlag ©N. Kelpp

Das Gebäude muss allerdings erst wieder errichtet werden, nachdem es von Unbekannten in der Nacht auf den 25. April niedergebrannt wurde. Die Polizei geht inzwischen von Brandstiftung aus. Tatsächlich wurde noch in der Nacht des Brandes im Internet ein Schreiben veröffentlicht, in dem es heißt, man habe einen Brandsatz im Clubhaus der Neonazi-Kameradschaft Voice of Anger gelegt.