Die politisch wichtigste Entscheidung der Woche betraf die Gefahrengebiete, als am vergangenen Mittwoch das Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Einrichtung von Gefahrengebieten durch die Polizei in Hamburg verfassungswidrig sei. Die bisherige Rechtsgrundlage verstoße gegen einige Grundrechte und so müsse das Gesetz nun geändert werden. Die CDU untermauerte in einer Pressemitteilung die Notwendigkeit von Gefahrengebieten wie auch der notwendigen Gesetzesanpassung.
Was wir schon immer geahnt haben: Hamburg liegt unter den deutschen Städten im Ranking der Stauhochburgen mit Abstand auf Platz eins. Das ging letzte Woche aus Veröffentlichungen des Navigationsgeräteherstellers TomTom hervor. Wir berichteten hierüber. Weltweit bekommt unsere Stadt hier gar auf Platz 44. Dies kann sicherlich gerne als Appell, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen, verstanden werden – denn hier kommt man meist recht pünktlich an. Weiter„Vatis Feierei und Staustadt Nr. 1“