Dieser Tage begeht die Women’s International League for Peace and Freedom in Den Haag den 100. Jahrestag des ersten Frauenfriedenskongresses. Dort hatten sich mitten im Ersten Weltkrieg und allen Widrigkeiten zum Trotz mehr als 1.136 Frauen aus verschiedensten Ländern zusammengefunden, weil sie es nicht ertrugen, „dass Regierungen einzig nackte Gewalt zur Lösung internationaler Konflikte tolerieren“. Die Teilnehmerinnen protestierten zudem gegen das besondere Unrecht, das Frauen in Kriegszeiten angetan wird: „die entsetzlichen Vergewaltigungen, welche die Begleiterscheinung jedes Krieges sind“.
Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten – dieses Thema ist bis heute akut. Zwar, so betonte die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, diese Woche in Berlin, wurden seit der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 und der Pekinger Frauenrechtskonferenz 1995 wichtige internationale Abkommen und nationale Gesetze zum Schutz von Frauen geschaffen. Menschenrechte sind inzwischen auch Frauenrechte. Und m internationalen Strafrecht wurde sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert. Aber erst heute beginnen mutige Frauen wie die Sexsklavinnen der Japaner im Zweiten Weltkrieg oder die Überlebenden aus Jugoslawien und Ruanda das Schweigen über massenhaft verübtes Unrecht zu brechen.
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