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Assange und WikiLeaks setzen ihre Arbeit fort

Seit es dieses Blog gibt, war geplant, Kollegen, denen ich viel Inspiration und Motivation verdanke, ebenfalls zu Wort kommen zu lassen. Heute schreibt mein Freund Michael Ratner, langjähriger Präsident des New Yorker Center for Constitutional Rights und Rechtsanwalt von Julian Assange über den skandalösen Umgang mit seinem Mandanten.

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Zwischen allen Stühlen

Es war ein typisches Treffen zwischen Anwälten, die sich kennen, wenn auch nicht so oft sehen.

Der Kollege Shawan Jabarin aus Ramallah leitet die palästinensische Menschenrechtsorganisation Al-Haq, die seit 1979 besteht und damit eine der ältesten im Nahen Osten ist. Gemeinsam mit Hamdi Shaqqura vom Palestinian Centre for Human Rights aus Gaza war er zu Besuch in Berlin, unter anderem um mit Bundestagsabgeordneten und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen zu sprechen. Dort traf ich sie wieder. Zum letzten Mal hatten wir uns 2007 in Ramallah gesehen.

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Wie rücksichtslose Pharmaunternehmen in Indien Medikamente testen

Es ist erfreulich: Immer häufiger entscheiden Gerichte aus dem globalen Süden über die Folgen der Aktivitäten europäischer und nordamerikanischer Unternehmen, über Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung. Die Konzerne selbst, aber auch die Staaten, in denen sie ihren Sitz haben, sehen das erwartungsgemäß nicht so gerne. Das vielleicht drastischste Beispiel ist das Urteil des Obersten Gerichtes in Quito in Ecuador, das den US-Erdölkonzern Chevron wegen der Umweltkatastrophe im Amazonas-Gebiet zu 9,5 Millionen Euro Schadensersatz verurteilte. Ein US-Gericht aber verweigerte die Umsetzung des Urteils – der Richterspruch sei durch Bestechung zustande gekommen. Es überrascht nicht, dass Kritik an der Justiz nur dann geübt wird, dass Korruption nur dann angeprangert und rechtsstaatliche Maßstäbe nur dann eingefordert werden, wenn die ausländischen Gerichte gegen die eigenen Unternehmen entscheiden.

Das ist Kolonialismus pur.

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Die DDR-Zwangsarbeiter waren nicht allein

Ikea, Aldi, Quelle, Siemens und etliche andere: Von Zwangsarbeit in der DDR haben mehr als 6.000 westdeutsche und andere andere ausländische Unternehmen profitiert. Bis zu 30.000 Strafgefangene, unter ihnen viele politische Häftlinge, mussten in DDR-Gefängnissen für westliche Firmen arbeiten.  Das belegt ein Forschungsbericht, der vor wenigen Tagen in Berlin vorgestellt wurde. Ikea hatte den Bericht in Auftrag gegeben, nachdem vor zwei Jahren entsprechende Vorwürfe gegen das schwedische Möbelunternehmen bekannt geworden waren.

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Die Karawane der Billigtextilien

Meine Kolleginnen berichten von ihrer jüngsten Reise nach Bangladesch. In Dhaka, der Hauptstadt, und in Sabhar haben sie mit Überlebenden und Familien der Todesopfer des Einsturzes der Textilfabrik Rana Plaza im April 2013 gesprochen. Insgesamt kamen dort weit über tausend Menschen ums Leben. Wollen und können die Betroffenen Entschädigung einklagen, und wenn ja: Wer soll zahlen?

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Warum es so schwer ist, Opfern sexualisierter Gewalt Gerechtigkeit zu verschaffen

Als wenn es noch nicht ausreichen würde, was wir auf der ganzen Welt an Morden und Misshandlungen zu beklagen haben, geht mit diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit allzu oft auch noch massive sexualisierte Gewalt einher. Und wenn es schon schwierig ist, selbst im Zeitalter internationaler Menschenrechtsverträge und des Internationalen Strafgerichtshof, die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen, so tun sich bei sexualisierter Gewalt zumeist noch größere Hindernisse in der Strafverfolgung auf.

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Befreiende Bomben

Eigentlich wollte ich ja vergangenes Wochenende nach Varvarin in Serbien fahren. Dorthin wo vor 15 Jahren, am 30. Mai 1999, während des Kosovo-Krieges bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Nato-Luftangriffen 10 Menschen starben und 30 verletzt wurden, alle Zivilisten. Es wäre der erste Besuch in Varvarin für mich gewesen – und das obwohl ich gemeinsam mit Kollegen ab 2006 die Hinterbliebenen in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertreten habe.

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Wir sind so frei

Wir sind so frei, setzen uns in Madrid in den Zug nach Sevilla, fahren von dort mit dem Leihwagen nach Algeciras und überqueren mit der Fähre die Straße von Gibraltar – diesen schmalen Streifen Meeres, der den europäischen vom afrikanischen Kontinent trennt. Im Hafen von Ceuta, der autonomen Stadt, Exklave Spaniens auf afrikanischem Boden, wehen drei Flaggen: die Stadtflagge, die spanische und die europäische. Mein spanischer Kollege Gonzalo Boye und ich nehmen ein Taxi zur nahegelegenen Grenzstation. Kaum sitzen wir im Auto, die Überraschung: Der Taxifahrer, Ismael, war Augenzeuge der Ereignisse am 6. Februar dieses Jahres, der Tag, an dem 15 Flüchtlinge bei dem Versuch starben, die Grenze zu übertreten.

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Warum wir das Weltrechtsprinzip brauchen

Madrid. Seit zwei Tagen diskutieren wir im Teatro Goya über das Weltrechtsprinzip. Baltasar Garzón, der stets umstrittene ehemalige Richter und heutige Rechtsanwalt (unter anderem von Julian Assange), hat zu einer Konferenz über universelle Jurisdiktion geladen, also die Idee, dass nationales Strafrecht auch anwendbar sein kann, wenn die Straftat keinen direkten Bezug zu diesem Land hat. Madrid, das ist der Ort, wo vor knapp 20 Jahren die Hoch-Zeit der Strafverfahren nach dem Weltrechtsprinzip begann, wo die Diktatoren der Welt vor Gericht gestellt wurden, lange bevor der Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit aufnahm.

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Doppelstandards im internationalen Strafrecht – und (k)ein Ende?

Berlin, später Dienstagnachmittag: Ich gebe Interviews. Wall Street Journal, The Independent, Al Jazeera, alle wollen eine Einschätzung des ECCHR zur Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag, Ermittlungen gegen britische Militärs zu prüfen. Die Entscheidung des IStGH ist ein Meilenstein – für die Opfer von Folter und Misshandlungen ebenso wie für die internationale Strafjustiz. Auch für uns ist es ein wichtiger Erfolg.

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