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Die DDR-Zwangsarbeiter waren nicht allein

Ikea, Aldi, Quelle, Siemens und etliche andere: Von Zwangsarbeit in der DDR haben mehr als 6.000 westdeutsche und andere andere ausländische Unternehmen profitiert. Bis zu 30.000 Strafgefangene, unter ihnen viele politische Häftlinge, mussten in DDR-Gefängnissen für westliche Firmen arbeiten.  Das belegt ein Forschungsbericht, der vor wenigen Tagen in Berlin vorgestellt wurde. Ikea hatte den Bericht in Auftrag gegeben, nachdem vor zwei Jahren entsprechende Vorwürfe gegen das schwedische Möbelunternehmen bekannt geworden waren.

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Die Karawane der Billigtextilien

Meine Kolleginnen berichten von ihrer jüngsten Reise nach Bangladesch. In Dhaka, der Hauptstadt, und in Sabhar haben sie mit Überlebenden und Familien der Todesopfer des Einsturzes der Textilfabrik Rana Plaza im April 2013 gesprochen. Insgesamt kamen dort weit über tausend Menschen ums Leben. Wollen und können die Betroffenen Entschädigung einklagen, und wenn ja: Wer soll zahlen?

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Warum es so schwer ist, Opfern sexualisierter Gewalt Gerechtigkeit zu verschaffen

Als wenn es noch nicht ausreichen würde, was wir auf der ganzen Welt an Morden und Misshandlungen zu beklagen haben, geht mit diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit allzu oft auch noch massive sexualisierte Gewalt einher. Und wenn es schon schwierig ist, selbst im Zeitalter internationaler Menschenrechtsverträge und des Internationalen Strafgerichtshof, die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen, so tun sich bei sexualisierter Gewalt zumeist noch größere Hindernisse in der Strafverfolgung auf.

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Befreiende Bomben

Eigentlich wollte ich ja vergangenes Wochenende nach Varvarin in Serbien fahren. Dorthin wo vor 15 Jahren, am 30. Mai 1999, während des Kosovo-Krieges bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Nato-Luftangriffen 10 Menschen starben und 30 verletzt wurden, alle Zivilisten. Es wäre der erste Besuch in Varvarin für mich gewesen – und das obwohl ich gemeinsam mit Kollegen ab 2006 die Hinterbliebenen in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertreten habe.

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Wir sind so frei

Wir sind so frei, setzen uns in Madrid in den Zug nach Sevilla, fahren von dort mit dem Leihwagen nach Algeciras und überqueren mit der Fähre die Straße von Gibraltar – diesen schmalen Streifen Meeres, der den europäischen vom afrikanischen Kontinent trennt. Im Hafen von Ceuta, der autonomen Stadt, Exklave Spaniens auf afrikanischem Boden, wehen drei Flaggen: die Stadtflagge, die spanische und die europäische. Mein spanischer Kollege Gonzalo Boye und ich nehmen ein Taxi zur nahegelegenen Grenzstation. Kaum sitzen wir im Auto, die Überraschung: Der Taxifahrer, Ismael, war Augenzeuge der Ereignisse am 6. Februar dieses Jahres, der Tag, an dem 15 Flüchtlinge bei dem Versuch starben, die Grenze zu übertreten.

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Warum wir das Weltrechtsprinzip brauchen

Madrid. Seit zwei Tagen diskutieren wir im Teatro Goya über das Weltrechtsprinzip. Baltasar Garzón, der stets umstrittene ehemalige Richter und heutige Rechtsanwalt (unter anderem von Julian Assange), hat zu einer Konferenz über universelle Jurisdiktion geladen, also die Idee, dass nationales Strafrecht auch anwendbar sein kann, wenn die Straftat keinen direkten Bezug zu diesem Land hat. Madrid, das ist der Ort, wo vor knapp 20 Jahren die Hoch-Zeit der Strafverfahren nach dem Weltrechtsprinzip begann, wo die Diktatoren der Welt vor Gericht gestellt wurden, lange bevor der Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit aufnahm.

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Doppelstandards im internationalen Strafrecht – und (k)ein Ende?

Berlin, später Dienstagnachmittag: Ich gebe Interviews. Wall Street Journal, The Independent, Al Jazeera, alle wollen eine Einschätzung des ECCHR zur Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag, Ermittlungen gegen britische Militärs zu prüfen. Die Entscheidung des IStGH ist ein Meilenstein – für die Opfer von Folter und Misshandlungen ebenso wie für die internationale Strafjustiz. Auch für uns ist es ein wichtiger Erfolg.

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Zwanzig Jahre nach dem Ende der Apartheid

Robben Island, Südafrika, im März 2014. Ich erlebe bewegende Momente, denn Ahmed Kathradra sitzt mit uns auf dem kleinen Fährboot, das uns auf die kleine Gefängnisinsel bringt, die eine Stunde von Kapstadt entfernt im Südatlantik liegt. Kathradra, Jahrgang 1929, war zusammen mit seinen beiden früheren Mitgefangenen Walter Sisulu und Nelson Mandela einer der historischen Führer des African National Congress (ANC). Er zeigt uns den großen Gefängnishof, in dem das legendäre Foto von den inhaftierten Apartheidsgegnern entstand, das sie dabei zeigt, wie sie in kurzen Hosen auf dem Boden sitzend Steine klopfen. Wir schauen uns den Steinbruch an, in dem sie unter gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten mussten. Und ich bin voller Bewunderung für die Ruhe und Gelassenheit, aber auch für den ungebrochenen Kampfeswillen, den Kathrada und seine Mitstreiter seit Anfang der 1960er Jahre auf dem langen Weg zur Freiheit (so der Titel der Autobiografie von Nelson Mandela) ausstrahlten.

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Dreißig Minuten für ein zerstörtes Leben

Ein Spätsommertag im argentinischen März dieses Jahres, ich bin wieder einmal im Bundesgericht in Buenos Aires, nahe dem Bahnhof Retiro und dem Containerhafen am Río de la Plata. Täglich finden hier mehrere mündliche Verhandlungen über die Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur statt. In einem Saal läuft bereits seit zwei Jahren das Großverfahren gegen hohe Militärs wegen der Operation Condor, wie die von den USA unterstützte, länderübergreifende Verfolgung von Regimegegnern in den siebziger Jahren hieß, als im gesamten südlichen Amerika Militärdiktaturen herrschten. In dem aktuellen Prozess geht es um 106 Fälle von Verschleppung und Mord, ein Großteil der Opfer stammt aus Uruguay. Wenige Flure weiter steht das geheime Haft-und Folterlager El Vesubio im Mittelpunkt, in dem im Sommer 1977 auch die Deutsche Elisabeth Käsemann malträtiert wurde.

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