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„Verhaftet Kissinger !“

„Verhaftet Kissinger!“ stand in den Anzeigen, die 2012 in den drei Berliner Tageszeitungen Tagesspiegel, Berliner Zeitung und die tageszeitung (taz) erschienen. Es handelte sich um eine gemeinsame Kunstaktion des chilenischen Künstlers Alfredo Jaar und von uns, dem European Center for Constitutional and Human Rights. Die Anzeige erschien nicht nur auf Deutsch und Englisch, sondern auch auf Spanisch, Vietnamesisch, Khmer, Portugiesisch und Timoresisch, in den Sprachen einiger der Länder also, in denen große Bevölkerungsgruppen den Preis für die bis heute hochgelobte Realpolitik des ehemaligen US-Außenministers Henry Kissinger zahlen mussten.

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Mit Mexikos Polizei darf Deutschland nicht zusammenarbeiten

Je mehr wir von dem Massaker an den 43 Studenten im mexikanischen Iguala erfahren, desto schrecklicher hört sich die Geschichte an. Es gibt nun die Gewissheit, dass all die jungen Menschen von uniformierten und nicht-uniformierten Gangstern – sprich von Polizisten und Mitgliedern von Drogenbanden – getötet wurden. Und mit dieser mexikanischen Polizei, die laut Amnesty International systematisch und im ganzen Land foltert, will die Bundesrepublik Deutschland ernsthaft die Zusammenarbeit beginnen? Obwohl auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier im Frühjahr „erhebliche Rechtsstaatsdefizite“ in Mexiko kritisierte und die „mangelnde Aufklärung und ineffektive Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen“ als „zentralen Faktor der Gewalteskalation“ ausmachte? Diese zutreffende Aussage muss sowohl zum Stopp der Verhandlungen über das Polizeiabkommen als auch zum Verbot der Exporte, auch der Kleinwaffen, dorthin führen.

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Bin ich naiv?

Ein Abend in Berlin unter Freunden, alles Anwältinnen und Anwälte. Schnell ist man geneigt, sich in der gleichen Situation zu sehen, wir teilen viele politische Auffassungen und setzen uns alle für die Menschenrechte ein.

Doch dann spricht der Kollege über die Wohnungssituation in Bombay. Seine Organisation, das Human Rights Law Network, hat seinen Sitz in der Nähe des Gerichtes der Stadt. Ständig treten sie vor Gericht auf, um die Rechte derer durchzusetzen, die in der größten Demokratie der Welt so gut wie nie zu ihrem Recht kommen – und das sind viele: indigene Gemeinden, die mit Industrie-, Infrastruktur – oder Minenprojekten konfrontiert sind; die unteren Klassen; die Dalit, die Unberührbaren; Frauen; Häftlinge; und viele mehr. Keiner seiner Kollegen und Kolleginnen kann sich eine Wohnung in der Nähe des Büros leisten, dazu verdienen sie zu wenig, selbst als Anwälte, aber eben Anwälte, die für diejenigen arbeiten, die fast nichts haben und daher auch fast nichts zahlen können.

Er selbst, ein Mittdreißiger mit viel Berufserfahrung, hat bis vor kurzem in einem Hostel gewohnt, um nicht jeden Tag zwei Stunden hin und zwei Stunden zurück fahren zu müssen. In einem Raum von der Größe meines Wohnzimmers wohnte er mit drei anderen zusammen. Nicht einmal ein eigenes Zimmer – ich fühle mich ob meines Luxus ertappt.

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Der Europäische Haftbefehl – ein problematisches Instrument

Seine Kollegin warnt mich vor: Er brauche immer eine Weile, um seine Widmungen zu schreiben. Ich schaue mich im Sitzungszimmer der Botschaft um. Die Rollläden und Vorhänge sind fast ganz zugezogen an diesem Nachmittag in London. An den Wänden Naturfotos von Schlangen und Krokodilen; ein Schrank mit gebundenen Büchern; dort der Ständer mit der ecuadorianischen Flagge.

Julian Assange schreibt seinen Gruß an Edward Snowden, den ich kurz darauf treffen werde. Assange sieht schlechter aus als noch vor ein, zwei Jahren. So wie man eben aussieht, wenn man über zwei Jahre fast keine Sonne, keine frische Luft und keine Bewegung bekommt. So wie Haft halt. Deswegen ist es auch plausibel, dass Assanges Anwälte in ihren jüngsten Eingaben argumentieren, seine Situation komme rechtlich einer Haft gleich.

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Meine Terroristen, deine Terroristen

Es hört sich banal an, weil es schon so oft ausgesprochen wurde: Aber der Terrorist von gestern könnte der Regierungschef oder jedenfalls der Verbündete von heute oder morgen sein. Vielleicht am anschaulichsten: Der Fall von Nelson Mandela, der tatsächlich erst 2008 von den USA aus den dortigen Terrorismuslisten gestrichen wurde, auf die er und seine Organisation, der African National Congress (ANC), in den 1980er Jahren gesetzt worden waren. In der Zwischenzeit war die Apartheid abgeschafft, Mandela demokratisch zum Präsidenten Südafrikas gewählt und zum Friedensnobelpreisträger gekürt geworden.

Genau wegen solcher Fälle, zu denen auch die palästinensische PLO zählt, weigern sich vor allem Länder des globalen Südens bis heute, auf UN-Ebene eine Terrorismusdefinition zu verabschieden. Sie fürchten zu Recht die Instrumentalisierung dieser Kategorie – auf der Grundlage der Erfahrungen vieler Jahrzehnte, in denen anti- und später postkoloniale Freiheitskämpfe mit dem Terrorismusverdikt diskreditiert wurden.

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Das tödliche Dröhnen über ihren Köpfen

Eine rationale, aufgeklärte Menschenrechtspolitik stößt angesichts der aktuellen Menschenrechtslage in der Welt oft auf Schwierigkeiten: Für wen sollte man sich wie einsetzen, ohne dass man die Komplexität einer Situation unterschätzt? Wie vermeidet man es, instrumentalisiert zu werden oder Applaus von denen zu bekommen, mit denen man so gar nichts am Hut hat? Das Recht, zumal das internationale Recht, kann eine Orientierung bieten: Es definiert rote Linien, die Akteure auch dann nicht überschreiten dürfen, wenn sie für sich in Anspruch nehmen, demokratische Rechtsstaaten zu sein oder humanitäre Ziele zu verfolgen. Die westlichen Staaten, insbesondere die USA, haben diese rechtlichen Gebote im Namen der Terrorismusbekämpfung in den Jahren seit 2001 oft und an verschiedenen Orten gebrochen und niemand konnte ihnen rechtlich Einhalt bieten. In den Bush-Jahren wurden systematisch und massiv Gefangene gefoltert und misshandelt, ohne dass bis heute diese Sachverhalte aufgeklärt und die Betroffenen angemessen entschädigt worden wären. Präsident Obama ist vor allem wegen der kontinuierlichen Ausweitung der – naja, mehr oder weniger – gezielten Tötungen durch Drohnen in der Kritik.

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Ein Preis, der Schutz bieten soll

In Genf wurden in dieser Woche Alejandra Ancheita aus Mexiko mit dem Martin Ennals Award ausgezeichnet. Der Preis wird jährlich von zehn großen Menschenrechtsorganisationen vergeben, darunter zum Beispiel Amnesty International und Human Rights Watch. Sein Anliegen ist es nicht nur, mutige Kämpfer für Menschenrechte zu ehren, sondern auch, sie bekannter zu machen und so ihre persönliche Sicherheit zu erhöhen.

Für die Anwältin Cao Shunli aus China, die in diesem Jahr ebenfalls nominiert war, kam diese Unterstützung allerdings zu spät. Wenige Tage nach der Bekanntgabe ihrer Nominierung verstarb sie im März 2014 an den Folgen ihrer Inhaftierung. Cao Shunli hatte im Gefängnis gesessen, weil sie China vor den Vereinten Nationen (UN) stark kritisiert hatte.

Auch der ebenfalls nominierte und am Dienstagabend geehrte Anwalt Adilur Rahman Khan aus Bangladesch saß vergangenes Jahr zwei Monate im Gefängnis, unter anderem weil er die rechtswidrigen Wahlen in Bangladesch kritisiert hatte.

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Burbach ist nicht Guantánamo

Wir wissen alle, welche Gefahren drohen, wenn Menschen in geschlossenen Einrichtungen mit ihren Betreuern, Bewachern, Behandlern oder wie sie sich auch immer nennen, ganz alleine gelassen werden. Aus psychiatrischen, geriatrischen oder medizinischen Einrichtungen, Armeeeinheiten oder Haftanstalten auf der ganzen Welt wird immer wieder berichtet, dass staatliche oder nicht-staatliche Bedienstete die Insassen mehr oder weniger stark misshandeln oder gar foltern.

Diese Leidensgeschichten scheinen gerade zu konstituierend für solche Einrichtungen zu sein. In Staaten mit demokratischem und rechtsstaatlichem Anspruch versucht man Vorkehrungen zu treffen, damit sich diese Gefahr nicht realisiert. Ganz wichtig sind dabei eine unabhängige Kontrolle der Anstalten, der Zugang von Dritten, eine interessierte Öffentlichkeit und funktionierende Aufsicht sowie Beschwerderechte und Rechtsmittel. All das fordern Menschenrechtsexperten seit Jahren mit Blick auf US-Hafteinrichtungen im Irak, Afghanistan oder in Guantánamo – und nun auch nach den Übergriffen und Misshandlungen in nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen.

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Bangen um Menschenrechtsaktivistin in Bahrain

Unerfreuliche Nachrichten aus Bahrain: Die weltweit bekannte Menschenrechtsaktivistin Maryam al-Khawaja wurde zwar aus der Haft entlassen, darf jedoch das Land bis zu ihrem Prozess nicht verlassen. Am 1. Oktober soll eine erste Anhörung vor dem Obersten Gericht stattfinden – ein schlechtes Zeichen, denn dort werden vor allem schwerwiegende Tatvorwürfe verhandelt.

Die dänische Staatsbürgerin bahrainischer Herkunft wurde am 30. August verhaftet, als sie nach Manama einreisen wollte, um ihren Vater Abdulhadi al-Khawaja – ebenfalls Menschenrechtsaktivist und seit August im Hungerstreik – zu besuchen. Es steht zu befürchten, dass Bahrain mit Maryam ähnlich drastisch umgehen wird wie mit ihrem Vater.

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Einzeltäter, Zufall, Versäumnisse – damals wie heute

Rechtsradikale Anschläge und Geheimdienste – eine never ending story! Direkt seine Hände im Spiel soll beispielsweise der italienische Geheimdienst gehabt haben, als im Zuge der geheimen Nato-Operation „Gladio“ bei Anschlägen von Rechtsextremisten 1969 in Mailand 17 Menschen und 1980 in Bologna 85 Menschen starben.

Nichts Genaues weiß man nicht – auch bei uns nicht, wo der Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) mittlerweile seinen Abschlussbericht vorgelegt hat. Der Bericht enthält neben einer drastischen Kritik an thüringischen Behörden eine Menge offener Fragen. Die gibt es auch auf Bundesebene, insbesondere natürlich mit Blick auf die Rolle von Informanten der Verfassungsschutzämter bei den NSU-Taten sowie die Kenntnis der Ämter davon.

Deswegen muss der Bundestag einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss auflegen – jedenfalls wenn es den Parteien wirklich so ernst ist, wie sie es beim ersten Durchgang behaupteten. Den Anlass könnte die Hauptverhandlung gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Münchener Oberlandesgericht liefern, denn diese ist noch bis mindestens Sommer 2015 terminiert.

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