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Was 2014 für behinderte Menschen gebracht hat

Kaum ein anderer Begriff war 2014 so in aller Munde wie das Wort „Inklusion“. Aber wie weit sind wir 2014 mit der Inklusion vorangekommen?

Bildung

Noch immer wird der Begriff „Inklusion“ in erster Linie dann benutzt, wenn es um den Bildungsbereich geht. Auch 2014 wurde mehr über schulische Inklusion diskutiert als über die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen.

Keine Frage, der schulische Bereich ist wichtig, denn er legt den Grundstein für die Bildung behinderter Kinder, die bislang stellenweise sehr zu Wünschen übrig ließ.

Wissenschaftler zweier seriöser Studien kamen zu dem Schluss, dass Kinder mit Förderbedarf mehr und besser lernen, wenn sie mit nichtbehinderten Kindern gemeinsam unterrichtet werden. Eine Erkenntnis, die 2014 für viel Aufmerksamkeit sorgte. Zudem gibt es mit der UN-Behindertenrechtskonvention einen Anspruch auf inklusive Beschulung.

Politik

Politisch gab es schon zu Beginn des Jahres eine Überraschung. Die Bundesregierung ernannte Verena Bentele zu ihrer Behindertenbeauftragten. Hubert Hüppe musste den Hut nehmen. Bentele ist blind und ehemalige Paralympics-Sportlerin. Mit ihrer Ernennung kam die Bundesregierung der Jahrzehnte alten Forderung behinderter Menschen und deren Verbände nach, endlich eine Person mit Behinderung selbst in dieses Amt zu hieven. Insofern war es ein lange erwarteter Meilenstein in der deutschen Behindertenpolitik.

Dennoch waren die meisten überrascht, denn Verena Bentele ist weder in der politischen Behindertenbewegung sonderlich verwurzelt noch brachte sie ein großes politisches Profil mit. Bentele kam, setzte sich in viele Talkshows, erzählte viel vom Sport und über ihr Buch, nur über ihr Amt und wie sie es ausfüllen möchte erzählte sie 2014 viel zu wenig. Aber immerhin unterstützt sie die Forderung nach einem Teilhabegesetz, das behinderten Menschen ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen soll.

Recht

Inklusion und die Teilhabe von behinderten Menschen hängt nicht zuletzt von rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Am 30. Juni 1994 beschloss der Deutsche Bundestag den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Für viele, die damals am politischen Prozess beteiligt waren, war 2014 ein Grund, das Jubiläum zu feiern. Es war aber auch ein guter Anlass, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass endlich jetzt ein gutes Bundesteilhabegesetz folgen muss.

Dass rechtliche Rahmenbedingungen sogar das nächste Lebensumfeld betreffen können, machte in diesem Jahr ein Urteil eines Gerichts in Bonn deutlich. Die Mutter einer behinderten Tochter wurde im März verurteilt, ihre Tochter ruhig zu stellen. Nachbarn hatten sich über die Schreie und Klopfen beschwert und sind vor Gericht gezogen. Wenn die Mutter ihre Tochter nicht zur Ruhe bringt, drohen ihr Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Wie genau sie das machen soll, ließ das Gericht offen.

Und sonst so?

Wer erinnert sich nicht an den Ice Bucket Challenge? Er sollte für die Krankheit ALS Aufmerksamkeit sorgen und Spendengelder eintreiben. Das Geld sammeln hat wohl gut geklappt. Bei Ersterem habe ich so meine Zweifel. Nicht repräsentative Stichproben in meinem persönlichen Umfeld zum Jahresende haben ergeben, kaum einer kann sich erinnern, um was es eigentlich noch einmal genau ging.

Und erst heute morgen las ich auf Twitter von einer Frau, die sich bei ihrer Bank beschwerte, weil diese sich weigerte mit der Frau zu telefonieren, da sie aufgrund von ALS einen Sprachcomputer nutzt.

Ich bleibe dabei, Wasser über den Kopf kippen ist lustig, spenden ist gut, aber am Ende kommt es darauf an, wie man mit den Menschen im Alltag umgeht. Da habe ich weiterhin so meine Zweifel, ob der Ice Bucket Challenge ein großer Erfolg war.

In diesem Sinne wünsche ich mir, dass 2015, was die Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen angeht, etwas größere Schritte folgen als 2014.

Meinen Leserinnen und Lesern wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2015!

 

Kein Wahlrecht

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

So lautet Artikel 38 des Grundgesetzes.

Weiter heißt es:

„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.“

Und trotzdem gibt es in Deutschland Menschen, die über 18 sind und denen der Staat dennoch kein Wahlrecht gegeben hat.

Bundesverfassungsgericht soll es richten

Acht behinderte Menschen haben deshalb jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften. Zuvor war ihr Einspruch gegen die Wahl durch den Bundestag abgelehnt worden.

Die Beschwerdeführer wollen, dass die Verfassungshüter die Gründe, warum sie nicht wählen dürfen, für nichtig erklären. Unterstützt werden sie dabei von der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP).

Wählen darf nach einer Regelung des Bundeswahlgesetzes nicht, für wen eine Betreuung in allen Angelegenheiten besteht. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen.

Die acht von der Wahl Ausgeschlossenen sind damit nicht alleine. Die Lebenshilfe schätzt, dass deutschlandweit rund 10.000 Menschen von diesen Regelungen betroffen sind und man ihnen kein Recht einräumt, zur Wahl zu gehen.

Leichte Sprache gibt Zugang zu Information

Lebenshilfe und Caritas halten das für verfassungswidrig. „Natürlich können auch Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben, eine überlegte Wahlentscheidung treffen“, so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt. Wichtig sei, dass Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung Informationen zur Wahl in leichter Sprache erhalten und so bei der Ausübung ihres Wahlrechts unterstützt werden.

Diese Angebote in leichter Sprache gibt es immer mehr. So bietet beispielsweise die Zeitung Das Parlament, öffentlich-rechtliche Sender, aber auch politische Parteien und der Bundestag selbst politische Informationen in leichter Sprache an.

Was bei der Problematik deutlich wird: Den Gründen für den Ausschluss zur Wahl liegt ein veraltetes Bild von dieser Gruppe behinderter Menschen zugrunde. Das sieht man auch bei der Caritas so: „Sie stammen aus einer Zeit, als Gesellschaft und Recht Menschen mit Behinderung nicht zutrauten, in allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben zu können“, sagte Johannes Magin, Vorsitzender des CBP.

Willkür

Das Wahlrecht wird obendrein willkürlich entzogen: Dass jemand betreut wird oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird, heißt nicht automatisch, dass er oder sie nicht wählen und sich vor der Wahl informieren kann.

In Artikel 3 Satz 2 verbietet das Grundgesetz zudem, dass Menschen wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Auch Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert behinderten Menschen das Wahlrecht. Deutschland hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Das bedeutet auch, behinderten Menschen das gleiche Wahlrecht einzuräumen wie nicht behinderten Menschen.

Das alles ist leider ein unschönes Beispiel dafür, dass Inklusion oft nicht am Geld scheitert, sondern an Vorurteilen. Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht das auch so sieht.

 

Programmdekade Akzeptanz statt Themenwoche Toleranz

Die ARD ruft zur Toleranz auf. Das hat sie auch bitter nötig, denn wer die Beiträge zur ARD-Themenwoche ansieht, braucht diese auch, zumindest wenn er zu einer der Gruppen gehört, für deren Toleranz die ARD werben möchte. Meine Toleranz stieß schon an Grenzen, da hatte die Themenwoche noch gar nicht angefangen. Auf Großplakaten fragte die ARD, ob ein Rollstuhlfahrer Außenseiter oder Freund ist? Woher soll ich das wissen? Ich kenne den Mann ja nicht. Aber darauf kommt es wohl nicht an, es geht ja um das Merkmal „Rollstuhlfahrer“. Die anderen Gruppen trifft es nicht weniger hart. Da wird gefragt, ob Homosexualität normal oder nicht normal ist, um mal nur ein Beispiel zu nennen.

Akzeptanz statt Toleranz

So eine Kampagne wäre vielleicht in den 50er Jahren willkommen gewesen, nachdem man gerade aufgehört hatte, diese Menschen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit umzubringen, aber 2014 auf Großplakaten Fragen zu stellen, die eigentlich keine mehr sind, sendet ein merkwürdiges Signal und gibt den Ewiggestrigen das Gefühl, dass diese Fragen durchaus noch in Ordnung sind.

Dabei geht es bei dem Umgang mit behinderten Menschen nicht um Toleranz, sondern um Akzeptanz. Ich möchte nicht irgendwo geduldet werden, ich möchte willkommen sein. Es muss normal sein, dazuzugehören. Genau das bedeutet auch Inklusion. Die Gesellschaft ist längst weiter als die ARD sie darstellt. Es gibt ein – wenn auch im Vergleich zu anderen Ländern schwaches – Antidiskriminierungsgesetz. So etwas wie das Flensburger Urteil, bei dem Gäste auf Preisnachlass bei einer Reise klagten, weil sie mit behinderten Menschen im gleichen Speisesaal essen mussten, wurde damals schon scharf kritisiert und wäre heute wohl anders ausgefallen. Die Gesellschaft hat sich weiter entwickelt.

Dass die ARD auch mit dem Begriff Inklusion Probleme hat, zeigte sich in einem Tagesthemen-Beitrag zur Themenwoche. Er zeigte eine Sehbehindertenschule, die zwei sehende Mädchen in einer Klasse hat, und schon ist es Inklusion. Nein, ist es nicht. Es ist Toleranz. Die sehenden Mädchen werden dort geduldet, aber das ist nicht das Ziel. Das Ziel ist Inklusion. Gleiche Bildungschancen für alle – unabhängig davon, ob sie gut oder schlecht sehen können. Thema verfehlt.

Überschwemmung

Indem die ARD eine ganze Woche lang die Zuschauer mit Themen über Minderheiten überschwemmt, macht sie vor allem eines deutlich: Wie wenig die Themen sonst in ihren Programmen vorkommen. Warum braucht man eine Themenwoche, wenn man diese Themen doch das ganze Jahr über ins Programm nehmen könnte? Aber bitte nicht in der Tonlage der Themenwoche – von oben herab an der Oberfläche kratzend – sondern auf Augenhöhe. Mehr Akzeptanz statt Toleranz.

Warum muss ein Beitrag über die Abweisung einer Rollstuhlfahrerin durch Türsteher einer Diskothek in einer Themenwoche laufen? Gehört das nicht das ganze Jahr über, dann, wenn es passiert, in das Regionalprogramm? Und zwar nicht nur in einem empörenden Tonfall, sondern vernünftig journalistisch aufgearbeitet: Was sagt der Diskothekenbesitzer? Was sagt das örtliche Gewerbeaufsichtsamt? Wie schätzt ein Jurist die Lage ein? Warum ist die Disko nicht barrierefrei? Warum hat das Bauamt dann eine Genehmigung erteilt? Wo gibt es Gesetzeslücken?

Um solche und andere Beiträge machen zu können, braucht man aber Redakteure, die sich mit der Thematik auskennen, die nicht Toleranz mit Inklusion verwechseln, die kompetent Interviews zur UN-Behindertenrechtskonvention führen können. Die wissen, wo die Gesetzeslücken sind, wo es Regelungsbedarf gibt und wo die berichtenswerten Projekte zu finden sind.

Raus aus der Nische

Und die Themen gehören in die Mainstream-Programme und nicht in irgendwelche Sondersendungen, Nischenprogramme und Themenwochen. Sie gehören in Politiksendungen, in Verbraucherprogramme, Dokumentationen. Die ARD braucht keine Themenwoche Toleranz, sondern eine Programmdekade Akzeptanz.

 

Die Angst vor dem Druck

Leere Rollstuehle mit Plakaten

„Wenn ich deine Behinderung hätte, hätte ich mich schon umgebracht“, „Ich könnte nicht so leben wie du“ – ganz egal, wie es formuliert wird, aber die Erfahrung, dass der Wert des eigenen Lebens von anderen infrage gestellt wird, machen viele behinderte Menschen. Oft lassen sich solche Reaktionen mit Unwissenheit darüber erklären, was auch mit einer Behinderung möglich ist. Manchmal liegt es auch einfach an einem sehr oberflächlichen Weltbild oder es schwingt die Angst mit, im Falle eines Falles alleine dazustehen und nicht genug Hilfe zu bekommen.

Lebenswert verteidigen

Was immer die Motive für diese Aussagen sind, wohl kaum eine andere gesellschaftliche Gruppe muss so oft erklären, dass ihr Leben doch lebenswert ist, wie behinderte Menschen. Auch wenn die Aussagen manchmal bewundernd gemeint sind oder eigentlich Empathie ausdrücken sollen, in der Mehrheit der Fälle wirken solche Aussagen eher bedrohlich als positiv.

Demonstration

Gerade gab es vor dem britischen Parlament eine Demonstration von Menschen mit Behinderungen, die sich gegen eine Änderung des Gesetzes zur Sterbehilfe einsetzen. Auch behinderte Mitglieder des Oberhauses setzen sich gegen die Gesetzesinitiative ein. In Österreich kämpft der behinderte Parlamentsabgeordnete Franz-Joseph Huainigg dafür, dass aktive Sterbehilfe dauerhaft verboten bleibt. Er ist Rollstuhlfahrer, auf Assistenz angewiesen und braucht ein Beatmungsgerät. Auch viele österreichische Behindertenverbände lehnen die aktive Sterbehilfe ab. In Deutschland hat der Tod Udo Reiters die Debatte um aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid weiter angeheizt.

Auch in den USA gibt es eine Bewegung von behinderten Menschen, die gegen die aktive Sterbehilfe, wie sie im Staat Oregon praktiziert wird und die jetzt Vorbild für europäische Länder werden soll, eintritt. Not Dead Yet („Noch nicht tot“) ist ein Zusammenschluss von behinderten Menschen, die dagegen kämpfen, dass ihr Leben als lebensunwert betrachtet und Sterbehilfe als Ausweg angeboten wird.

Der Tod als Sparmaßnahme?

Während in Deutschland die Kritiker gegen die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe in erster Linie von kirchlicher Seite und der Hospizbewegung kommen, wird in Großbritannien der Kampf gegen das Gesetz vor allem von behinderten Menschen angeführt – und das sehr lautstark. Sie haben Angst, dass alte und behinderte Menschen künftig gezwungen oder zumindest stark unter Druck gesetzt werden könnten, sich für den schnellen Tod statt für teure Assistenz- und Medizinleistungen zu entscheiden. Assistierter Suizid als Sparmaßnahme.

Nicht wenige behinderte Menschen haben irgendwann in ihrem Leben selber einmal die Prognose bekommen, dass sie den Unfall oder die Erkrankung nicht überleben werden und sicher bald sterben werden, leben aber entgegen der Prognose weiterhin.

Deshalb misstrauen sie den Prognosen der Medizin und sehen sie nicht als verlässlichen Partner beim Umgang mit dem Sterben an. Zudem befürchten sie, dass Angehörige Druck machen könnten, wenn durch die hohen Pflegekosten das Erbe in Gefahr ist oder die Familie anderweitig belastet wird. Viele haben Angst vor einem Dammbruch.

Viele haben Angst vor dem Druck

Die britische Behindertenorganisation Scope hat mehr als tausend behinderte Menschen zu ihrer Meinung zur aktiven Sterbehilfe befragen lassen. 64 Prozent gaben an, sie seien besorgt über den Schritt, assistierte Selbsttötung zu legalisieren. Bei jungen Befragten lag die Quote sogar noch höher. 62 Prozent befürchten, es könnte Druck auf behinderte Menschen ausgeübt werden, ihr Leben frühzeitig zu beenden.

Sehr interessant sind auch die Ergebnisse zur gesellschaftlichen Akzeptanz von behinderten Menschen. Zwei Drittel der Befragten gab an, dass sie glauben, dass behinderte Menschen oft als Belastung für die Gesellschaft angesehen werden. Drei von fünf Befragten hatten den Eindruck, dass das Leben behinderter Menschen oft nicht so wertgeschätzt wird wie das nicht behinderter Menschen. Die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen werde infrage gestellt, sagten 66 Prozent der Befragten.

So ist es nicht verwunderlich, dass viele behinderte Menschen die aktive Sterbehilfe nicht als Wahlmöglichkeit ansehen, sondern als Damoklesschwert, das über ihnen hängt oder wie der österreichische Abgeordnete Franz-Joseph Huainigg es zusammenfasste: „Jede Euthanasie-Gesetzgebung baut Druck auf behinderte Menschen auf.“

 

Wenn Olli Welke nicht zu verstehen ist

Schauen Sie auch regelmäßig die heute-show? Mehr als eine Million Menschen haben beim letzten Mal eingeschaltet, das entspricht einem Marktanteil von 11,9 Prozent. Seit 2009 läuft die heute-show im ZDF. Sie zählt zu einer der erfolgreichsten Sendungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.

Leider hat es das ZDF bis heute nicht geschafft, die Sendung auch für gehörlose und schwerhörige Zuschauer zugänglich zu machen. Denn die heute-show ist zwar eine der erfolgreichsten Sendungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, aber sie wird ohne Untertitel gesendet.

Wer gehörlos oder schwerhörig ist und Fernsehen schauen möchte, ist auf Untertitel angewiesen.

Untertitel kann man normalerweise über den Videotext zuschalten. Zwar arbeiten vor allem die öffentlich-rechtlichen Sender daran, ihr Programm zugänglicher zu machen, aber wer in den USA oder Großbritannien den Fernseher anmacht, wird feststellen, dass dort bereits 100 Prozent des Fernsehprogramms untertitelt wird – und zwar nicht nur bei öffentlich-rechtlichen Sendern sondern auch bei den Privatkanälen. Man hat die Sender dazu verpflichtet.

Nicht nur Untertitel

Und nicht nur das: Für blinde Fernsehnutzer wird in Großbritannien rund 20 Prozent des Programms der Hauptsender auf einem zweiten Tonkanal beschrieben. Audiodeskription nennt man das. Außerdem wird zusätzlich zu den Untertiteln rund fünf Prozent des BBC-Programms und ein Teil der privaten Programme in Britische Gebärdensprache übersetzt. Das betrifft vor allem Nachrichtensendungen und beliebte Serien, die im Nachtprogramm wiederholt werden. Aber auch im Kinderprogramm wird Gebärdensprache genutzt. Denn wenn Kinder noch nicht lesen können, sind sie auf Gebärdensprache und visuelle Information angewiesen, wenn sie nicht gut hören können. Aber auch viele gehörlose Erwachsene schätzen die Übersetzungen in Britische Gebärdensprache, weil sie eben gerne in ihrer Sprache Fernsehen schauen.

Während in Deutschland nun auch gehörlose und blinde Zuschauer beim Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten werden, dürfen sie aber immer noch nicht voll teilhaben. Die Mehreinnahmen, die auch durch Menschen mit Behinderungen zustande kommen, sind so hoch, dass man im März beschlossen hat, den Rundfunkbeitrag zu senken. Dabei hätte man mit dem Geld einen guten Beitrag zur Inklusion leisten können.

Eine Frage der Prioritäten

Man hätte die Programme voll untertiteln können, man hätte die Untertitelredaktionen besser ausstatten können, um die Qualität der Untertitel zu verbessern, mehr Audiodeskription anbieten können, mehr Gebärdensprache, innovative Programme im Kinderprogramm. Wenn in anderen Ländern zu 100 Prozent untertitelt wird, warum nimmt man nicht das Geld, das man zusätzlich eingenommen hat, und versucht, dieses Ziel auch in Deutschland zu erreichen?

Aber selbst wo untertitelt wird, ist die Qualität noch immer ein Problem. Derzeit sind vor allem Live-Untertitel bei Talkshows beispielsweise sehr verbesserungswürdig. Schalten Sie mal aus Spaß bei der nächsten Live-Sendung, die sie schauen, Untertitel zu. So mancher Jauch- oder Lanzsendung kann man mit Untertiteln alleine kaum folgen. Bei Lanz liegt wohl zwischen Aufzeichnung und Sendung zu wenig Zeit, um die Untertitel vorher vorzubereiten. Die schlechte Qualität der Untertitel ist wohl zum einen ein Softwareproblem, weil die Entwicklungen für englischsprachige Software angeblich weiter sind, aber es wird wohl auch zu wenig investiert. Aber selbst alte Sendungen, die man problemlos untertiteln könnte, werden nicht untertitelt.

Kein Wunder also, dass der Start von Netflix in Deutschland nicht zuletzt von gehörlosen und schwerhörigen Filmliebhabern gefeiert wurde, denn sie können endlich die Filme sehen, die ihnen das deutsche Fernsehen wegen Mangel an Untertitelung vorenthalten hat.

Aber es geht nicht nur um Filme. Man kann von der heute-show, von Talkshows und anderen erfolgreichen Sendungen halten, was man will. Aber sie bieten uns Hörenden Informationen, die an gehörlosen Zuschauern derzeit vorbeigehen. Und das vor dem Hintergrund, dass sie nicht einmal auf das Radio zurückgreifen können.

 

Meine Liebe zu Londoner Taxis

Taxi
Bild: Transport for All

Londons Taxis sind legendär. Seit mehr als 300 Jahren gibt es sie. Sie haben ein markantes Aussehen und Londons Taxifahrer gelten als relativ freundlich und ortskundig. Denn für Londons Taxischein, auch „The Knowledge“ genannt, brauchen angehende Taxifahrer durchschnittlich 34 Monate.

Ich liebe Londons Taxis sehr, denn seit dem Jahr 2000 sind alle 20.000 Londoner Black Cabs barrierefrei. All diese Fahrzeuge haben Eigenschaften, die Menschen mit Behinderungen die Nutzung erleichtern. Damit ist Londons Taxiflotte wohl die barrierefreieste der Welt. Während man in anderen Städten für ein barrierefreies Fahrzeug auf einen Spezialfahrdienst zurückgreifen muss, der schwer zu bekommen und oft teuer ist, kann ich mir in London jedes Taxi am Straßenrand heranrufen und weiß, ich zahle den gleichen Preis wie alle anderen und das Taxi ist barrierefrei. Gleiches gilt für Apps, mit denen man die Black Cabs bestellen kann. Ich muss nicht einmal angeben, dass ich Rollstuhlfahrerin bin, denn alle Fahrzeuge sind ja für mich zugänglich.

Aber immerhin, zumindest New York zieht jetzt nach. Die Stadt hat vor Kurzem beschlossen, die Hälfte seiner Taxis bis 2020 barrierefrei zu machen.

Aber was genau macht Londons Taxis barrierefrei?

Die Rampe

Alle 20.000 Londoner Taxis haben eine Rampe. Sie ist entweder zum Ausklappen in den Boden eingelassen oder der Fahrer hat eine Rampe, die er im Kofferraum verstaut hat, die er dann an die Türkante anlegt. Seit ein paar Jahren sind auch Fahrzeuge vom Typ Mercedes Vito als Taxis in London zugelassen. Auch diese Wagen haben eine Rampe, die an der Türschwelle angelegt wird. Je höher der Bordstein, desto weniger steil die Rampe. In den meisten Fällen müssen die Fahrer den Rollstuhl etwas anschieben und so beim Einsteigen behilflich sein, was die meisten aber anstandslos tun. Tun sie das nicht (und haben keinen Grund dafür), riskieren sie eine Strafe oder sogar den Entzug ihrer Taxilizenz.

Alle manuellen, aber auch die meisten elektrischen Rollstühle passen in ein Londoner Taxi. Das Dach ist höher und der Innenraum sehr groß. Das hat den Vorteil, dass man den Rollstuhl nicht verlassen muss, um Taxi zu fahren. E-Rollstuhlfahrer können in normalen Limousinen gar nicht fahren, weil ihr Rollstuhl nicht in den Kofferraum passt und zudem viel zu schwer ist. Bei den Londoner Taxis ist das kein Problem. Der Fahrer klappt die Rampe aus, man fährt hinein, der Rollstuhl wird mit Gurten festgemacht – und los geht es.

Der Schwenksitz

Eine der vielleicht am wenigsten bekannten Funktionen eines Black Cabs ist der sogenannte Swivel Seat – ein Sitz, der sich nach außen schwenken lässt, um gehbehinderten Gästen das Einsteigen zu erleichtern. Zusammen mit einer zusätzlichen Stufe, die der Fahrer vor den Sitz stellt, können auch gehbehinderte Menschen damit ziemlich einfach in das Taxi steigen. Der Fahrer schwenkt den Sitz nach außen, der Fahrgast setzt sich darauf und dann wird der Sitz zurück ins Auto gedreht.

Wie das funktioniert, sieht man hier im Video:

Die Griffe

Alle Londoner Taxis haben Haltegriffe, die auch für sehbehinderte Passagiere leichter zu finden sind. Die meisten sind gelb, was in der meist schwarzen Taxiumgebung wegen des Kontrasts hilfreich ist.

Die Induktionsschleife

Für viele schwerhörige Menschen hilfreich: Die Induktionsschleife in jedem Taxi. Damit können sie die Stimme des Fahrers direkt auf ihrem Hörgerät empfangen, wenn sie es entsprechend einstellen. Das ist vor allem wichtig, weil in Londoner Taxis aus Sicherheitsgründen zwischen dem Fahrer und den Passagieren eine durchsichtige Wand ist, die es selbst für gut hörende Menschen schwierig macht, den Fahrer zu verstehen. Deshalb gibt es eine Art Gegensprechanlage in den Taxis, die mit einer Induktionsschleife ausgestattet ist.

Wieso hat London barrierefreie Taxis?

Es war die Entscheidung des ehemaligen Bürgermeisters Ken Livingstone, die Black Cabs barrierefrei zu machen. Angesichts der schlechten Zugänglichkeit der Londoner U-Bahn wollte er, dass die Menschen wenigstens Taxis und Busse nutzen können und hat den Taxis nach einer Übergangsfrist zur Auflage gemacht, barrierefrei zu werden. Genauso wie die New Yorker das jetzt auch machen.

London hat zudem ein sehr interessantes System, das zumindest einen Teil der Spezialfahrdienste ersetzt. Jeder Londoner, der stark gehbehindert oder blind ist oder aus sonstigen behinderungsbedingten Gründen nur sehr schwer oder gar nicht öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, kann eine Taxicard beantragen, mit der man eine bestimmte Anzahl von Fahrten im Jahr zum Preis einer U-Bahnfahrt machen kann. Die Differenz zum Taxipreis zahlt die jeweilige Londoner Gemeinde, in der man wohnt.

Und warum gibt es das in deutschen Städten nicht?

Ja, das verstehe ich auch nicht. Seit Mercedes den Vito auf den Londoner Taximarkt gebracht hat, den es eigens für London in einer barrierefreien Version gibt, kann man also in einem deutschen Taxi barrierefrei durch London fahren, aber nicht durch Berlin. Jede Stadt, die in Deutschland Taxilizenzen zu vergeben hat, könnte nicht nur regeln, dass das Taxi beige sein muss, sondern auch, dass eine bestimmte Anzahl der Taxen barrierefrei sein muss. Bis diese Zahl erreicht ist, werden nur noch Lizenzen an Fahrer mit barrierefreien Fahrzeugen vergeben. Ja, ich weiß, die Taxiunternehmen wären wenig begeistert. Das waren sie auch in London nicht, aber inzwischen haben sie behinderte Passagiere als treue Kundengruppe erkannt und der Taxicard-Vertrag ist angeblich der vom Umfang größte Taxivertrag in ganz London.

 

Wie man eine barrierefreie Dienstreise (nicht) organisiert

Stefan Fricke ist Landtagsabgeordneter in NRW und Mitglied der Parlamentariergruppe Türkei. Im Oktober will die Gruppe nach Ankara, Istanbul und Zonguldak reisen. Stefan Fricke hat bedingt durch Contergan extrem kurze Arme und Beine. Er ist Rollstuhlfahrer. Deshalb, so findet der Landtag NRW, soll er zu Hause bleiben und sieht sich außer Stande diese Reise für ihn zu organisieren. Die taz hat über den Streit zwischen Fricke und dem Landtag berichtet. Es gibt auch eine Stellungnahme des Landtags, in der unter anderem behauptet wird, es gebe in der Türkei keinen barrierefreien Bus. Außerdem wird betont, man habe unter anderem für ihn eine barrierefreie Dusche und eine Toilette eingebaut und „ihm eine Reise nach Berlin ermöglicht“.

Um die Stellungnahme besser einschätzen zu können, habe ich mal nach „Accessible van Turkey“ gegoogelt. Ich hatte auch keine Ahnung, ob es da solche Fahrzeuge gibt. Nach 10 Sekunden wurde ich fündig und fand barrierefreie Kleinbusse und Taxis, unter anderem in Ankara und Istanbul. Mich überrascht das nicht, denn was meiner Erfahrung nach absolut nicht funktioniert ist, ein 08/15-Reisebüro mit solch einer Reiseplanung zu betrauen. Aber es gibt beispielsweise Spezialreiseanbieter, die sicher Auskunft geben können, wie man sowas in der Türkei organisieren kann, und er wäre auch nicht der erste Rollstuhlfahrer, der in die Türkei reist.

Von Europa bis Indien

Ich habe sehr viel Erfahrung mit Reisen als Rollstuhlfahrerin auf der ganzen Welt. Ich war auf allen Kontinenten. Auch was Reisen in Gruppen angeht, habe ich Erfahrung. Ich habe als Journalistin an vielen Pressereisen teilgenommen – ich war in ganz Europa unterwegs, in der arabischen Welt und ich war sogar in Indien, was ich bislang als abenteuerlichste Reise empfand für jemanden, die im Rollstuhl sitzt und das Land überhaupt nicht kennt.

Bei den meisten dieser Reisen stand ich vor dem gleichen Problem wie Stefan Fricke: Ich brauchte einen einigermaßen barrierefreien Transport und ich musste irgendwo zur Toilette gehen. Dabei reicht auch mir keine ebenerdige Toilette. Die Tür muss z.B. so breit sein, dass ich mit dem Rollstuhl durch passe. Alle Organisationen und Unternehmen, mit denen ich gereist bin, haben versucht, es möglichst gut zu organisieren, aber ohne Improvisation geht es eben auch nicht ganz. Aber am Ende haben wir immer eine Lösung gefunden.

Extra Wagen und Stopp in Hotels

Die Lösung bei fast allen meinen Reisen: Die Gruppe fuhr im Reisebus und ich in einem getrennten Wagen hinterher. Wenn wir von A nach B gefahren sind, hat mich immer jemand anderes aus der Gruppe begleitet. Ich hatte dadurch dennoch immer guten Kontakt zu der Gruppe.

Das Toilettenproblem war da schon schwieriger zu lösen. Aber selbst in einer Exklave des Oman habe ich es geschafft, eine Toilette zu finden, die ich benutzen konnte. Hotels sind da sehr hilfreich. Zwar haben die in vielen Ländern keine barrierefreien Toiletten – jedenfalls nicht nach meiner Definition – aber ich habe einfach gefragt, ob sie mir ein freies Hotelzimmer aufschließen können. Meist waren die Bäder groß genug, dass ich dort die Toilette benutzen konnte. Gerade in Ländern, in denen Gastfreundschaft groß geschrieben wird, war das nie ein Problem. Ich habe immer angeboten, etwas dafür zu bezahlen, aber selbst das wurde meistens abgelehnt.

Wo ein Wille ist…

Was man braucht, um solche Reisen zu organisieren: Vor allem den Willen, es möglich zu machen. Wer versucht, den Einbau einer Toilette in den Landtag, mit der Organisation einer Reise aufzuwiegen, hat irgendwie nicht ganz verstanden, um was es hier geht: Ein gewählter Abgeordneter möchte an etwas teilnehmen, an dem auch seine nichtbehinderten Kollegen teilnehmen.

Ein Bundesland wie NRW, das sich Inklusion auf die Fahnen geschrieben hat, aber es dann nicht einmal schafft eine Dienstreise für einen rollstuhlfahrenden Abgeordneten zu organisieren, erweckt bei mir starke Zweifel, ob überhaupt verstanden wurde, was Inklusion bedeutet. Es geht eben nicht darum, die normale Teilnahme an einer Reise nach Berlin und den Einbau einer Toilette als Heldentat zu verkaufen. Inklusion bedeutet, das möglich zu machen, was für andere Abgeordnete auch normal ist: An Dienstreisen ins Ausland teilzunehmen. Wieso seine Fraktionskollegen der Piratenpartei glauben, das sei sein Privatproblem, erschließt sich mir deshalb überhaupt nicht.

 

Wenn sich Arbeit nicht lohnt

Wenn Raul Krauthausen am Monatsende auf sein Konto schaut, macht es kaum einen Unterschied, ob er viel oder wenig gearbeitet hat, und das obwohl er Selbstständiger ist. Denn für ihn sind 700 Euro plus Miete das Maximum, das er verdienen kann.

Raul ist Rollstuhlfahrer und auf Assistenz angewiesen. Er braucht Assistenten, die ihm morgens und abends beim Anziehen helfen, im Bad oder beim Kochen. Die Kosten hierfür trägt das Sozialamt, aber nur wenn Raul nicht mehr als 700 Euro plus Miete verdient. Liegt sein Einkommen darüber, muss er selbst für einen großen Teil seiner Assistenzkosten aufkommen beziehungsweise dem Sozialamt seine Assistenzkosten erstatten.

Assistenzleistungen sind in Deutschland an die Sozialhilfe gekoppelt und die wiederum ist eine einkommensabhängige Leistung. Und nicht nur das: Auch Sparen darf Raul nicht, denn bei 2.600 Euro ist Schluss. Auch dann hält das Sozialamt wieder die Hand auf. Das bedeutet für ihn und alle anderen behinderten Menschen, die Assistenz brauchen, das sie auch nicht fürs Alter vorsorgen, auf ein Auto sparen oder sich ein Haus kaufen können. Und es kommt noch schlimmer: Sind behinderte Assistenznehmer in einer Partnerschaft, wird auch das Einkommen des Partners bei der Berechnung einbezogen.

Raul ist kein Einzelfall. Auch Catharina Wesemüller in Hamburg ist von der Gesetzeslage betroffen. Sie arbeitet in der freien Wirtschaft, hat BWL studiert und trotzdem lohnt sich die Leistung, die sie täglich erbringt, für sie finanziell nicht, denn auch sie ist auf Assistenz angewiesen und das Amt hält sofort die Hand auf. Da die Miete auf den Freibetrag angerechnet wird, wollte man sie sogar auffordern, eine günstigere Wohnung zu suchen nachdem sie aus einer WG ausgezogen war. Jeder, der in Hamburg schon mal eine barrierefreie Wohnung gesucht hat, weiß, wie schwierig das ist. Der NDR hat über den Fall berichtet.

In einigen europäischen Ländern sind Assistenzaufwendungen für behinderte Menschen aus der Sozialhilfe rausgenommen. Zu arbeiten lohnt sich dort auch für die Menschen, die einen hohen Assistenzbedarf haben. Schweden ist eines der bekanntesten Beispiele. Das Einkommen der Partner wird in einigen Ländern gar nicht berücksichtigt.

Zu Inklusion gehört auch, dass Leistung von behinderten Menschen anerkannt und entsprechend entlohnt wird. Viele Gesetze und Regeln, die derzeit für Assistenznehmer gelten, sind zu Zeiten entstanden, in denen niemand davon ausging, dass Menschen mit hohem Assistenzbedarf überhaupt arbeiten und eine Familie gründen wollen. Behinderten Menschen die Altersvorsorge und ein normales Familienleben mit einem durchschnittlichen Einkommen vorzuenthalten, ist genau das Gegenteil von dem, was die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Deutschland ratifiziert hat, zum Ziel hat. Wer Inklusion will, muss auch behinderten Menschen zugestehen, mehr als ein paar hundert Euro im Monat zu verdienen. Mit der jetzigen Regelung können sie unter Umständen nicht einmal den beschlossenen Mindestlohn nach Hause tragen, ohne dass ihnen das Sozialamt einen Teil davon wieder wegnimmt.

 

Nicht erwähnenswert – Gesetzentwurf zur Hasskriminalität

Im Oktober vergangenen Jahres wurde eine im Rollstuhl sitzende Frau aus Schleswig-Holstein Opfer eines brutalen Überfalls. Als sie eine Unterführung durchquerte, stürzten sich drei Männer auf sie, rissen sie aus dem Rollstuhl und schlugen wahllos auf sie ein. Dabei wurde die Frau schwer verletzt.
In Baden-Württemberg suchte die Polizei 2012 einen Täter, der auf einen Rollstuhlfahrer uriniert hatte, nachdem dieser ihn um Hilfe gebeten hatte, weil er aus dem Rollstuhl gerutscht war.

Die Bundesregierung will nun künftig Hasskriminalität stärker bestrafen. Künftig soll es höhere Strafen geben, wenn die Täter „besonders rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe und Ziele für eine Gewalttat hatten.

Symbolgesetzgebung?

Während Befürworter sich von der Gesetzesänderung erhoffen, dass die Gesellschaft, die Politik, die Polizei und auch Richter künftig stärker die Motive von Straftaten berücksichtigen, um gegenzusteuern und zu sensibilisieren, sprechen Gegner von Symbolgesetzgebung.

In der Tat geht es bei Hasskriminalität hauptsächlich darum, ein Zeichen zu setzen, aber das heißt nicht, dass das Gesetz unwichtig ist. Opfern wird signalisiert, dass die Gesellschaft und die Justiz einbeziehen, warum diese Menschen Opfer einer Straftat geworden sind: Wegen Diskriminierung.

Genau deshalb finde ich den Begriff „menschenverachtende Beweggründe“ völlig schräg. Behinderte Menschen werden nicht Opfer von Hasskriminalität, weil sie Menschen sind, sondern weil sie eine Behinderung haben. Aber dann benennt das Merkmal Behinderung doch bitte auch so im Gesetz. Minderheiten in einen Sammelbegriff zu packen ist genau das, was das Gesetz eigentlich gerade nicht tun sollte. Es sollte die besondere Situation der Opfer würdigen und transparent machen, dass es Straftaten gibt, die begangen werden, weil das Opfer eine Behinderung, eine bestimmte sexuelle Orientierung, eine andere Herkunft oder eine bestimmte Religion hat. Ja, die meisten Straftaten im Bereich Hasskriminalität basieren auf rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven, aber deshalb darf man die anderen Gruppen doch nicht unter den Tisch fallen lassen.

1800 Fälle in Großbritannien

Mit diesem Entwurf signalisiert man, die Gruppe ist nicht wert, gesondert erwähnt zu werden. Das kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein. Wenn behinderte Menschen stattdessen merken, dass der Gesetzgeber ihre besondere Lage würdigt, dann ändert sich vielleicht auch das Anzeigeverhalten der Opfer. In Großbritannien gab und gibt es viele Informationen zu Hasskriminalität und vor allem behinderte Menschen werden ermutigt, „Disability Hate Crime“-Taten anzuzeigen. Allein im vergangenen Jahr wurden in Großbritannien mehr als 1800 Fälle von „Disability Hate Crime“ von der Polizei registriert. Die Zahl steigt von Jahr zu Jahr. Aussagekräftige Statistiken zu führen, trägt ebenfalls dazu bei, Ermittler und Richter zu sensibilisieren und die Situation der einzelnen Gruppen wahrzunehmen.

Ich bin nicht die Einzige, die den Entwurf kritisch sieht. Rechtsanwalt Oliver Tolmein, der die SPD-Fraktion dazu beraten hat, kritisiert den Sammelbegriff „menschenverachtende Beweggründe“ in der „Frankfurter Rundschau“ ebenfalls: „Es geht um den besonderen Unrechtsgehalt dieser Straftaten. Wenn ich eine Frau wegen ihrer Behinderung verletze, dann bedrohe ich damit alle Menschen, die behindert sind. Warum benennt man Behinderung dann aber nicht ausdrücklich im Gesetz?“. Ja, warum eigentlich nicht, Herr Maas?

 

Wie berufliche Inklusion funktionieren kann

Kann eine Frau ohne Arme Masseurin werden? Kann ein Mann, der nicht sprechen kann, Kabarettist werden? Kann man ohne sehen zu können, Fernsehkorrespondent werden? Kann ein Rollstuhlfahrer Fußballtrainer werden?

Während vermutlich die Mehrheit der Berufsberater die Fragen mit „Nein“ beantworten würde, sieht die Realität, zumindest in Großbritannien, bereits anders aus. Sue Kent hat keine Arme, ist selbstständige Masseurin und massiert unter anderem Athleten vor und nach Wettkämpfen. Lee Ridley tourt als Comedian durch Großbritannien ganz ohne zu sprechen. Gary O’Donoghue war Politik-Korrespondent bei der BBC, stand öfter vor 10 Downing Street für Live-Schaltungen und ist unterdessen leitender Politik-Korrespondent bei BBC Radio 4. Und auch den rollstuhlfahrenden Fußballtrainer gibt es, nämlich bei Manchester United. Der Verein hat gerade den 22-jährigen Sohail Rehman als Nachwuchstrainer engagiert.

Wenn es darum geht, ob und wie behinderte Menschen arbeiten können, liegt das Hauptaugenmerk oft darauf, was sie nicht können statt nach alternativen Lösungen zu suchen und sich darauf zu konzentrieren, was jemand kann. Der Kabarettist nutzt einen Laptop, auf dem er eingibt, was er sprechen soll, die Masseurin massiert mit den Füßen, der BBC-Korrespondent macht seine Fersehauftritte wie jeder andere auch, vorher lässt er sich vom Kamerateam entsprechend hinstellen. Und ein Trainer spielt sowieso selten selber mit, da ist es auch egal, dass er im Rollstuhl sitzt.

Was es aber braucht, um berufliche Inklusion möglich zu machen, sind Entscheidungsträger, die über ihren eigenen Tellerrand schauen und behinderte Menschen einstellen – oft schon bei Stellen, die weniger spektakulär sind als die oben genannten Beispiele. Ja, es gibt immer noch Menschen, die daran zweifeln, dass ein Rollstuhlfahrer einen Bürojob gut hinbekommt und ob man wirklich einem gehörlosen Bewerber den Job als Grafikdesigner zutrauen kann. Genau diese Einstellungen erklären unter anderem die hohe Arbeitslosenquote behinderter Menschen. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt in einer Auswertung über schwerbehinderte Arbeitslose sogar, dass diese tendenziell etwas besser qualifiziert sind als nichtbehinderte Arbeitslose.

Notwendig ist zudem ein niederschwelliges Unterstützungssystem für die behinderten Menschen und für die Arbeitgeber. Manche behinderte Menschen brauchen eine besondere Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsassistenz. Diese Kosten werden in Deutschland eigentlich von Kostenträgern übernommen. Aber niederschwellig heißt nicht, dass von den Kostenträgern erst einmal die Arbeitsfähigkeit des behinderten Arbeitnehmers grundsätzlich in Frage gestellt wird, um Kosten sparen zu können. Oder dass man ständig als potenzieller Betrüger hingestellt wird, wenn man Assistenzleistungen beantragt. Oder dass die Bewilligung dieser Unterstützung Wochen oder Monate dauert während der behinderte Arbeitnehmer keine vernünftige Arbeitsleistung erbringen kann, weil die notwendige Arbeitsplatzausstattung fehlt.

Niederschwellig bedeutet genau das, was ich in England selbst erlebt habe: Dass ich einen (!) Anruf tätige bei einer zentralen Hotline, man sich anhört, was ich benötige, mir am Ende des Telefonats die Bewilligung mündlich zusagt, ich am nächsten Tag die Assistenz organisieren kann und am Tag darauf das Bewilligungsschreiben in der Post ist. Und warum? Weil die Briten erkannt haben, dass es viel teurer ist, behinderte Menschen in die Sozialhilfe oder in die Erwerbsunfähigkeitsrente abzuschieben als Assistenz und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich schaffen behinderte Menschen auch noch Arbeitsplätze in Form von Assistenzkräften. Vor ein paar Jahren gab es eine Studie zu „Access to Work“. So heißt das Programm, aus dem die berufliche Assistenz und Hilfsmittel bezahlt werden. Jedes Pfund, das der britische Staat in behinderte Menschen am Arbeitsplatz investiert hat, kam über Steuern und eingesparte Sozialleistungen wieder zurück. Es gibt sogar Schätzungen, die davon ausgehen, dass das Doppelte wieder in die Staatskassen zurückgespült wird. Das haben viele Kostenträger in Deutschland leider noch überhaupt nicht begriffen.

Das Abschieben von behinderten Menschen aus dem Arbeitsleben ist nicht nur unsozial, denn Arbeit hat nicht zuletzt auch eine soziale Funktion. Aber wem das als Argument nicht genügt: Es ist auch volkswirtschaftlich Unfug, Menschen nicht entsprechend ihren Fähigkeiten einzusetzen und die notwendigen Voraussetzungen dafür zu verweigern.