Es sollte ein strammes Gesetz gegen eine vermeintliche Islamisierung sein und wurde dennoch zur Farce: Der sozialdemokratische Bundeskanzler Christian Kern nannte das österreichische Vermummungsverbot während des Wahlkampfs “eine gute Nachricht”. Rechte und Konservative jubelten, dass Burkas und Nikabs nun endlich von den Straßen des Landes verschwinden würden. Die Absurditäten, die das Verhüllungsgesetz, das am 1. Oktober in Kraft trat, nach sich zog, wurden in Kauf genommen – oder man dachte erst gar nicht daran.
Das Gesetz wurde derweil zur Realsatire: Ein Ninja in einem Lego-Store löste einen Polizeieinsatz aus, ein Geschäft ließ ein Testimonial mit Maske als Werbeaktion öffentlichkeitswirksam von Beamten ermahnen und selbst Lesko, das Maskottchen der „Demokratiewerkstatt“ des Parlaments, rief die Exekutive auf den Plan. Und eine Studentin wurde abgemahnt, weil sie einen Schal trug – bei 14 Grad.
Außer Kraft gesetzt ist das Vermummungsverbot unter anderem bei Traditionsveranstaltungen und als Schutz vor Kälte. Nur: Wann ist es kalt genug? Und wie kann sich der geneigte Österreichbesucher vor Anzeigen schützen?
Eine neue Website hilft weiter: Schal-legal.at listet für Orte auf, ob es dort gerade legal oder illegal ist, einen Schal im Gesicht zu tragen.. Die Macher gehen davon aus, dass bereits ein „schwacher Kältestress“, der bei unter null Grad gefühlter Temperatur eintritt, genügt, um einen Schal im Gesicht zu rechtfertigen – und bezieht sich dabei auf den deutschen Wetterdienst. Um diese gefühlte Temperatur zu berechnen, wird die sogenannte Wind-Chill-Formel des amerikanischen Wetterdienstes benutzt.
Wer also demnächst vorhat, in die Alpen oder nach Wien zu fahren, tut gut daran, die Seite ab und an zu checken, um zu klären, wo der Schal im Gesicht gerade erlaubt ist. Alle Angaben sind natürlich ohne rechtliche Gewähr. Herzlich Willkommen in Österreich!