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Bischof Huber: Moscheebauten als Machtansprüche?

 

Unter den Kirchen in Deutschland scheint sich beim Dialog mit den Muslimen eine Art Arbeitsteilung herauszuschälen. Die katholische Kirche setzt eher auf eine Strategie der Umarmung  – unterbrochen von gelegentlichen Ausbrüchen wie der Regensburger Rede des Papstes, Kardinal Lehmanns Zweifeln an der Anerkennungsreife der Islamischen Verbände und Kardinal Meisners Absage an  interreligiöse Feiern.

Die evangelische Kirche hingegen hat den Part der konsistenten inhaltlichen Auseinandersetzung gewählt, auch um den Preis des lieben Dialogfriedens. Das ist in ihrem Papier „Klarheit und gute Nachbarschaft“ deutlich geworden. Der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, meldet sich nun mit einem Zwischenruf zum Moscheebaustreit zu Wort:

Huber sieht in den zunehmenden Neubauten von Moscheen in Deutschland «offenbar eine groß angelegte Moscheebau-Initiative in den muslimischen Gemeinden» im Land. «Die Frage muss erlaubt sein, inwieweit es sich dabei um die legitime Befriedigung religiöser Bedürfnisse handelt oder ob weitergehende Machtansprüche damit verbunden sind», sagte Huber am Montag in Berlin.


Bischof Wolfgang Huber
Fest stehe, dass gegenwärtig mehr Moscheen neu gebaut würden als bisher existierten. Nach Angaben des Islamarchivs in Soest sind in Deutschland zurzeit 184 Moscheen im Bau oder in Planung. Bereits genutzt würden 159 Moscheen. Dabei handelt es sich um «Klassische Moscheen», die durch Kuppeln oder Minarette auch von außen erkennbar seien. Dazu kommen etwa 2600 Gebets- und Versammlungshäuser und außerdem Schulmoscheen und islamische Gebetsstätten.

Huber betonte trotz dieser Kritik, Religionsfreiheit sei immer auch die Freiheit des Andersgläubigen. «Wir selbst können unser Verständnis von Freiheit nicht davon abhängig machen, ob sie in anderen Ländern gewährt wird oder nicht.» Das schließe natürlich auch den Bau von Moscheen hierzulande ein. «Es ist doch besser, Muslime bewegen sich in ihren Moscheen als in irgendwelchen Hinterhöfen», so Huber.

Allerdings trügen auch die Angehörigen anderer Religionen eine Mitverantwortung für die Wahrung von Religionsfreiheit und Toleranz. «Wer sich auf die Religionsfreiheit beruft, muss auch die anderen Aussagen unserer Verfassung akzeptieren. Die Gleichbehandlung von Mann und Frau gehört ebenso dazu wie die Freiheit, die Religion zu wechseln. Keine Religion kann Gewalt rechtfertigen», betont Huber.

So stelle ich mir eine standhafte und prinzipienfeste Islamkritik vor: Die andere Seite nicht von vornherein aus unserer Werte- und Verfassungswelt herausdefinieren, sondern sie in die Mitverantwortung für Religionsfreiheit und Toleranz hineinziehen. Machtansprüche in Frage stellen, ohne unsere freiheitlichen Prinzipien aufzugeben.