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36. Prozesstag – Entscheidung über Befangenheitsanträge und Mordfall Mehmet Kubaşık

 

Das Münchner Oberlandesgericht hat die Befangenheitsanträge gegen alle fünf Richter als unbegründet abgelehnt. Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten die Ablehnungsanträge nach einem Streit um Anwaltsgebühren gestellt. (Vgl. Medienlog vom 18. September 2013)

Am 36. Verhandlungstag ging es zudem um den Mord an Mehmet Kubaşık, der am 4. April 2006 in seinem Kiosk in Dortmund erschossen wurde, dazu sagten Polizeibeamte aus.

Nebenkläger-Anwältin Doris Dierbach stellte einen Beweisantrag: Sie will eine Dortmunder Zeugin laden, die Beate Zschäpe in der ersten Aprilwoche 2006 zusammen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Dortmund gesehen haben will.

Der Verteidger des Mitangeklagten Carsten S. kündigte an, das S. auf Fragen der Verteidiger des Angeklagte Ralf Wohlleben antworten wird. Das hatte S. zuvor abgelehnt, weil Wohlleben im Prozess schweigt.

Am gestrigen Mittwoch sollte eigentlich Gamze Kubaşık, die Tochter des ermordeten Mehmet Kubaşık, aussagen. Da der Prozesstag wegen der Befangenheitsanträge jedoch ausfiel, wird es noch dauern, bis sie vor Gericht gehört wird. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Hier ein ausführlicher Artikel über den 36. Prozesstag von unserem Autor Tom Sundermann. Weitere Berichte fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.