Kommentarregeln

Selbstverständlich gilt für die Diskussion auf dem NSU-Prozess-Blog die Netiquette von ZEIT ONLINE. Um den Besonderheiten dieses Blogs gerecht zu werden, bitten wir Sie, in Ihren Kommentaren zudem folgende Regeln zu beachten:

Stützen Sie sich nur auf verlässliche Quellen: Tatsachenbehauptungen sollten Sie belegen. Nutzen Sie dazu Quellen, die als verlässlich und verifizierbar gelten – das sind typischerweise Beiträge in Medien. Nicht verlässlich und verifizierbar sind tendenziöse Blogs sowie angebliche Ermittlungsdokumente.

Verzichten Sie auf Spekulationen: Kommentare dienen der Meinungsäußerung. Lassen Sie Ihre Gedanken nicht in Richtung von Verschwörungstheorien abgleiten. Das erreichen Sie, indem sie sich auf nachvollziehbare Argumente und/oder seriöse Quellen beziehen.

Beachten Sie Persönlichkeitsrechte: Zeugen und Angeklagte im Prozess haben Anspruch auf den Schutz ihres Persönlichkeitsrechts. Wenn Sie über Menschen diskutieren, die in Zusammenhang mit dem NSU-Komplex stehen, jedoch nicht namentlich im Fokus der Öffentlichkeit, kürzen Sie den Nachnamen nach dem ersten Buchstaben ab. Unbedenklich ist die Nennung eines Namens, wenn er auch auf ZEIT ONLINE ausgeschrieben ist.

Um die Qualität der Diskussion sicherzustellen, behalten wir uns vor, nicht sachgerechte Kommentare zu bearbeiten oder kommentarlos zu löschen.