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Das Taktieren der Verteidiger – das Medienlog vom Donnerstag, 14. November 2013

 

Die Berichterstattung über den 55. Verhandlungstag drehte sich vor allem um den Zeugen Andreas S. – der im Endeffekt nicht aussagte, weil er fürchtete, sich selbst zu belasten. Nach Meinung der meisten Prozessbeobachter wollte der Verteidiger Ralf Wohllebens, Olaf Klemke, die Aussage des Zeugen verhindern.

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„Aus Sicht der Bundesanwaltschaft kann Andreas S. nicht vorgehalten werden, an der Mordserie mitschuldig zu sein, da dem Zeugen keine Kenntnis der Pläne des NSU nachzuweisen ist“, schreibt Frank Jansen im Tagesspiegel. Das habe der Verteidiger Wohllebens  anders gesehen und gefordert, Richter Götzl müsse den Zeugen auf sein Recht auf Verweigerung der kompletten Aussage hinweisen und ihm zudem anbieten, sich einen Anwalt als Beistand zu nehmen. Das Ergebnis: „Nach längerer Beratung mit den anderen Richtern belehrte Götzl entsprechend Andreas S., der prompt ankündigte, sich einen Anwalt als Zeugenbeistand suchen zu wollen.“ Jansen kommentiert: „Klemkes Engagement ist offenbar nicht nur reine Menschenfreundlichkeit. Andreas S. hat gegenüber der Polizei Klemkes Mandanten Wohlleben belastet. Der soll die Beschaffung der Waffe eingefädelt haben.“

Dieser Meinung ist auch Gisela Friedrichsen von Spiegel Online, die schreibt, Klemke habe Wohlleben vor einer eventuell belastenden Zeugenaussage schützen wollen. Dass er es geschafft hat, die Zeugenaussage zu verhindern, sei eine „kleine juristische Sensation“. Klemke beherrsche die Strafprozessordnung und stelle das bei jeder Gelegenheit fast lustvoll zur Schau.

Von einem Duell der Anwälte schreibt die türkischsprachige Sabah. Die Anwälte hätten die Aufnahme der Akten über den ehemaligen Verfassungsschützer Andreas T. in den Prozess beantragt, dem Zeugen geraten, sich eine Rechtsberatung zu nehmen, und gefordert, dass ein Gutachten des Magazins Stern als Beweismittel zugelassen wird.

„Im NSU-Prozess ist gerade der Wurm drin“, kommentiert Hannelore Crolly von der Welt und vermutet: „Es scheint: Je näher die befragten Zeugen jener Welt stehen, die den NSU hervorgebracht und vermutlich unterstützt hat, desto schlechter sind Gedächtnis und Beobachtungsvermögen.“ Allein zum Wochenauftakt habe Götzl vier von acht Zeugen wieder heimgeschickt, weil sich andere Befragungen in die Länge gezogen hätten, schreibt Crolly.

Ebenso sieht das Tom Sundermann von ZEIT ONLINE: „Vor Gericht beginnt die Zeit der Zeugen, die sich womöglich selbst die Finger schmutzig gemacht haben“, schreibt er. Je näher einer der früheren Kameraden dem Umfeld von Zschäpe und Mundlos sei, desto weniger verrate er im Gerichtssaal. Sundermann kritisiert das Gericht: Dass die Aussage von S. verschoben werden musste, liege auch daran, dass das Gericht „nicht sonderlich klug“ geplant habe. „Dass ein Schlüsselzeuge wie Sch. (S.) einen Beistand brauchen wird, damit war zu rechnen.“

Ähnlich die Bewertung von Karin Truscheit in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die die letzten Verhandlungstage zusammenfasst: Die Aussagebereitschaft lasse naturgemäß nach, weil die Zeugen thematisch den Anklagepunkten Waffenlieferung und Unterstützung des NSU zuzuordnen seien. Daher sei es nicht ungewöhnlich, dass der Prozess nun ins Stocken gerate.

Tanjev Schultz von der Süddeutschen Zeitung konzentriert sich auf die Beweisanträge, die einige Nebenkläger gestellt haben. Sie wollen sämtliche Akten zum ehemaligen Verfassungsschützer Andreas T. für das NSU-Verfahren einbeziehen, um T.s Rolle zu klären. Das Gericht habe die Einbeziehung der Akten vor Kurzem abgelehnt, doch damit hätten sich die Anwälte nicht zufrieden gegeben.

Julia Jüttner von Spiegel Online widmet sich in einem Hintergrundartikel dem Zeugen Frank L., der den rechten Szeneladen Madley in Jena betrieben hat. Über seinen Ladentisch soll die Mordwaffe gegangen sein, und L. sagte vergangene Woche als Zeuge vor Gericht aus. Er gab jedoch an, sich an viele Dinge nicht erinnern zu können (Medienlog vom 8. November). Jüttner schlüsselt auf, wie fest L. in der rechten Szene verwurzelt war. Unter anderem sei er Anhänger der Skinheadgruppe Hatebrothers gewesen, die einen engen Kontakt zur Blood-&-Honour-Szene gepflegt haben soll. Außerdem sei er in den neunziger Jahren bei einer Kreuzverbrennung in Oßmaritz dabei gewesen. Bei dieser Veranstaltung wurde die Reichsflagge gehisst und der Hitlergruß gezeigt. Ebenfalls anwesend: Uwe Böhnhardt, Ralf Wohlleben und Holger G.

Zum Gutachten, das der Stern anfertigen ließ, schreiben die Autoren Wigbert Nöer und Nina Plonka: „Die beiden Wissenschaftler analysierten unabhängig voneinander Sprache, Stil und charakteristische Fehler im Manifest und in Briefen von Beate Zschäpe und Uwe Mundlos.“ Das Ergebnis: Zschäpe habe mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ als Koautorin am NSU-Manifest mitgewirkt. Unter anderem sprächen dafür individuelle Fehler in der Orthographie sowie Auffälligkeiten in Sprache und Stil.

Keine Berichte in englischsprachigen Onlinemedien.

 Das nächste Medienlog erscheint am Freitag,  den 15. November 2013.