An jedem Werktag fassen wir im NSU-Prozess-Blog die wichtigsten Medienberichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.
NSU-Terror seit 13 Jahren bekannt: Das ARD-Magazin „Report Mainz„ berichtet, dass der NSU bereits im Jahr 2000 von Verfassungsschützern als Terrorgruppe eingestuft wurde – noch vor dem ersten Mord an Enver Şimşek in Nürnberg. Dabei beruft sich das Magazin auf ein bislang geheim gehaltenes Dokument des sächsischen Verfassungsschutzes. Darin heißt es: „Das Vorgehen der Gruppe (gemeint ist das Neonazi-Trio) ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen.“
Und weiter: Ziel der Vereinigung sei es, „schwere Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu begehen. Der ehemalige Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye sagte im Beitrag: „Alles, was wir heute wissen, steht da drin. Mit anderen Worten: Wären sie dran geblieben, hätte es diese Mordserie nicht gegeben.“
(NSU) Nazi üçlüsü 2000’de „terör örgütü“ olarak kayıtlara geçmiş!#NSU: Behörden gingen bereits 2000 von Terror auspublikative.org/2013/05/21/nsu…
— Ali Kılıçarslan (@KilicarslanA) 21. Mai 2013
Mit dem Schreiben, das „Report Mainz“ vorliegt, wird die geheime Überwachung von Telefongesprächen und dem Briefverkehr des NSU-Trios und vier weiteren namentlich genannten Unterstützern beantragt. Laut Blog publikative.org hatte die Zeitung die Welt bereits im Oktober 2012 über diese Abhörmaßnahme berichtet. Damals habe es einen Streit zwischen dem sächsischen Innenminister Markus Ulbig und dem Welt-Reporter Uwe Müller gegeben.
#nsublog Ich empfehle: „Schweigende Angeklagte im NSU-Prozess“ – theeuropean.de/heinrich-schmi…
— Philipp Guttmann (@PhilippGuttmann) 21. Mai 2013
„Muss sie wirklich nichts sagen? Muss sie nicht.“: Mit Beate Zschäpes Recht zu Schweigen beschäftigt sich Heinrich Schmitz im Magazin The European. Dass die Hauptangeklagte – „wie die meisten Angeklagten – an einer Aufklärung kein gesteigertes Interesse haben kann, leuchtet auch dem Unbedarftesten ein“, schreibt Schmitz. Aus dem Schweigen eines Verdächtigen oder auch eines Angeklagten dürften keine Schlüsse gezogen werden. „Was auch immer der Innenminister oder wer auch immer sich wünscht, Angeklagte dürfen uneingeschränkt schweigen und auch der Angeklagten Zschäpe kann und darf niemand dieses Recht absprechen“, kommentiert Schmitz.
Nazi-Netzwerk in Dortmund: Von engen Verbindungen zwischen einem Dortmunder Nazi-Netzwerk und dem Umfeld des NSU berichtet die Tageszeitung WAZ. Demnach trafen sich Dortmunder Neonazis bereits 1995 mit Uwe Mundlos. Aus Unterlagen des Bundeskriminalamtes gehe zudem hervor, dass sich Dortmunder Neonazis 2001 mit der NSU-Unterstützerin Antje Pobst trafen.
In englisch- und türkischsprachigen Medien waren Online am Morgen keine Artikel zum NSU-Prozess verfügbar.
Im Laufe des Tages veröffentlichte die Europa-Ausgabe der türkischen Tagezeitung Hürriyet einen Beitrag zum Thema NSU. Der Artikel greift die Recherchen der ARD auf: „Die Organisation (NSU) war seit 13 Jahren bekannt“, titelt die Zeitung.
Das englischsprachige Nachrichtenportal The Local und das in der Türkei ansässige Portal World Bulletin berichten ebenfalls über die geheimen Dokumente, die der ARD vorliegen.
Das nächste NSU-Medienlog erscheint am Donnerstag, den 23. Mai.