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Die lieben Kollegen

Kollegenschelte auf heise.de (Telepolis) für meine Interventionen in Sachen Uni Osnabrück:

Doch für eine differenzierte Betrachtung scheint es bereits zu spät zu sein. Seit sich der ehemalige taz- und heutige Zeit-Redakteur Jörg Lau des Themas angenommen und das Vorgehen der Niedersachsen für „haarsträubend“ befunden hat, steht Zaidan im Mittelpunkt einer kontroversen Online-Diskussion, deren Urheber nun einmal findet, dass „Leute mit solchen Verbindungen in unserer Ausbildung von Religionslehrern nichts zu suchen haben“. Die Debatte droht damit endgültig auf  Schlagzeilenniveau abzusinken.

Denn auch wenn der Hinweis auf eine mögliche Infiltration einzelner Verbände durch orthodoxe oder gar radikale Islamisten nicht von der Hand zu weisen ist und es ganz sicher nicht im Interesse der deutschen Bildungs(Politik) liegen kann, ihnen hierzulande ein Forum zu bieten, gibt es grundsätzlich keine wirkliche Alternative zu Kontaktaufnahmen, Gesprächen und Verhandlungen.

Die Übernahme des Schulfachs Islam in das öffentliche Unterrichtsangebot kann zumindest ein Schritt auf dem Weg in die richtige Richtung sein.

Ich habe immer für einen islamischen Religionsunterricht plädiert. Allerdings ist doch wohl entscheidend, mit wem man einen solchen konzipiert und durchführt.

Und was soll heissen, es gebe „keine Alternative“ zu Gesprächen? Erstens gibt es eine regelrechte Dialog-Industrie mittlerweile, und ich bin selbst ein williger (wenn auch skeptischer) Teil derselben, und zweitens kann daraus doch nicht folgen, dass man mit jedem reden muss. Reden soll man auch mit extremen Vetretern, so lange sie gewaltfrei sind. Aber daraus kann doch drittens nicht gleich folgen, dass man ihnen Mitsprachen bei Curricula einräumt.

Merkwürdiger Weise macht Thorsten Stegemann diesen Punkt in seinem Artikel dann selbst – angesichts der Islamischen Föderation (i.e. Milli Görüs), die in Berlin den Islamunterricht erteilt.

Was also wollte er mir eigentlich vorwerfen?

 

Ajatollah Christina macht weiter

Christina von Braun setzt ihre Kopftuch-Kampagne fort, diesmal im St. Galler Tagblatt:

Christina von Braun: In der Tat wird das Kopftuch dazu benützt, um Phantasien über eine Verwestlichung anderer Kulturen in die Wirklichkeit umzusetzen. Bei den Debatten um das Kopftuch geht es nicht nur um Religion und Politik, sondern auch um die Geschlechterordnung, um die im Islam angeblich unterdrückte Frau. Dabei können es durchaus Feministinnen sein, die sich zum Sprachrohr einer Idealisierung des Westens machen. Sie vertreten einen radikalen Aufklärungsimpetus und bedenken gar nicht, dass die Aufklärung zwar das allgemeine und schliesslich auch das Frauenstimmrecht gebracht hat, dass diese Entwicklung andererseits aber auch mit einer rasanten Entkleidung des weiblichen Körpers im öffentlichen Raum einherging – und genau diese Entblössung wird uns heute als «Emanzipation» und Freiheit verkauft.

Liegt solchen Anschauungen eine verzerrte Selbstwahrnehmung des Westens zu Grunde?

von Braun: Es ist doch unbestreitbar, dass vieles von dem, was bei uns mit dem Islam in Zusammenhang gebracht und vehement abgelehnt wird, genauso oft in den westlichen Gesellschaften vorkommt. Wenn bei uns so häufig die Unterdrückung der Frau im Islam und die gegen sie gerichtete männliche Gewalt thematisiert wird, dann scheint das auch die Funktion zu haben, von dem im Westen gegen Frauen gerichteten Gewaltpotenzial abzulenken. In Wahrheit gibt es in den westlichen Haushalten ebenso viel Gewalt wie in den islamischen. Aber das Nachdenken über diese Gewalt verschwindet hinter der Erregung über die Gewalt gegen die Frau in islamischen Gesellschaften.

Währenddessen sind im Iran wieder 5 Frauen verhaftet worden, die an der Unterschriftenkampagne für eine Verfassungsreform teilnehmen. Diese Kampagne hat zum Ziel, die Diskriminierung von Frauen im Familienrecht, Erbrecht und Strafprozessrecht zu beenden:

According to Zanestan website, “Nahid Keshavarz, Sara Imanian and her husband, Mahboubeh Hosseinzadeh and Saeedeh Amin were taken to the Vozara complex responsible for combating social corruption immediately after their arrests, but were later transported to the Niloufar Square’s police station number 104.”

According to this website, “Officers told the families of those arrested to contact the police station the next day in order to obtain information about the condition of their loved ones.”

The arrests of these five activists is the continuation of the wave of violent confrontations that began last spring, when security forces attacked a women’s peaceful gathering at Haft-e Tir Square in downtown Tehran.

Die fünf Verhafteten trugen übrigens alle Kopftuch.

Oh, nein! Ich habe es schon wieder getan. Ich habe vom Gewaltpotenzial des westlichen Mannes abgelenkt.

Über die Osterfeiertage sollten wir alle üben, die (zum Glück ohnehin schwer zu merkenden) Namen der Verhafteten zu vergessen. So wird die Sache der westlichen Frau einen mächtigen Schritt vorankommen.

 

Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi: Lasst das iranische Volk über das Atomprogramm abstimmen

Die iranische Anwältin Schirin Ebadi, Nobelpreisträgerin 2003, belebt die inneriranische Debatte über das Atomprogramm mit einem überraschenden Vorschlag: Es müsse ein Referendum über das Nuklearprorgramm abgehalten werden.

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Schirin Ebadi Foto: UN

Ebadi schreibt in einem Text für Rooz Online:

It seems that now, both within and outside the Iranian government, all those who hold a position with respect to Iran’s nuclear program are in complete and unanimous agreement over one thing: that the nuclear program has direct and serious effects on the fate of Iranians. If this is the case, then citizens of Iran have the right to express their position in a legally defensible and transparent environment, and furthermore, to expect that their views are taken into account in choosing the direction of Iran’s nuclear policies. (…)

Clearly, no nation will be ready to pay the price of policies that a majority of its citizens oppose. Hence, this will bring about a dangerous and uncertain situation for the Iranian government in its confrontation with the international community, forcing it to “retreat” under pressure from below. This presents the Iranian government with a face-saving opportunity to retreat from its current position in an “honorable” way, rather than be labeled to be scared of international pressures.

Das ist frech: Ebadi bietet der Regierung, den „ehrenwerten Ausweg“ an, unter „Druck von unten“ das Programm zu beenden und somit ihr Gesicht zu wahren, statt den Eindruck zu erwecken, man habe „Angst vor internationalen Druck“.

Bemerkenswert ist daran nicht nur die ungeheuerliche Chuzpe von Frau Ebadi gegenüber dem klerikalen Establishment. Ebenso bemerkenswert ist die Klarheit, mit der sie den Konflikt als einen zwischen Iran und der „internationalen Gemeinschaft“ erkennt – und nicht etwa nur Irans mit „dem Westen“ oder den USA, wie es die Regierungspropaganda gerne darstellt.

Schirin Ebadi sagt dem iranischen Establishment ziemlich unverblümt, dass es nicht im Interesse des iranischen Volkes handelt.

Es wäre wünschenswert, dass solche Debatten – die auch durch die Sanktionspolitik mit angeschoben werden – im Westen zur Kenntnis genommen werden. Es tut sich etwas.

 

EU will Islamismus eliminieren (keine Panik, nur aus den Wörterbüchern!)

Die EU bekämpft den Islamismus jetzt mit einer neuen Methode: Sie streicht ihn einfach aus den Wörterbüchern.Es gibt ein geheimes Handbuch für Sprecher der EU, das eine „nicht-anstössige Sprache“ vorgibt für den Fall, dass Anti-Terror-Maßnahmen verkündet oder terroristische Anschläge kommentiert werden müssen. Interessant sind aber vor allem die Worte, die nicht gebraucht werden sollen. Darunter sind nach einem Bericht des Daily Telegraph Dschihad, islamisch, Fundamentalist.

The word „jihad“ is to be avoided altogether, according to some sources, because for Muslims the word can mean a personal struggle to live a moral life.

One alternative, suggested publicly last year, is for the term „Islamic terrorism“ to be replaced by „terrorists who abusively invoke Islam“.

An EU official said that the secret guidebook, or, „common lexicon“, is aimed at preventing the distortion of the Muslim faith and the alienation of Muslims in Europe.

Super. Ich finde, man sollte die Richtlinien sofort anwenden, um die Geiselkrise mit Iran zu entschärfen.

„15 britische Soldaten befinden sich immer noch in der Gewalt Obhut des Mullah-Regimes Staates, der sich missbräuchlicher Weise Islamische Republik nennt.“

(Oh, das klingt ja gar nicht freundlicher. Mist. Was machen wir bloss, wenn die Iraner darauf beharren, ihr Staat sei eine Islamische Republik!)

Und auch im Nahen Osten sehe ich Schwierigkeiten für die EU-Sprachpolizei heraufziehen:

„Die EU verurteilt den Anschlag in Tel Aviv, zu dem sich eine irritierender Weise Islamischer Dschihad genannte Gruppe bekannt hat. Es kann sich bei dieser Bezeichnung nur um einen Irrtum handeln, weil Dschihad laut den EU-Richtlinien die Bemühung um ein moralisches Leben bedeutet. Die EU fordert also den fälschlicher Weise so genannten Islamischen Dschihad hiermit ultimativ auf, wenn schon nicht mit den Anschlägen, so doch wenigstens mit dem Missbrauch des Wortes Dschihad aufzuhören. Denn das Festhalten an dieser Bezeichnung könnte die nicht-terroristischen Muslime verletzen.“

Im Ernst: Statt den Muslimen die Debatte zu überlassen, wer sich denn nun zu Recht auf den Islam berufen darf, und wer durch seine Terror-Praxis dem Islam einen schlechten Namen gibt, will man lieber eine politisch korrekte Terminologie, um den Konflikt von vornherein zu vermeiden.

Das ist praktizierte Gegenaufklärung im Gewand des humanen Fortschritts, und ein Schlag ins Gesicht jedes friedliebenden Muslims, der den Dschihadismus als Perversion und Kidnapping seines Glaubens sieht – als ein Problem, das ihn und alle Wohlmeinenden etwas angeht.

 

Ajatollah Christina

Christina von Braun, Gender-Forscherin,
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sagt auf „Muslimische Stimmen„:

„Zum Beispiel das Bild von der unterdrückten Frau im Islam. Solche Behauptungen werden einfach in den Raum geworfen, und keiner hinterfragt sie. Und wenn man nachfragt: Wen meinst du genau? Heißt es als Antwort: Die Frauen mit Kopftuch. Und dann soll das Kopftuch als ‚eindeutige‘ Symbolik diese Behauptung belegen. Man muss einfach mal in Erinnerung rufen, dass auch in deutschen und amerikanischen, wie natürlich auch in muslimischen, Haushalten Gewalt am weiblichen Körper verübt wird. Die Projektionen auf ‚Die Frau im Islam’ sind Ablenkungsmanöver von den Problemen in den westlichen Ländern.“

Das hätte der iranische Revolutionsführer nicht besser sagen können, dass der Westen bloss von eigenen Problemen ablenken möchte, wenn er immer auf die Lage der islamischen Frauen verweist.
Ich finde allerdings, man sollte das konsequent zuende denken: Nur das Kopftuch – nein, der Vollschleier, kann die Frau davor beschützen, zum Sexualobjekt degradiert zu werden, wie es im Westen gang und gäbe ist. Der Westen (i.e. der verhasste westliche Mann) mit seinem Fortschrittglauben und seinen kolonialen Eroberungen will nun auch noch die muslimische Frau befreien (und so genannte Feministinnen helfen ihm dabei!): Denn die muslimische Frau mit Kopftuch ist der letzte noch nicht kolonialisierte Flecken dieser Erde!

Unterm Dirndl wird gejodelt, doch unterm Schleier wächst der Widerstand!

Dies hier ist meine Lieblingspassage, schöner kann man es sich nicht ausdenken:

Der fremde Kontinent, der erobert werden musste, war ein weiblicher Körper, der schwarze Kontinent und natürlich auch die Kolonien waren weibliche Körper, die man imaginär befruchten, penetrieren und erobern musste. Diese Fantasie hat im Westen eine lange Geschichte. Wenn im Westen der weibliche Körper so rasant schnell und radikal entblößt worden ist, steckt keine Befreiung der Frau dahinter, sondern vielmehr ein Wunsch, auch hier am weiblichen Körper einen bestimmten Fortschrittsgedanken festzumachen. In dem Zusammenhang muss man auch über die weiblichen Essstörungen reden, die zuerst in den westlichen Industrieländern aufgetaucht sind. Magersüchtige Frauen wollen nicht – wie so oft behauptet – einem Schönheitsideal entsprechen, sondern wenn man mit ihnen spricht, sagen sie, sie wollen ‚leicht’, ‚dünn’ oder ‚unsichtbar’ sein. Das heißt, sie wollen sich einem Druck auf den weiblichen Körper entziehen, diesen als nackte Wahrheit – als entblößtes Fleisch – im öffentlichen Raum auszustellen.“

Wenn die Frauen im Westen also entweder „radikal entblösst“ werden, oder sich nur durch Magersucht dem Sex-Terror entziehen können, folgt zwingend:

„Am Problematischsten (…) ist, dass so ein bestimmter westlicher Feminismus sich hinstellt und sagt: Ihr braucht nur so zu werden wie wir, dann seid ihr glücklich.

Wir schließen:
Magersucht und Kolonialismus – dagegen hilft nur Totalverschleierung.
Freiheit ist Sklaverei, Anpassung ist Widerstand, Kopftuchtragen ist der wahre Feminismus! Das Kopftuch ist der Aufstand gegen die Eroberungslust des westlichen Mannes!
Scheich Karadawi, übernehmen Sie!

 

Fachliche Kooperationen

In der Pressemitteilung der Uni Osnabrück hatte es geheissen, „fachliche Kooperationen bestehen mit der Islamischen Religionspädagogischen Akademie in Wien und theologischen Fakultäten in der Türkei“.

Nun teilt die Uni mit, „Kooperationsverträge zwischen der Universität Osnabrück oder einzelnen ihrer Fächer und Fachbereiche einerseits und der IRPA Wien andererseits bestehen nicht und sind auch nicht beabsichtigt“.

Heisst das nun, dass man zwar fachlich kooperiert, aber keine Verträge bestehen?

Am Ende läuft die Stellungnahme der Universität darauf hinaus, dass eine Institution, die in Österrreich anerkannt sei, wohl irgendwie schon in Ordnung sein müsse und als Partner in Frage komme. Sonst wäre es nicht sinnvoll, in der Stellungnahme erst so lang und umständlich die Islamische Religionsgemeinschaft, die IRPA und das IRPI zu verteidigen – bevor man dann klarstellt, es gebe keine Verträge.

Die institutionelle Trennung zwischen IRPA und IRPI, die sorgsam darauf bedacht sind, sich nur durch einen Buchstaben zu unterscheiden, ist kein Argument. Denn die beiden Institutionen teilen sich nicht nur drei Buchstaben, sondern eine Adresse und sogar ein Faxgerät.

Amir Zaidan prägt als Direktor und theologische Autorität des IRPI mit seinen Unterrichtsmaterialien wesentlich das Curriculum, nach dem durch IRPA Religionslehrer ausgebildet werden. Wie die „Klarstellung“ aus Osnabrück darlegt, soll IRPA demnächst aufbauend auf dem IRPA-Studium noch Weitergehendes eingerichtet werden:

Die Universität Wien plant, zum Wintersemester 2007/2008 einen Master- Studiengang „Islamische Religionspädagogik“ einzurichten, der, aufbauend auf den Abschluss des Studiums an der IRPA oder einem vergleichbaren Abschluss, für das Lehramt an österreichischen staatlichen Höheren Schulen und für das Management von Islamischen Organisationen qualifiziert.

Soll das etwa eine gute Nachricht sein, die uns über IRPA/IRPI beruhigt? Das ist haarsträubend. Die Verbindungen zur Muslimbruderschaft liegen bei Zaidan offen zutage. Er schreibt in seinem Lebenslauf, dass er 1993-1996 in Chateau Chinon Islamologie studiert habe. Das Institut Européen Schiences Humaines, an dem er seinen B.A. gemacht hat, steht dem U.O.I.F. nahe (der Bruderschaft-nahen Moslemorganisation in Frankreich) und ist nach eigener Aussage dem Europäischen Fatwa-Rat verpflichtet, dem langen Arm des Muslimbruder-Scheichs Jussuf Al-Karadawi in Europa.
Auf der Website des Instituts steht im Bereich „Fatwa und Theologie“ zu lesen:

Le conseil de la fatwa en Europe sera notre référant dans ce domaine.

Il est composé d’éminents savants parmi eux :

* Le Cheik Youssef El QUARADHAWI (Président du conseil)

Es ist nicht verboten, solche Verbindungen zu unterhalten. Aber Leute mit solchen Verbindungen haben in unserer Ausbildung von Religionslehrern nichts zu suchen.

 

Uni Osnabrück stellt Kooperation mit Wiener IRPA klar

Vorgestern hatte ich an dieser Stelle das Vorhaben der Universität Osnabrück aufgegriffen, zwecks der Ausbildung von islamischen Religionspädagogen mit dem Wiener IRPA zusammenzuarbeiten.
Heute erreicht mich zu dem Sachverhalt folgende Stellungnahme der Universität. (Ich werde die Aussagen später kommentieren.)

Stellungnahme

zur Beziehung zwischen der Universität Osnabrück

(Studiengang Islamische Religionspädagogik) und

der Islamischen Religionspädagogischen Akademie Wien

Die Islamische Religionsgemeinschaft ist in Österreich eine gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft und hat damit die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit diesem rechtlichen Status gehen gegenseitige Anforderungen und Pflichten für alle Beteiligten einher:

Der Staat ist in die Pflicht genommen, die Muslime als Teil nicht nur wahrzunehmen, sondern auch zu respektieren, die Islamische Religionsgemeinschaft hat mit dieser Rechtsstellung die Verpflichtung übernommen, nicht nur die pluralistische Gesellschaft und ihre demokratisch-rechtsstaatliche Instrumente zu bejahen, sondern sich in den öffentlichen Dialog einzubringen.“ Weiter„Uni Osnabrück stellt Kooperation mit Wiener IRPA klar“

 

Der Autor der Kamel-Fatwa als Ausbilder islamischer Religionslehrer in Deutschland?

Die Universität Osnabrück plant einen neuen Masterstudiengang „Islamische Religionspädagogik“, um den künftigen Bedarf an islamischen Religionslehrern decken zu helfen. (Pressemitteilung hier.)

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Amir Zaidan

Osnabrück kooperiert dabei unter anderem mit der „Islamischen Religionspädagogischen Akademie Wien“. Das von der Akademie unterhaltene „Islamische Religionspädagogische Institut“ wiederum wird von Amir Zaidan geleitet, dem Gründer und langjährigen Vorsitzenden der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen.
Herr Zaidan ist in dieser Eigenschaft zu Berühmtheit gelangt duch ein religiöses Gutachten, mit dem eine Klassenfahrt-Teilnahme muslimischer Mädchen als religiös bedenklich bescheinigt werden sollte. Es ist unter dem Namen „Kamel-Fatwa“ bekannt geworden. Muslimische Frauen dürften sich nur um die Strecke von zu Hause entfernen, die ein Kamel in einem Tag zurücklegen könne (81 Kilometer).
Laut einem Artikel in der Wiener Stadtzeitung Falter steht Zaidan bis heute zu dieser Fatwa.
In einem Wikipedia-Artikel wird dies wiederum etwas mau bestritten (die Fatwa habe nur für einen bestimmten Fall gegolten…).
Wie dem auch sei: Man wüßte gerne, ob die Uni Osnabrück sich im Klaren ist, mit wem sie da kooperiert. Ob sie Amir Zaidan zu der umstrittenen Fatwa befragt hat. Und warum sie es für pädagogisch wünschenswert hält, dass die deutsche Religionslehrer-Ausbildung von einem, vorsichtig gesagt, ultraorthodoxen Muslim, mitbestimmt wird, der jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.
(Dank an Stephanie Sellier.)

 

Grenzen der Versammlungsfreiheit

Mitblogger Prawda gibt folgendes zu bedenken:

Ich will nicht nerven, sondern nur noch ein bisschen Gedankenfutter einspeisen und zugegebenermaßen auch ein wenig polarisieren, ich hoffe im Interesse einer guten Sache.

Aus einer Pressemitteilung des OVG Münster aus dem Jahre 2001:

OVG NRW bestätigt Verbot des Einmarsches
deutscher Neonazis in die Niederlande

Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Beschluss vom 23. März 2001 das polizeiliche Verbot eines Protestmarsches deutscher Neonazis von Herzogenrath nach Kerkrade bestätigt.

Zur Begründung hat der 5. Senat u.a. ausgeführt:

” Es spricht nach summarischer Prüfung alles dafür, dass die angegriffene Verbotsverfügung rechtmäßig ist. Von der Versammlung geht nach aktueller Sachlage eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung aus, die die erlassene Verbotsverfügung gemäß § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes (VersammlG) rechtfertigt.

Die … öffentliche Ordnung wird durch Bestrebungen unmittelbar gefährdet, die die nationalsozialistische Diktatur oder ihre führenden Vertreter und Symbolfiguren verherrlichen oder verharmlosen, auch wenn damit die Schwelle der Strafbarkeit im Einzelfall noch nicht erreicht sein mag. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn eine Versammlung erkennbar ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus beinhaltet und damit all jenen grundgesetzlichen Wertvorstellungen zuwiderläuft, die Ausdruck einer Abkehr vom Nationalsozialismus sind. So verhält es sich hier…. Weiter„Grenzen der Versammlungsfreiheit“