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Der Zeuge im Mordfall Kiesewetter – das Medienlog vom Montag, 2. September 2013

 

Die Regionalzeitung Heilbronner Stimme beschäftigt sich noch einmal mit dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter und der geplanten Aussage ihres Kollegen Martin A. vor Gericht: „Der einzige Zeuge ist in der Pflicht“. Die Stuttgarter Zeitung hatte zuvor berichtet, dass A., der den Mordanschlag überlebte, als Zeuge vorgeladen werden soll. (Vergleich Medienlog vom 30. August 2013) A. ist demnach schwer traumatisiert.

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Die Autoren zitieren in der Heilbronner Stimme die Gerichtssprecherin Andrea Titz: Es gebe keine Möglichkeit, sein Gesicht zu verbergen. Bei einer „speziellen Gefährdungslage“ könne der Zeuge jedoch per Video zugeschaltet werden. Ob dies der Fall sei, könne Titz noch nicht sagen. Schwer traumatisierte Zeugen könnten jedoch einen Beistand vor Gericht mitnehmen.

Die Aussagen, die A. 2008 unter Hypnose gemacht habe, habe er selbst drei Jahre später in Zweifel gezogen, schreiben die Autoren weiter. Ebenso das Phantombild, dass er 2010 erstellt habe. Der psychiatrische Gutachter habe A.s Angaben zum Tatgeschehen als nicht verwertbar eingestuft.

Die türkischsprachige Zeitung Zaman greift den Bericht der Stuttgarter Zeitung ebenfalls auf und meldet, dass Martin A. vor Gericht aussagen wird.

Keine Berichte zum NSU-Prozess in englischsprachigen Onlinemedien.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, den 3. September 2013.