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Beate Zschäpe oder Beate Z.? – Warum Medien Namen abkürzen

 

Warum sind in den Berichten und Blogeinträgen über den NSU-Prozess die Nachnamen der Angeklagten abgekürzt, mit Ausnahme von Beate Zschäpe? Das fragte ZEIT ONLINE-Leser bekir_fr vor wenigen Tagen im Kommentarbereich eines Blogeintrags.

Details über Verdächtige oder Angeklagte in Berichten zu erwähnen, ist immer eine  Abwägung zwischen Pressefreiheit, öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrecht. Entscheidungen der Staatsgewalten sollen einerseits öffentlich nachvollziehbar sein. Deshalb sind zu Gerichtsverhandlungen grundsätzlich Besucher zugelassen (Ausnahmen gibt es, etwa im Jugendstrafrecht).

Nun ist die Öffentlichkeit eines Gerichtssaals sehr begrenzt, die Rechte der Angeklagten oder Verurteilten bleiben in dem engen Rahmen gewahrt. Erst durch die Medien erlangt ein Prozess jene Breitenwirkung, die den Schutz Betroffener erfordert. Deshalb haben sich die Berichterstatter eigene Regeln gegeben: Im Pressekodex ist fixiert (Link hier, Seite 11), dass Verdächtige oder Täter nicht identifizierbar dargestellt werden sollen, um den Betroffenen eine spätere Resozialisierung so leicht wie möglich zu machen.

Bestimmte Umstände allerdings rechtfertigen, den vollen Namen von Angeklagten zu nennen und Bilder zu zeigen. Etwa dann, wenn “das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt”. Das ist im NSU-Prozess der Fall. Beate Zschäpe wird verdächtigt, als Haupttäterin an der Mordserie beteiligt gewesen zu sein, ebenso wie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Die Medien gehen davon aus, dass Zschäpe schon durch die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft mindestens zur sogenannten relativen Person der Zeitgeschichte wurde. Immerhin geht es um den Verdacht der Mittäterschaft bei zehn Morden und die Bildung einer terroristischen Vereinigung. Das öffentliche Interesse überwiegt bei solchen Personen das Schutzbedürfnis der Betroffenen.

Die vier weiteren Angeklagten stehen dagegen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord und Unterstützung der Terrorgruppe vor Gericht. Viele Medien entschieden daher, sie nicht als Personen der Zeitgeschichte zu betrachten. Sollten sie verurteilt werden, könnte sich diese Einschätzung ändern – sie also auch mit vollem Namen genannt werden. Praktisch auswirken dürfte sich das aber kaum: Denn schon nach dem Urteil, mit dem Abbüßen der Strafe haben Täter ein Recht auf Resozialisierung – außerhalb des Blickfelds der Öffentlichkeit.