Neun der zehn Morde des NSU wurden bislang vor Gericht verhandelt, ebenfalls Thema war die Brandstiftung in der Zwickauer Wohnung. Die Medien blicken auf die letzten 71 Verhandlungstage zurück. So etwa Ralf Isermann in der Berliner Zeitung. Im nächsten Jahr wird das Gericht den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter, die zwei Bombenanschläge in Köln und die Raubüberfälle verhandeln.
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Die Regionalzeitung Main Post greift auf Agenturmaterial zurück. Nach Ansicht des nicht namentlich genannten Autors zeige der vorsitzende Richter Manfred Götzl immer mehr Geschick im Umgang mit den Angehörigen, gebe ihnen und ihrem Schmerz Raum in dem Verfahren. Inzwischen sei der Prozess in eine neue Phase getreten und es gehe darum, das Umfeld des NSU auszuleuchten. Es sei erstaunlich, wie sich die drei an unterschiedliche Milieus anpassen konnten, schreibt der Autor.
Der NSU-Prozess erreiche zeitlich eine Dimension wie der gegen die Rote Armee Fraktion (RAF), schreibt Marcel Fürstenau auf der Seite der Deutschen Welle. Ansonsten gebe es jedoch keine Parallelen zur RAF. Es sei deshalb auch unpassend gewesen von einer „Braunen Armee Fraktion“ zu sprechen, wie nach dem Auffliegen des NSU in einigen Medien geschehen.
Die RAF habe sich im Gegensatz zum NSU zu ihren Taten bekannt und die bestehende gesellschaftliche Ordnung beseitigen wollen. Beate Zschäpe hätte, laut Anklage, erst nach dem Auffliegen ein Bekenner-Video verschickt. „Warum sich die Terror-Gruppe erst im Moment ihrer Auflösung zu erkennen gab, gehört zu den vielen offenen Fragen“, schreibt Fürstenau.
Zum Prozess resümiert der Autor: „Die Hoffnung, in dem Strafverfahren vor dem OLG München könnten alle Aspekte der Mordserie aufgeklärt werden, ist aus Sicht der Opfer-Angehörigen bisher unerfüllt geblieben.“ Unverständlich für die Angehörigen sei außerdem warum „etliche fragwürdige Zeugen aus dem rechten Milieu ohne Anklage davon gekommen sind“. Bei den Angehörigen verstärke sich außerdem der Verdacht, der Staat habe etwas zu verheimlichen, unter anderem weil das Gericht abgelehnt hat, Akten zum ehemaligen Verfassungsschützer Andreas T. hinzuzuziehen. T. war am Tatort, als der 21-jährige Halit Yozgat in Kassel ermordet wurde.
Keine Berichte in türkisch- und englischsprachigen Onlinemedien.
Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 31. Dezember 2013.