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Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung erwähnt, dass Götzl persönlich angekündigt habe, die Frist zu verlängern. Die angeblich zu kurze Fristsetzung diene den Anwälten von Ralf Wohlleben nun als Grund, die Richter erneut als befangen abzulehnen, was sie in der Verhandlung auch beantragten. Auch Beate Zschäpes Verteidigung kündigte einen solchen Antrag an, der nach Angaben der Verteidiger nur noch fertig gestellt werden müsse. Ramm interpretiert das als Zeichen, wie schwer die Verteidigung Zschäpes mittlerweile geworden ist. Die Vorwürfe wögen schwer, zudem gebe es ja die zwei Teams von Anwälten, was eine einheitliche Linie erschwert.
Dass nun der Anwalt Wolfgang Heer den Antrag ankündigt, sei bemerkenswert, schreibt Ramm. Heer gehört zu dem ersten Anwaltsteam, das Zschäpe seit langer Zeit ablehnt und die von Zschäpes neueren Anwälten nicht unterstützt werden. „Diesmal scheint es also anders zu sein“, schreibt Ramm.
Wir haben dieses Blogposting am Vormittag aktualisiert. Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 10. März 2017.